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Generali Leben will Versicherungsmakler zum Kundenverkauf bewegen

Die Generali Deutschland Lebensversicherung AG will den Vertragsbestand von Versicherungsmaklern übernehmen und unterbreitet diesen ein Abgeltungsangebot für deren Courtageansprüche.

Doch das hat Tücken, wie ‚versicherungstip‘ entlarvt: Offenbar ist Generali der Zusammenarbeit mit Versicherungsmaklern überdrüssig. Eingangs des Schreibens wird auf die ehemalige Aachen Münchener Leben hingewiesen. Diese habe „sich bereits im Jahr 2008 dafür entschieden, das Neugeschäft ausschließlich“ auf die DVAG „zu konzentrieren“. Aber was hat das mit den Maklerbeständen zu tun? Schauen wir auf den nächsten Argumentationsversuch: Die LV-Bestände „aus dem Nicht-Ausschließlichkeitsvertrieb“ seien „deutlich zurückgegangen“, daher erfolge nun „ein Angebot zu einer gegenseitigen Aufhebungsvereinbarung.“

Die Generali will sich von Makler-Verpflichtungen freikaufen – und das will ein Konzern, der für teuer Geld die Tochter Dialog als ‚der Maklerversicherer‘ positionieren will. Dann wird man den Versicherungsmaklern doch ein gutes Abgeltungsangebot unterbreiten, oder? Blicke in die Details nähren Zweifel. Die über die Restlaufzeit ausstehenden Bestandcourtagen sollen in Höhe von 50 % vorab ausgezahlt werden.

Doch Arbeit und Haftung bleiben: Laut Anschreiben sollen die Verträge der Makler-Mandanten nach „Ende der Zusammenarbeit“ in die „direkte Betreuung durch die zuständige Kundenservice-Direktion“ übernommen werden. Darüber soll der jeweilige Kunde „über den Serviceandruck“ mit dem nächsten Generali-Schreiben informiert werden. Laut einer Klausel in der Vereinbarung bleibt der Makler als „Korrespondenzmakler“ hinterlegt.

Damit soll er „weiterhin die für die Betreuung der Versicherungsverträge notwendigen vertragsbezogenen Informationen“ erhalten, „um seine Verpflichtungen“ aus dem „bestehenden Maklervertrag zu erfüllen“. Wir haben Generali Deutschland-Chef Stefan Lehmann um Stellungnahme gebeten u. a. zu Makler-Haftungsgefahren und zur kurzen Rücksendefrist von weniger als zwei Wochen. „Wir geben nach Außen grundsätzlich keine Informationen zu unseren Geschäftsbeziehungen mit aktuellen oder ehemaligen Vertriebspartnern“, verweigert Generali die Gelegenheit zur Aufklärung.

„Der Versicherungsmakler wird als Korrespondenzmakler eingesetzt und hat weiterhin die Betreuungspflicht des Mandanten. Unklar bleibt, ob der Versicherer danach im Stornofall die hälftige im Voraus gezahlte Betreuungscourtage wieder zurückbelastet. Versicherungsmakler sollten sich gut überlegen, ob sie auf dieses Angebot eingehen oder es ablehnen“, rät Versicherungsmakler Wilfried E. Simon, Dozent für Versicherungsrecht und Mitglied im Rechtsausschuss des Berufsverbandes IGVM.

‚vt‘-Fazit: Wenn auch im Voraus gezahlt, sind 50 % der Vergütung eben nur gut die Hälfte, bei gleichbleibender Haftung und Arbeit. Eine Betreuung durch Generali und den Makler riecht nach einem Minenfeld, dessen Betreten ungesunde Folgen haben könnte.

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