Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. die lfd. Berichterstattung in 'Bank intern') nimmt die Stadtsparkasse München zum Anlass, Prämiensparverträge zu kündigen, für die keine feste Laufzeit vereinbart wurde und die den Höchstprämiensatz nach 15 Jahren Laufzeit erreicht haben. Von dieser Maßnahme sind nach Aussage der Sparkasse 3 % unserer Kunden betroffen.
Details zur Rechtsprechung lesen Sie in 'Bank intern'.
Düsseldorf, 26. September 2019
