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Hat BaFin-Vizepräsidentin Roegele ein gestörtes Rechtsempfinden?

Aufgabe der BaFin ist es bekanntlich, zwei mitunter konkurrierende Interessen übereinzubringen: Zum einen den Verbraucherschutz und zum anderen den Instituten aufsichtsrechtliche Leitplanken zu setzen. Sicherlich ein nicht immer einfaches Unterfangen. Was BaFin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele allerdings geritten hat, sich in der letzten Woche den sog. Verbraucherschützern an den Hals zu werfen, indem sie öffentlich dazu auffordert, jetzt Prämiensparverträge von Banken und Sparkassen zu überprüfen, werten wir als Affront. Und das Fatale ist, die Wirtschaftspresse setzt diesen Appell unreflektiert um. Konkret: Unter Hinweis auf die 2004er Rechtsprechung des BGH zum Umgang mit Zinsanpassungen in langlaufenden Prämiensparverträgen fordert Roegele Verbraucher förmlich dazu auf, ihre Verträge "sorgfältig zu überprüfen", da zahlreiche Verträge aus der Zeit vor 2004 Zinsanpassungsklauseln enthielten, aufgrund deren die Institute "einseitig" die Verträge geändert hätten. Offensichtlich kommt es Roegele dabei allerdings auf reinen Populismus an, denn bei den jetzt in Rede stehenden Rechtsfragen handelt es sich um solche, die bislang gerade noch nicht höchstrichterlich entschieden wurden. Eine BGH-Entscheidung dürfte frühestens im Herbst 2021 erfolgen, da der BGH die Frist für die Revisionsbegründung erst einmal auf den 31.1.2021 verlängert hat.

Insofern drängt sich uns der Eindruck auf, dass besagte Roegele, von Hause aus Juristin, möglicherweise unter einem gestörten Rechtsempfinden leidet. Denn bereits zu Zeiten bei der Deka könnte Roegele mit dem (Steuer-)Gesetz im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften mittelbar kollidiert sein. Jedenfalls hat das Handelsblatt berichtet, dass die Deka bereits im Juni 2013 gewusst haben muss, "dass ihre Händler sich auf die Geschäfte auf Kosten der Steuerzahler einließen“. Und jetzt schlägt Roegele sich einseitig auf die Seite von Verbrauchern, bevor das oberste deutsche Zivilgericht Recht gesprochen hat. Unverständlich ist vor allem, dass die BaFin die seitens der Sparkassen nach der 2004er BGH-Rechtsprechung vorgenommenen Zinsanpassungen bislang in keinem einzigen Fall beanstandet hat. – Sorry Frau Roegele, aber ihr Verhalten ist untragbar!

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