Aktuelles

EIOPA-Bericht widerlegt Polemik des vzbv zur Vermittler-Aufsicht!

Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zur Übertragung der Finanzanlagenvermittleraufsicht auf die BaFin arbeitete die Propagandamaschine des vzbv zur Diffamierung der Finanzanlagenvermittler und der bestehenden Aufsicht auf vollen Touren. In einem "Positionspapier" des vzbv vom März 2020 hieß es z. B.: "Wichtiger ist zu fragen, wie streng die Behörden die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis überprüfen. Aus Sicht des vzbv bestehen Zweifel, ob IHKn und Gewerbeämter neben der formalen Erlaubniserteilung als Aufsicht im Markt aktiv sind. Im Jahr 2016 hat der vzbv im Rahmen einer Stichprobe festgestellt, dass rund ein Drittel der Vermittler auf dem grauen Kapitalmarkt keine Zulassung hatte. Dies wirft unmittelbar die Frage nach dem Selbstverständnis von IHKn und Gewerbeämtern als Aufsicht auf. Werden bloß Zulassungen für den gewerblichen Vertrieb von Finanzanlagen erteilt, oder fühlen sich IHKn und Gewerbeämter für die Durchsetzung von Verbraucherschutz bei der Vermittlung von Finanzanlagen verantwortlich?"

Bereits in 'k-mi' 25/16 hatten wir diese vzbv-Märchengeschichte von dem 'Drittel Vermittler am Markt ohne Erlaubnis' als Unsinn entlarvt. Ein aktueller Bericht der EU-Versicherungsaufsicht EIOPA bestätigt dies nun erneut: Darin geht es für den Betrachtungszeitraum seit IDD-Anwendungsbeginn Anfang 2018 bis Ende 2019 um erfolgte Sanktionen und sonstige Maßnahmen gegen Versicherungsvermittler in den einzelnen Staaten der EU. Überraschendes Ergebnis: Aus damals noch 31 Mitgliedsstaaten wurden nur in acht Staaten überhaupt Sanktionen gemeldet, einschließlich Deutschland. Von den 1923 gemeldeten Sanktionen wurden allein 1.588 – also mehr als dreiviertel – in Deutschland ausgesprochen. Verstöße, welche sanktioniert wurden, waren u. a. fehlende Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, fehlender Nachweis der erforderlichen Qualifikation oder Weiterbildung, fehlender Nachweis der Zuverlässigkeit oder von geordneten Vermögensverhältnissen. "Für uns zeigt das Ergebnis aber eines: Die Aufsicht über die Versicherungsvermittler funktioniert. Die zuständigen IHK sorgen dafür, dass in Deutschland europaweit das mit Abstand strengste Aufsichtsregime herrscht", so Norman Wirth, Vorstand des AfW.

'k-mi'-Fazit: Der Bericht der EIOPA zeigt, dass gerade die gewerberechtlich organisierte Aufsicht über Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler in Deutschland EU-weit die schärfsten Hunde sind! Die vzbv-Legende von der untätigen Aufsicht ist damit endgültig als politisches Narrenspiel entlarvt. Die Behauptung u. a. des vzbv, dass eine BaFin-Aufsicht besser sei, ist nach Wirecard ohnehin hinfällig geworden!

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk