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Hat AMEXPool seine Vertriebspartner an die Wand gefahren?

Die Sorgen von betroffenen Diesel-Fahrzeughaltern insbesondere im Zeitraum 2019/2020 waren groß und teils auch dahingehend nicht unberechtigt, dass sie im Zuge der VW-Abgasmanipulationen mögliche Schadensersatzansprüche nicht rechtzeitig einfordern würden. Wie 'Phönix aus der Asche' trat zu jener Zeit ein Anbieter namens Law Butler Sales & Support GmbH bzw. Profin Prozessfinanzierung GmbH, jeweils in Deggendorf ansässig, aufs Parkett und versprach betroffenen Diesel-Fahrern: "Wir übernehmen sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten und kommen im Fall des Unterliegens für die gegnerischen Prozesskosten auf." LawButler bediente sich zur Akquise freier Finanzdienstleister und bot feste Abschlussprovisionen zwischen 175 € bis zu 890 € (Anspruchshöhe ab 15.000 € bis zu 40.000 €) an. Im Erfolgsfall pries LawButler unter Anrechnung der Abschlussprovision noch eine Erfolgsvergütung von 14 % des Erlöses an. Als einziger uns bekannter Maklerpool ging AMEXPool eine Kooperation mit LawButler ein. Diese kündigte der damalige AMEXPool-Chef, Boris Beermann, wie folgt am 14.09.2020 an: "Dank LawButler kann die AMEXPool AG nun ihren angeschlossenen Maklerinnen und Maklern sowie deren Kunden einen seriösen, zuverlässigen und erfolgsversprechenden Weg bieten, um ihre Rechte im Dieselskandal durchzusetzen."Als besonderes Bonbon der neuen Kooperation ließ Beermann wissen: "Dabei haben Kunden keinerlei Kostenrisiko. Lediglich im Erfolgsfall wird eine Provision für LawButler/den Prozessfinanzierer fällig." Ob Beermann und sein Team die vertraglichen Unterlagen zwischen LawButler und den Vertriebspartnern bzw. zu deren Kunden etwa mit dem Fernglas unter die berühmte Lupe nahmen? Dazu gleich mehr, zunächst weitere Pool-Verlockungen:

AMEXPool wies darüber hinaus darauf hin, dass die Kunden keinen Rechtsschutz für ihre sofortige Einzelklage benötigten: "Das Prozedere funktioniert bei gekauften und finanzierten Fahrzeugen und es ist egal, ob es sich um Gewerbe- oder Privatkunden handelt. Der Kunde muss das Fahrzeug sogar nicht mehr haben, denn es ist 10 Jahre rückwirkend möglich. Und der Kunde darf während des Prozesses sein Fahrzeug verkaufen (…)“, so der damalige AMEXPool-GF, dem offenkundig kein kritischer Aspekt in den Sinn kam. Aus Sicht einer Poolgesellschaft wäre eine sehr kritische Prüfung dieses Angebotes wohl angebracht gewesen, schließlich nahm sich viele Monate zuvor bereits 'k-mi' das Produkt zur Brust. Und hier stellten wir u. a. im 'k-mi'-Fazit aus 49/19 fest, dass es "(…) spannend sein wird, wie lange das Verfahren dauert, denn in dieser Zeit ist ein Verkauf des Autos wirtschaftlich kaum zu empfehlen und der mögliche Schadensersatz reduziert sich durch eine ansteigende Nutzungsentschädigung. Jeder sollte deshalb für sich abwägen, ob es nicht sinnvoller sein könnte, das Auto ohne Prozessfinanzierungsklage weiterzufahren und sodann den späteren Verkaufserlös 100%ig selbst zu vereinnahmen (…)“.

Ein 'k-mi'-Leser wendet sich nun an die Redaktion und berichtet, dass er 2020 über AMEXPool bei LawButler gelandet sei und spricht von "vertrieblichen Strukki"-Methoden dort. Die Diesel-Klage wurde schließlich über die Rechtsanwaltskanzlei Roger & Ulbrich/Erkrath durchgeführt, denen unser Leser auch gute Arbeit attestiert, obwohl die Klage schließlich im Jahr 2022 verloren ging. Bereits Ende 2021 hatte jedoch die Anwaltskanzlei die Zusammenarbeit mit dem Prozessfinanzierer beendet: "Aufgrund der erheblichen operativen Schwierigkeiten, der mangelnden Abstimmungsmöglichkeiten und aufgrund der finanziellen Unsicherheiten nach den gegenseitigen Kündigungen des Rahmenvertrages über die Prozesskostenfinanzierung (…)" Und der Prozessfinanzierer teilte dem Berater im Hinblick auf eine Kostenübernahme des möglichen Berufungsverfahrens gegen das Urteil lapidar mit: "Aus unserer Sicht bestehen keine hinreichenden Erfolgsaussichten für eine Berufung, weil für das Fahrzeug kein verbindlicher KBA Rückruf vorliegt." Falls Sie nun annehmen, außer viel Ärger habe die Sache ja nichts gekostet, da es schließlich die Profin-Garantie gab: "++ keine versteckten Gebühren  ++ keine unerwarteten Kosten  ++ Sie erhalten keine Rechnungen und müssen auch keine Zahlungen leisten  ++ Profin übernimmt alle Anwalts- und Gerichtskosten inkl. aller Auslagen", so bleibt festzuhalten, dass unserem 'k-mi'-Leser eine Vollstreckungsandrohung in Bezug auf den Landgerichts-Kostensetzungsbeschlusses seitens der Audi AG Ingolstadt über mehr als 2.000 € ins Haus flatterte. Bei LawButler kann der Berater niemanden erreichen, der sich für die Kosten und damit den Schaden dort interessieren würde. Bei AMEXPool heißt es hingegen: "Wir haben nicht die Möglichkeit einer Unterstützung, da das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und LawButler besteht." Wie bitte? AMEXPool will von seiner eingegangenen Kooperation mit LawButler wohl nicht mehr viel wissen und kümmert sich offensichtlich in keiner Weise um Abhilfe!

Das Agieren von AMEXPool, inzwischen eine 100-%-Tochter von Qualitypool, rückt somit noch stärker in den Blickpunkt. Denn wie konnte man die eigenen Vertriebspartner förmlich sehenden Auges in diesen Schlamassel hineinziehen? Die damaligen AMEXPool-Ankündigungen klingen für uns wie von einem anderen Stern, denn bereits in 'k-mi' 05/20 hinterfragten wir frühzeitig die Bonität des Prozessfinanzierers und die Transparenz von LawButler und trafen damit genau den Knackpunkt des Konzeptes: "Mal unterstellt, der über Profin finanzierte Prozess geht verloren und der Prozessfinanzierer ist zwischenzeitlich zahlungsunfähig geworden, so bliebe der Kläger, also der vermeintlich geschädigte Diesel-Fahrzeughalter, wohl auf seinen Kosten sitzen." Bezüglich des kaum bezifferbaren Ausfallrisikos des Anbieters wiesen wir unsere Leser zusätzlich deshalb darauf hin, dass hier die "Alarmlämpchen schnell angehen sollten, damit aus 0 % Kosten-Risiko nicht unverhofft 100 % wird. Wir raten mangels Transparenz deshalb zur Vorsicht bei LawButler!" Eine Stellungnahme zu den aktuellen Geschehnissen erhielten wir weder von AMEXPool noch von LawButler. Hatten diese Gesellschaften etwa unsere damaligen Warnungen vor dem Geschäftsmodell einfach gegenüber deren Vertriebspartnern in den Wind geschlagen?

'k-mi'-Fazit: Das Verhalten von AMEXPool, die über deren Mutter Qualitypool zur Hypoport-Gruppe zählt, einem Vertriebspartner keinerlei Hilfe zu bieten, um dessen Ansprüche bei einem Kooperationspartner des Pools geltend zu machen, ist mit unterirdisch noch recht freundlich umschrieben, schließlich war es der Pool, der dieses Produkt und den Anbieter gegenüber seinen Pool-Partnern lobpreiste. Der einzige Tipp, den der Finanzberater seitens AMEXPool noch erhielt, war die Empfehlung, rechtliche Beratung einzuholen. Doch wie kann das gemeint sein? Etwa rechtliche Beratung (auch) im Hinblick auf das geschäftliche Gebaren seitens AMEXPool? Haben Sie auch ähnliche Erfahrungen mit LawButler oder dieser Poolgesellschaft sammeln müssen?

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