Aktuelles

Allianz lässt Versicherungsmakler beim Kunden vor die Pumpe laufen

Versicherungsmakler sind immer nur dann willkommen, wenn sie Neugeschäft abliefern. Das gilt bei so manchem Versicherer mit starker Ausschließlichkeit. Welchen Stellenwert Versicherungsmakler im Vergleich zu gebundenen Vertretern bei der Allianz Deutschland AG haben, zeigt ein aktueller Fall, der alles andere als ein Einzelfall ist: Seit Jahren läuft die schadenfreie Wohngebäudeversicherung bei einem Versicherer, doch der Beitrag war zur letzten Fälligkeit kräftig gestiegen. Kunde und Versicherungsmakler suchten nach Alternativen.

Da spielte, mehr aufgrund der Bekanntschaft des Kunden zu einem Allianz-Generalagenten als auf Betreiben des Maklers, auch die Allianz Versicherungs-AG eine Rolle. So erhielt der Immobilienbesitzer einen Versicherungsvorschlag vom Allianz-Vertreter und einen von seinem Versicherungsmakler Jürgen Philipp, Geschäftsführer der AIDA GmbH Versicherungsmakler/Unterschleißheim.

Die Versicherungsvorschläge gleichen sich wie ein Ei dem anderen: Die Daten zum versicherten Gebäude stimmen überein, der Tarif ‚Komfort 10/2019‘ liegt beiden Angeboten zu Grunde, die versicherten Leistungen, Zusatzleistungen bis hin zu den Selbstbeteiligungshöhen beim Extremwetterschutz – alles ist identisch.

Nur einen Makel hat das Allianz-‚Ei‘ des Versicherungsmaklers: Der Gesamtbeitrag (inkl. Versicherungsteuer) von jährlich 808,75 € liegt um 167,95 € höher als das Angebot des Allianz-Vertreters – der kann mit 640,80 € anbieten. Aus Sicht des Kunden ist der Makler für das identische Produkt damit satte 26,21 % teurer als der Generalagent. Versicherungsmakler Philipp hakt in Erwartung eines niedrigeren Beitrags beim Allianz Maklervertrieb nach.

Doch da erlebt er sein ‚blaues Wunder‘ – für Versicherungsmakler geht gar nix! Nach dem erfolglosen Versuch einer Angebotsverbesserung legt Versicherungsmakler Philipp die Sache der ‚vt‘-Redaktion auf den Tisch. Umgehend haben wir Maklervorstand Dr. Rolf Wiswesser damit konfrontiert und wollen wissen:

++ Warum kann der Ausschließlichkeitsvertreter der Allianz das identische Produkt so anbieten, dass das Angebot des Versicherungsmaklers aus Sicht des Kunden um über 26 % teurer ist? ++ Warum erhalten Versicherungsmakler keine vergleichbaren Rabattierungen wie die AO? ++ Wie vereinbart sich die Waffenungleichheit bei der Beitragsgestaltung zwischen Allianz-AO und Versicherungsmakler mit einem fairen Umgang mit Geschäftspartnern? ++ Kunden von Versicherungsmaklern müssen deutlich höhere Beiträge zahlen im Vergleich zu einem Abschluss bei einem Allianz-Vertreter. Wie vereinbart sich diese Ungleichbehandlung nach Auffassung der Allianz mit § 1a VVG und dem GDV-Verhaltenskodex?

Offenbar haben wir in ein Wespennest gestochen. Unsere Fragen seien „ohne Kenntnis des konkreten Falls und der Angebotsdokumentation nicht zu beantworten“, heißt es aus München. Die Allianz will die komplette Angebotsdokumentation? Nichts leichter als das, sie braucht sie sich nur zu ziehen. Dafür hatten wir bei der Anfrage an Dr. Wiswesser den Versicherungsmakler, das Datum des Versicherungsvorschlags bis hin zur Angebots-Nummer aufgeführt. Daraus sollte die Allianz problemlos den Kunden, das Objekt und die komplette Angebotsdoku ermitteln können.

Das macht sie aber nicht und liefert den eigentlichen Grund für die Antwortverweigerung – sie will es nicht: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unsere Tarifpolitik nicht kommentieren werden.“ Versicherungsmakler, die zukünftig noch mit der Allianz zusammenarbeiten wollen, sollten jetzt nicht weiterlesen. Denn die Allianz liefert eine weitere ‚Erklärung‘ für die Aufklärungsverweigerung, bei der sich jeder Versicherungsmakler vera…, pardon, nicht ernst genommen fühlen darf:

„Unsere Vermittler haben für solche Fragen Ansprechpartner in unserem Hause, mit denen sie derartige Fragen lösen können.“ Dass dieses Wunschdenken der Allianz in der Praxis schon längst gescheitert ist, hatten wir Dr. Wiswesser bereits in der Anfrage mitgeteilt: „Trotz Rücksprache mit der Allianz wurde Versicherungsmakler Philipp kein günstigeres Angebot unterbreitet, das sei nicht möglich“, schilderten wir dem Makler-Boss den Sachverhalt.

Doch der scheint im Konzern kein hohes Ansehen zu genießen. Im Allianz-Maklervertrieb gärt es. Die Allianz habe es bewusst so gestaltet, dass die Agenturen noch bis zu 25 % Treuebonus geben können – jedenfalls wenn sie möchten, erfahren wir aus interner Quelle. Wobei das mit dem Treuebonus so eine Sache ist. Denn im konkreten Fall lässt sich keinerlei Treue und auch kein Bündelrabatt konstruieren. Es geht um lediglich eine Wohngebäudeversicherung und der Kunde hat keinen Vertrag bei der Allianz, ist also kein ‚treuer‘ VN der Allianz, weiß der Versicherungsmakler zu berichten.

Doch unsere interne Quelle liefert brisante Details: So stehe diese 25 %ige Rabattierungsmöglichkeit dem Maklervertrieb nicht zur Verfügung. Das hat zur Folge, dass Versicherungsvorschläge für Makler eben nicht rabattiert, sondern nur mit der Tarifprämie herausgegeben werden können – dadurch kann es unweigerlich zu deutlichen Beitragsunterschieden kommen. Rechnen wir mal genau: Wenn der Allianz-Vertreter 25 % Rabatt auf die Tarifprämie gibt, dann ist das Angebot des Versicherungsmaklers aus Sicht des Kunden um sagenhafte 33,3 % teurer!

Die Allianz lässt damit nicht nur Versicherungsmakler hängen, sondern auch ihren eigenen Maklervertrieb. Der kann ein Lied von diesen Rabattauswüchsen singen, denn Versicherungsmakler Philipp ist beileibe kein Einzelfall. Von „Eskalationsfällen“ ist da bei der Allianz die Rede. Eskalation – der Allianz-Sprachgebrauch zeigt, wie es intern und im Umgang mit Versicherungsmaklern knirscht.

‚vt‘-Fazit: ++ Die Allianz munitioniert ihren Ausschließlichkeitsvertrieb mit krass anderen Rabattmöglichkeiten als sie Versicherungsmaklern einräumt. Damit sorgen die Münchner für eine gravierende Waffenungleichheit. Im bestmöglichen Interesse des Kunden, wie es der GDV-Kodex und § 1a VVG vorsehen, ist das jedenfalls nicht. Auch dazu hat Dr. Wiswesser unsere Fragen wohlweislich nicht beantwortet.

++ Wer als Versicherungsmakler Allianz vermittelt, sollte wissen, dass ihm das gehörig auf die Füße fallen kann. Wenn der Mandant ‚dahinterkommt‘, dass er das Produkt drastisch günstiger hätte haben können, werden viele Kunden grübeln, ob der Makler sich die fette Differenz als zusätzliche Vergütung eingesackt hat. Im günstigeren Fall könnte der VN den Makler für wenig kompetent halten. Die immanente Waffenungleichheit des Allianz-Systems kann jedenfalls auch bei langjährigen Verbindungen Sand ins Getriebe zwischen Mandant und Makler streuen.

Versicherungsmakler Philipp ist das nicht passiert. Er befand sich in der Angebotsphase, kannte das Vertreter-Angebot und hat das Problem elegant gelöst: Der Kunde ist nun bei einem Top-Maklerversicherer untergebracht und freut sich über ein leistungsfähiges Bedingungswerk – und einen Beitrag, der nicht über dem des Allianz-Vertreters liegt.

 

Dieser Beitrag ist frei lesbar. Wenn Sie den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem ‚versicherungstip‘-Chefredakteur nutzen, umfassend und zeitnah informiert und vollen Zugriff auf alle Print- und Digital-Leistungen von ‚versicherungstip‘ haben möchten: Sichern Sie sich umgehend die volle Leistungspalette  mit einem

'versicherungstip'-Abonnement.

Damit erhalten Sie

• wöchentlich die 'versicherungstip'-Ausgabe per Post

• dazu Spezial-Beilagen aus den Bereichen Beratung, Recht und Steuern

• vollen digitalen Zugriff auf alle Berichte in versicherungstip ab dem Erscheinungstag

• vollen digitalen Zugriff auf alle Service-Unterlagen (Urteile, Verordnungen, Gesetzentwürfe, Anwendungsschreiben etc.)

• vollen digitalen Zugriff auf unsere Volltext-Suche in allen 'vt'-Veröffentlichungen seit 2002 für Ihre Recherche und

•  Sie können den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem Chefredakteur nutzen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum 'versicherungstip' und zur Leistungspalette.

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk