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Wieland hält BaFin im Wirecard-Untersuchungsausschuss handwerkliche Fehler vor

Momentan hört der Wirecard-Untersuchungsausschuss Martin Wieland, Abteilungsleiter Market Intelligence der Deutschen Bundesbank, zu  der BaFin-Anordnung vom 18. März 2019 über das Netto-Leerverkaufsverbot.

Wieland stellt fest, Leerverkäufer trügen häufig frühzeitig zur Aufdeckung vom Corporate Governance Problemen bei. Daher, so der Fachmann aus der Bundesbank, müsse man mit dessen Anordnung „vorsichtig und sorgsam“ umgehen.

Er habe am 15.2.2019, gegen Mittag, darüber unterrichtet worden, dass es eine Allgemeinverfügung zum Leerverkaufsverbot seitens der BaFin geben könnte.

Daraufhin habe er „einen  Fußabdruck von Wirecard“ im Markt erstellt und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass von Wirecard „keine Ansteckungsgefahr im Markt (kein Spill über) ausgehe“. Die BaFin hätte sich, so Wieland, demgegenüber dazu geäußert, dass es zu einer weitreichenden Ansteckung kommen könne.

Die BaFin hätte die Bundesbank um einen Entwurf mit der Bitte um entsprechende Ergänzung gebeten. Da die Bundesbank allerdings zu einer gegenteiligen Einschätzung („es bestand nach unserer Einschätzung keine Ansteckungsgefahr“) gelangt sei, habe man keine Ergänzung übermittelt. Wieland äußerte sich im UA dahingehend, dass ihm Beleg gefehlt hätten für eine massive Unsicherheit an den Finanzmärkten.

Im Übrigen habe er auch in diesem Zusammenhang in einer Email festgehalten, dass er den BaFin-Entwurf "auch handwerklich nicht gut" fände.

Düsseldorf, 4.3.2021

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