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Clerical Medical präsentiert bisher keine Brexit-Lösung

„Brexit vernichtet hierzulande hunderttausend Verträge“, berichtete ‚Versicherungswirtschaft heute’ am 25.06.2018 (vgl. ‚vt’ 26/18). Was Standard Life Aberdeen plc macht, damit hiesige Versicherungsnehmer nicht von den dramatischen Folgen eines ungeregelten Brexits betroffen sind, haben wir für Sie recherchiert und berichtet: Die Kuh wird vom Eis geholt, indem die Verträge auf die bestehende Tochtergesellschaft in Dublin, Standard Life International, transferiert werden (vgl. ‚vt’ 27/18). Doch wie sieht es bei Clerical Medical aus? Im Zuge der Umfirmierung am 31.12.2015 von Clerical Medical Investment Group Limited in Scottish Widows Limited wurde Clerical Medical zu einer Handelsmarke von Scottish Widows. Wie also stellt Clerical Medical sicher, dass die Verträge mit deutschen VN auch nach dem 29.03.2019 und ggf. einem ungeregelten Brexit ungestört weiterlaufen und anstehende Auszahlungen bedient werden können? Da auf die eigentlich schnell zu beantwortende Frage bis zu der aus Gründen des Redaktionsschlusses mitgeteilten Frist keine Reaktion erfolgte, haben wir unsere Frage den Briten erneut vorgelegt und bleiben auch weiterhin für Sie am Ball.

‚vt’-Zwischenfazit: Des Weiteren recherchieren wir, was mit den Verträgen und Ansprüchen der Versicherungsnehmer passiert, wenn durch einen ungeregelten Brexit die aktuell bestehenden Passporting-Rechte wegfallen. Denn dass Verträge einfach ungültig und vernichtet werden und damit Kunden dauerhaft von ihrem Geld getrennt werden, können wir nicht nachvollziehen. Aber da auch längerfristige Auszahlungsprobleme für Kunden sehr nachteilig sind, prüfen wir für Sie Handlungsoptionen. Mehr dazu in einer der kommenden ‚vt’-Ausgaben.

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