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Wirecard-Untersuchungsausschuss geht in die nächste Runde

Heute und morgen, Freitag, versucht der wirecard-Untersuchungsausschuss Licht in das von der Noch-BaFin-Vize-Präsidentin Elisabeth Rögele am 18.2.2019 verfügte „Netto-Leerverkaufsverbot“ von Wirecard AG-Aktien zu bringen.

Der gesetzliche Hebel hierfür ist in § 6 Abs. 2 Satz 4 WpHG i. V. m. den Art. 18 – 21 Leerverkaufs VO vorgesehen. Juristisch zulässig ist es nach `Bank intern`-Einschätzung dann, wenn die BaFin bei Verhängung „pflichtgemäßes Ermessen“  hat walten lassen.

Nach Einschätzung von Experten bestehen „erhebliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit der Anordnung des Leerverkaufsverbotes.

Derzeit liegt noch im Dunkeln der Austausch zwischen der BaFin und der Deutschen Bundesbank im zeitlichen Zusammenhang mit der Anordnung v. 18.2. Sicher ist, dass die Bundesbank am 15.2. einen ersten Hinweis seitens der BaFin erhalten hat, dem im späteren Verlauf des Tages der Entwurf einer Allgemeinverfügung von Seiten der BaFin folgte.

Kurze Zeit später, ebenfalls noch an besagtem 15.2. muss es dann ein Telefonat zwischen Rögele (BaFin) und Prof. Dr. Buch (Bundesbank) gegeben haben, in dem – so die bisherige Annahme – Prof. Buch mitgeteilt haben muss, dass ihrerseits zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Stellungnahme abgegeben werden könne. Vermutlich wg. noch fehlender Informationen.

Nach `Bi`-Erkenntnissen hat Rögele/BaFin daraufhin auf die förmliche Einholung einer Stellungnahme der Bundesbank verzichtet, womit eine ansonsten erforderliche Einbestellung des gesamten Vorstands der Bundesbank für den Moment entbehrlich war.

Welche weitere Rolle vor der BaFin-Verfügung v. 18.2. die ESMA spielt, ist `Bi` nicht bekannt. Sicher jedenfalls ist, dass die BaFin am 18.2., morgens um 6 Uhr, das Netto-Leerverkaufsverbot verfügte.

Heute und morgen dürfte durch die weiteren Anhörungen im Untersuchungsausschuss, u.a. von Prof. Buch und einem ESMA-Vertreter, vermutlich genügend weiteres Licht in den fatalen Fehlschluss von Rögele/der BaFin mit dem Leerverkaufsverbot fallen. – Ihren Job wird es sie nicht mehr kosten können, den hat sie bereits verloren. Aber vielleicht prüft Olaf Scholz ja noch die Frage, ob der Steuerzahler die Dame wirklich noch zwei ganze Monate auf der Payroll halten muss.  

Düsseldorf, 4.3.2021

 

 

 

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