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AXA: Mit Aktion „vorzeitige Überschussauszahlung” LV-Hochprozenter rausschieben

Die AXA Lebensversicherung AG schreibt Versicherungsnehmer zu deren Lebensversicherung an: „Ihre mögliche vorzeitige Überschussauszahlung“, heißt es im Betreff. „Wussten Sie schon, dass Sie sich Ihre vorhandenen Überschüsse vor Ablauf des Vertrages ganz oder teilweise auszahlen lassen können?“, fragt AXA und rechnet dem Kunden, der in den Vertrag keine Beiträge mehr einzahle, den aktuellen Stand der Überschüsse vor.

Die Auszahlung des Geldes forciert AXA mit einer scheinbar servicefreundlichen vorgefertigten Erklärung, die dem Schreiben beiliegt und vom VN nur noch unterschrieben und zurückgeschickt werden muss. AXA informiert über ggf. anfallende Steuern, dass mit der vorzeitigen Auszahlung des Überschussguthabens sich die Gesamtleistung zum Ablauf des Vertrags verringere und die garantierten Leistungen davon aber unberührt blieben.

Die ‚vt‘-Redaktion hat AXA-Boss Dr. Thilo Schumacher um Stellungnahme zu dieser Auszahlungs-Werbeaktion gebeten und wollte u. a. wissen: ++ Für wie viele Verträge insgesamt unterbreitet AXA Kunden dieses Angebot? Erfolgt dieses Angebot für Verträge bestimmter Abschlussjahrgänge, wenn ja, welche? Welchen Vorteil haben die das Angebot annehmenden Kunden? Welchen Vorteil hat AXA, wenn Kunden das Angebot annehmen?

„Mit der Aktion richten wir uns gezielt an Kunden, die ihre Kapitallebensversicherungen nicht mehr besparen und bereits seit längerer Zeit nur noch beitragsfrei führen. Letztendlich verfolgen sie damit auch ihr ursprünglich geplantes Vorsorgeziel nicht weiter. Die Gründe hierfür sind sicherlich vielfältig, uns jedoch nicht bekannt. Das Angebot dient somit auch als mögliche Alternative zu einer vollständigen Kündigung des Vertrages.

Mit unserem Angebot bieten wir Kunden an, sich vorhandenes Überschussguthaben auszahlen zu lassen. Für Kunden, die vielleicht Liquiditätsbedarf haben, kann das ein durchaus attraktives Angebot sein. Es wurden daher auch nur Verträge mit einem auszahlbaren Überschussguthaben von mindestens 1.000 € berücksichtigt. Unser Angebot ist völlig unabhängig vom Beginn des jeweiligen Vertrages. Angeschrieben wurden rund 9000 Kunden“, antwortet AXA und betont, es handele sich um „ein reines Angebot“.

 ‚vt‘-Fazit: Rein rechtlich ist die Aktion u. E. nicht zu beanstanden. Worüber AXA die Kunden aber leider nicht informiert, ist der dem Vertrag zugrundeliegende Rechnungszins. Das wäre ein echter Service und Mehrwert für den Kunden, der sich dann zügig ein Bild machen kann, ob eine Auszahlung Sinn macht.

Wenn, so wie der ‚vt‘-Redaktion vorliegend, bei Verträgen aus den 90ern, als es eine Garantieverzinsung von 3,5 % und sogar 4 % gab, die Überschüsse rausgeschoben werden, dann ist das gut für AXA. Für die Kunden dürfte das zumeist nicht attraktiv sein. Damit liefert AXA einen guten Beratungsansatz.

Soweit nicht zu 100 % darauf gebaut werden kann, dass AXA die Korrespondenzpflicht einhält, sollten Versicherungsmakler Mandanten mit einer beitragsfrei gestellten Police sicherheitshalber ansprechen.

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