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Verwaltungsrat der Sparkasse Gera-Greiz trifft eine weitreichende Personalentscheidung

Soeben teilt der Verwaltungsratsvorsitzende der Sparkasse Gera Greiz, der Geraer OB Julian Vonarb, mit, dass in der gestrigen Sitzung des Verwaltungsrates das seit September 2020 laufende Nachbesetzungsverfahren zur Wahl eines neuen Vorstandsvorsitzenden mit der Festlegung auf einen Bewerber abgeschlossen wurde.

Was nach einem normalen Verfahren klingt, hat allerdings in diesem Fall eine besondere Note. Denn tags zuvor hat das LG Gera der Klage des bisherigen VV, Markus Morbach, entsprochen und dessen sowohl fristlose wie ordentliche Kündigung für „rechtlich unwirksam“ erklärt. Was juristisch bedeutet, dass Morbach weiterhin VV ist. 

Diese `Provinz-Posse` aus dem `wilden Osten` bekommt allerdings noch eine zusätzlichen Drive dadurch, dass Vonarb in seiner Pressemitteilung gleich an zwei Stellen den Eindruck erweckt, sowohl das eingeleitete Bewerbungsverfahren wie dessen Abschluss mit der gestrigen Bestellung sei formal wie inhaltlich vom Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen „begleitet“ worden.

Zunächst fragt man sich, warum der Verwaltungsrat so viel Wert darauf legt, den SGVHT in dieser Weise mit ins Boot zu ziehen. Denn, sollte der Rechtsstreit zwischen Morbach und der Sparkasse auch am Ende zu dem Ergebnis führen, dass die Abberufung rechtswidrig tatsächlich war, könnte das zur Konsequenz haben, dass man als Sparkasse fortan 2 VV bezahlen müsste. Jedenfalls dann, wenn in der heutigen Beschlussfassung nicht ausdrücklich geregelt wurde, dass die Berufung des Neuen, wohlweislich namentlich noch nicht benannten (könnte es Dr. Hendrik Ziegenbein sein?), unter dem Vorbehalt steht, dass das Arbeitsverhältnis mit Morbach tatsächlich aufgelöst wurde. Sollten die Formulierungen von Vornab also juristisch durchdacht sein, könnte die namentliche Nennung des SVGHT als Verbündeter dieses Verfahrensweges dazu führen, dass im Fall eines Obsiegens von Morbach auch auf den SGVHT gewaltige Zahlungs- oder Haftungsansprüche zukommen.

Düsseldorf, 18. Februar 2021

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