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Aussetzung der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage-Pflicht gefordert

Der VOTUM Verband fordert nach Verschiebung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auch die Aussetzung der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage-Pflicht. VOTUM begrüßt die Entscheidung der EU, die Berichtspflichten im Rahmen der CSRD für die meisten Unternehmen um zwei Jahre zu verschieben. Darüber hinaus entschied die EU, das Inkrafttreten der Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CSDDD) ebenfalls um ein Jahr zurückzustellen.

„Gleichzeitig ist es nun folgerichtig, auch die Pflicht zur Nachhaltigkeitspräferenzabfrage in der Anlageberatung vorübergehend auszusetzen“, fordert Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand von VOTUM. Damit rennt der VOTUM-Vorstand offene Türen bei ‚vt‘ ein. Die verpflichtende Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen bei Anlegern sei bereits bei ihrer Einführung fehlerhaft gewesen. Sie sei eingeführt worden, noch bevor die Unternehmen, auf deren Datenbasis die Beratung aufbauen soll, überhaupt verbindlich hätten berichten müssen. „Hier wurde der zweite Schritt vor dem ersten gemacht“, betont Klein. „Es war von Anfang an ein Konstruktionsfehler, die Abfragepflicht zur Nachhaltigkeit vor der verbindlichen Berichterstattung der Unternehmen einzuführen. Wenn Berater Empfehlungen geben sollen, brauchen sie eine verlässliche Datenbasis. Diese fehlt derzeit – und das führt zu Unsicherheit bei Kunden und einem kaum tragfähigen Haftungsrisiko für Berater.“

Die von ‚versicherungstip‘ koordinierte BFV Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler hatte sich seinerzeit mit einer Stellungnahme (am 13.05.2022) an EIOPA an deren Konsultation zum Entwurf von Leitlinien zur Einbeziehung der Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden in die Eignungsprüfung im Rahmen der Versicherungsvertriebsrichtlinie beteiligt. „Dass Vermittler ihre Kunden zu Nachhaltigkeitspräferenzen befragen und das Ergebnis in den Beratungsprozess einfließen lassen, wäre grundsätzlich zu begrüßen, wenn es denn eine einheitliche und haftungssichere Definition von ‚Nachhaltigkeit‘ gäbe und die Abfrageintensität nicht einem Bedrängen, um nicht zu sagen Missionieren, der Kunden nahekommt“, kritisierten wir bereits damals (vgl. ‚vt‘ 21/22).

Die BFV bezeichnete in ihrer Stellungnahme das Abfrageprozedere als „theoretisches Schema und an meh­reren Stellen praxisfremd“ und sprach sich „für eine deutliche Vereinfachung aus“. Dazu lieferte die BFV EIOPA auch einen praxisrelevanten Vorschlag: Der Kunde solle besser selbst entscheiden, wie weit man in die Nachhaltigkeitsdetails geht. Die von EIOPA vorgesehenen Abfrageschritte sollten von Vermittlern zwar angeboten werden, „der Kunde sollte den Prozess aber jederzeit beenden können, ohne dass dies eine ‚Nachbearbeitung‘ durch den Vermittler auslöst“. Da für Vermittler ein erheblicher Mehraufwand entstehe, „der den Beratungsprozess verteuert und verkompliziert“, spreche auch das „für eine Entschlackung des geplanten Abfrageprozesses und für eine geringere Abfrageintensität“. Die BFV sprach sich zudem bereits vor rund drei Jahren aus mehreren Gründen für eine Verschiebung des Inkrafttretens der Regelungen aus – nicht zuletzt, um eine rechtssichere Anwendung zu gewährleisten.

‚vt‘-Fazit: Angesichts der vielen offenen Fragen, der komplexen, überbordenden und zeitaufwändigen sowie ideologisch-missionarischen Abfragepflichten hatten wir früh eine Verschiebung des Inkrafttretens gefordert. Daher schließen wir uns ausdrücklich der Forderung von VOTUM auch mit Blick auf die für Versicherungsmakler geltenden Nachhaltigkeitspräferenzabfragepflichten an.

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