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Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes

Das 'Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes', u. a. zur Verschärfung des Vermögensanlagengesetzes wurde heute am 16.07.2021 verkündet, so dass der überwiegende Teil der neuen Regeln am 17.08.2021 in Kraft tritt. Für vor diesem Stichtag gebilligte Angebote gilt eine Übergangsfrist von 12 Monaten nach altem Recht. Das noch fehlende, in der Konsultation umstrittene Merkblatt zu ihrer künftigen BlindPool-Verwaltungspraxis (vgl. 'k-mi' 26/21) hat die BaFin zeitnah angekündigt.

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