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Bemerkenswerte Initiative von Genossenschaftsverband Bayern und Verband der Sparda-Banken

Geradezu genial bringen sich der Genossenschaftsverband Bayern und der Verband der Sparda-Banken, auf Initiative der beiden Präsidenten, Dr. Jürgen Gros und Florian Rentsch, ein: Sie haben hoch professionell eine Gesetzesinitiative gestartet, deren Ziel es ist, den Gesetzgeber zu motivieren nach der BGH-Rechtsprechung aus April (Az. XI ZR 26/20) zur Änderung von Gebühren eine gesetzliche Klarstellung vorzunehmen.  

Bis zu dieser Entscheidung des BGH war es geübte Praxis der Banken und Sparkassen Preise für Dienstleistungen der Institute durch AGBs zu ändern. Der Kunde hatte das Recht, innerhalb von zwei Monaten der AGB-Änderung zu widersprechen. Erst nach Ablauf dieser Frist wurde die AGB-Änderung umgesetzt. Diese Praxis stand bis dato sowohl im Einklang mit der juristischen Literatur wie untergerichtlichen Entscheidungen deutscher Gerichte.

Mit der April-Rechtsprechung hat der BGH eine Kehrtwende um 180 Grad vorgenommen: Der BGH stellt jetzt darauf ab, dass eine wesentliche Vertragsänderung in jedem Einzelfall die ausdrückliche Zustimmung des Kunden bedarf. Diese Vorgabe stellt die Banken/Sparkassen vor eine in der Praxis nicht leistbare Aufgabe.

Vor dem Hintergrund plädieren Genossenschaftsverband Bayern und Verband der Sparda-

Banken in einer gemeinsamen Initiative dafür, eine gesetzliche Klarstellung zu schaffen. Ihr gemeinsamer Vorschlag lautet, das BGB entsprechend zu ändern und bspw. § 675g Abs. 5 BGB in dieser Weise zu formulieren:

„Abs. 1 und Abs. 2 stellen das gesetzliche Leitbild für den Änderungsmechanismus von allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen von Banken und Versicherungen sowie für die Art und Weise der Änderungen von Hauptleistungsentgelten dar“.

Diese Regelung, so argumentieren die beiden Verbandspräsidenten, berücksichtigen die Verbraucherinteressen in erforderlichem Maße und gewährleisten gleichzeitig, dass Massengeschäfte ohne unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand abgewickelt werden können.

'Bank intern'-Empfehlung: Dieser Initiative sollten sich unverzüglich sämtliche Verbände anschließen und auf breiter Basis gegenüber der Politik für eine entsprechende gesetzliche Regelung sorgen. 

Düsseldorf, 12.11.2021

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