Aktuelles

BaFin benachteiligt ostdeutsche Sparkassen

Eher beiläufig verteilte der Ostdeutsche Sparkassenverband anlässlich seiner letztwöchigen Bilanz-PK (über die Zahlen im Einzelnen berichten wir separat) ein Thesenpapier, das bei genauerer Durchsicht an Sprengstoff kaum zu überbieten ist. Ohne die BaFin namentlich zu benennen, machen die Verfasser ein gewaltiges Fass auf. Doch lesen Sie selbst:

Der OSV stellt zunächst wertneutral auf die Risikohaltigkeit deutscher Banken ab. Unter dem Begriff SREP, also dem aufsichtsrechtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess, wird dargestellt, wo eine Bank im Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebenen EK-Anforderungen steht und wie sie mit diesen Risiken umgeht. Je nach aufsichtsrechtlicher Einschätzung können mittels sog. SREP-Bescheide konkrete Vorgaben an die Bank gemacht werden, mehr (oder weniger) EK vorzuhalten. Der Gesetzgeber hat allerdings bewusst darauf verzichtet, der BaFin eine spezielle Methodik an die Hand zu geben. Insofern hat die BaFin für die Art der Berechnung freie Hand. Der OSV hat sich nun näher mit den SREP-Bescheiden und den Eigenmittelzielkennziffern seiner Sparkassen befasst und ist dabei zu der Erkenntnis gelangt, dass die BaFin bei ihrer Berechnung der Zinsänderungsrisiken diese nicht in Relation zum EK stellt. Genau diese Betrachtung aber wäre logisch und die korrekte Vorgehensweise, da die Sparkasse Risiken nur in dem Maße tragen kann, wie es ihre EK-Ausstattung erlaubt. Stattdessen, so die OSV-Analyse, setzt die BaFin das Zinsänderungsrisiko ins Verhältnis zu anderen Risikoarten, vor allem den Kreditrisiken. Diese Betrachtung führt lt. OSV in der Konsequenz dazu, dass nicht die Risikoabsorptionsfähigkeit der einzelnen Sparkasse im Vordergrund zusätzlicher Kapitalaufschläge steht, sondern das Verhältnis von Risiken zueinander.

Dies wiederum, so argumentiert der OSV folgerichtig, stellt eine "erhebliche Benachteiligung von Sparkassen mit risikoarmen Geschäften in der Bilanz dar", obwohl der Gesetzgeber gerade die Institute entlasten will, die risikoarme Geschäfte betreiben. Anhand eines Beispiels verdeutlicht der OSV seine Kritik: Bei einem Zinsänderungsrisiko von 10 und einem Kreditrisiko von 1.000 ergibt die Berechnung der BaFin 1 % Kapitalaufschlag (gerechnet: 10/1.000 = 0,01 oder 1 %). Wenn nun eine Sparkasse ihr Kreditrisiko bewusst von 1.000 auf 100 minimiert, etwa durch zusätzliche Kreditsicherheiten, verändert der niedrigere Nenner das Ergebnis der Berechnung auf 10 % Kapitalzuschlag (10/100 = 0,10 oder 10 %).

Diese Rechnung ist überzeugend und ruft gerade danach, die BaFin zu einer Erklärung aufzufordern – was 'Bi' umgehend getan hat, zumal die Auswirkungen insbesondere ostdeutsche Sparkassen treffen, deren Markt-Umfeld im Vergleich zu westdeutschen Regionen niedrigere Unternehmenskunden ausweist. Es bleibt die Erkenntnis, dass neben dieser ostdeutschen Benachteiligung auch eine grundsätzliche Unkorrektheit in dieser Handhabe steckt. Denn ostdeutsche Sparkassen werden auch insofern benachteiligt, weil sie trotz objektiv niedrigerer Risiken aufgrund des niedrigeren Unternehmenskundenanteils im Vergleich zu einem Institut mit signifikant höherem Bestand an Unternehmenskunden ungleich mehr Kapital vorhalten muss. – Auf die Sicht der BaFin hierzu sind wir gespannt.

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk