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HUK-Coburg ‚Vertrauensleute‘ als Versicherungsmakler bei ‚Gelbe Seiten‘ beworben

Darf ein gebundener Versicherungsvertreter mit der Berufsbezeichnung Versicherungsmakler werben? Zwar können ein qualifizierter Versicherungsvertreter und ein qualifizierter Versicherungsmakler eine qualitativ gleichwertige Bedarfsermittlung leisten. Doch während gebundene Versicherungsvertreter die Produkte eines einzelnen Versicherers vermitteln, haben Versicherungsmakler einen breiten Marktzugriff bei einer Vielzahl von Versicherern und müssen zudem die zu dem Verbraucher passenden individuellen Produktlösungen herausfiltern. Verbraucher können somit durch die Beratung und Vermittlung von Versicherungsmaklern individueller bedient werden als von gebundenen Versicherungsvertretern. „Versicherungsmakler sind daher praktizierter Verbraucherschutz“, sagt die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) aus gutem Grund. Wenn Verbraucher auf der Suche nach einem Versicherungsmakler sind, könnte es für gebundene Vertreter verlockend sein, sich als Versicherungsmakler zu bezeichnen. Da hat Versicherungsmakler Michael Walter, Finanzmaklerservice Walter e.K./Oerlenbach-Eltingshausen eine höchst brisante Entdeckung gemacht, die sich bundesweit erstreckt: Auf der Homepage der ‚Gelbe Seiten‘ stellte er fest, dass es gravierende Falschangaben zu den Vertrauensleuten der HUK-Coburg Versicherungsgruppe gibt. Wenn in der Suchmaske ‚Versicherungsmakler‘ angegeben wird, werden gebundene Versicherungsvertreter der HUK-Coburg als Suchergebnis angezeigt und bei diesen als Branche/Tätigkeitsgebiet ‚Versicherungsmakler‘ aufgeführt. Versicherungsmakler Walter ruft bei dem für seine Region zuständigen Verlag in Nürnberg an und weist auf den Fehler hin. „Man hat sich für den Hinweis bedankt und mitgeteilt, dass man es an die Rechtsabteilung zur Prüfung gibt“, schildert der Unterfranke. Doch nachdem nichts passiert, ruft er nach über einer Woche wieder an. Nun heißt es, dass der Hinweis weitergegeben wurde, aber man sich an die Vorgaben des Auftraggebers halte. Daraufhin schaltet Walter die ‚vt‘-Redaktion ein. Nach mehreren auf das Bundesgebiet verteilten Stichproben konfrontieren wir HUK-Chef Klaus-Jürgen Heitmann und den Geschäftsführer der DTM Deutsche Tele Medien GmbH, Stefan Schnieder, mit dem Sachverhalt und fordern eine Stellungnahme ab.

Von Schnieders wollen wir wissen  ++ ob ‚Gelbe Seiten‘ die Branche/Tätigkeit bei einem Firmeneintrag hinzufügen oder ob dies die Firmen angeben und ++ welche Maßnahmen ‚Gelbe Seiten‘ ergreift, wenn ihr eine Eintragung bekannt wird, die gegen das UWG verstößt. Die prompte Antwort der DTM: „Die Zuordnung der Branche zu den Unternehmen erfolgt durch die Gelbe Seiten Verlage oder durch Kooperationspartner wie z. B. Eintragsdienste. Bei kostenfreien Einträgen erfolgt die Vergabe teilautomatisiert auf Basis der von den Unternehmen gegenüber ihren Telefonanbietern gemachten Angaben. Bei kostenpflichtigen Einträgen bzw. Einträgen die über Kooperationspartner angeliefert werden erfolgt die Branchenzuordnung in Absprache mit den Kunden.“ Soweit die allgemeinen Vorgehensweisen, doch wie sieht es im konkreten Fall aus?

„Bei den Einträgen der HUK-Coburg handelt es sich um eine Anlieferung über einen Kooperationspartner. Der Kooperationspartner verwendet intern eine eigene Nomenklatur für die Branchenbezeichnung, die dann in die Branchenbezeichnung bei Gelbe Seiten übersetzt wird. Bei dieser Übersetzung ist es zu einer fehlerhaften Zuordnung gekommen. Diese wird nun zeitnah durch unseren Kooperationspartner korrigiert“, klärt DTM auf. Wer für die fehlerhafte Zuordnung verantwortlich ist wird damit aber nicht so richtig klar. Ein deutlicheres Bild, dass die HUK-Coburg eine maßgebliche Rolle spielt, liefern aber folgende Aussagen: „Angaben von Unternehmen erfolgen im Rahmen von Verträgen mit den Gelbe Seiten Verlagen. Hier gibt es einen direkten Kontakt zwischen dem Unternehmen und dem Verlag. In diesem Rahmen erfolgt dann auch eine Prüfung der Angaben. Im Falle der HUK-Coburg gibt es nach unserem Kenntnisstand einen Vertrag zwischen der Versicherung und unserem Kooperationspartner.“ Man habe aufgrund unseres Schreibens den Kooperationspartner kontaktiert und „auf die fehlerhafte Zuordnung hingewiesen“. Der habe umgehend gemeldet, dass eine Korrektur erfolgt. Diese Spur gilt es also zu verfolgen, doch was geschieht bei Rechtsverstößen? „Generell reagieren die Gelben Seiten Verlag zeitnah sobald sie von UWG Verstößen erfahren. Dies geschieht entweder durch Korrektur oder Löschung der beanstandeten Inhalte“, sagt DTM. Wenden wir uns also der HUK-Coburg und unseren Fragen an deren Vorstandsvorsitzenden Heitmann zu:

++ Haben jeweils die Vertreter der HUK-Coburg die Firmeneintragung  auf ‚Gelbe Seiten‘ vorgenommen oder erfolgten die Eintragungen zentral von der HUK-Coburg?  ++ Warum wurde für die HUK-Coburg Vertreter die Tätigkeit ‚Versicherungsmakler‘ angegeben?  ++ Wie bewertet HUK-Coburg die unzutreffende Angabe unter Berücksichtigung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)?  ++ Welche Maßnahmen ergreift HUK-Coburg gegen die unzutreffende Werbung und zur Vermeidung einer Wiederholung? Auch die Coburger antworten zügig:

„Vielen Dank, dass Sie uns auf die unrichtige Bezeichnung unserer selbständigen Vermittler in den Gelben Seiten hingewiesen haben. Der falsche Eintrag ist auf einen individuellen Fehler einer einzelnen Person im Hause zurückzuführen und war nicht von uns beabsichtigt. Das bedauern wir und entschuldigen uns als HUK-Coburg dafür. Wir haben sofort reagiert und bei den Gelben Seiten eine Korrektur eintragen lassen. Wir haben zudem intern Maßnahmen ergriffen, dass solche Fehler nicht wieder vorkommen.“ Eine Überprüfung von uns zeigt, dass die Vertrauensleute der HUK-Coburg auf ‚Gelbe Seiten‘ nicht mehr als Versicherungsmakler werben. Dass der Fehler auf eine einzelne Person zurückzuführen sein soll, nehmen wir skeptisch zur Kenntnis. Arbeitet bei der HUK-Coburg jemand mit so großer Unkenntnis der Berufsbezeichnungen? Oder hat ein Marketingstratege einen UWG-Verstoß billigend in Kauf genommen, damit sich die Vertrauensleute im Glanz der Versicherungsmakler sonnen können? Geld bei der Platzierung der Werbung scheint jedenfalls keine Rolle gespielt zu haben: Bei unserer Recherche hatten wir u. a. für Berlin auf ,Gelbe Seiten‘ Versicherungsmakler gesucht. Das aussagekräftige Ergebnis: Platz 1 bis 69 (!) sind von ,HUK-Coburg Versicherungsmaklern‘ belegt! Erst auf Platz 70 folgt ein echter Versicherungsmakler. Zumindest bei der Werbung wusste der HUK-Coburg-Mitarbeiter ganz genau, wie er mit Budget ‚seine‘ Versicherungsmakler-Vertrauensleute gut platzieren kann.

 

‚vt‘-Fazit: Wenn man bei der HUK-Coburg glaubt, dass die Bezeichnung ‚Versicherungsmakler‘ bei Verbrauchern positiv besetzt ist, dann ist das sicher eine positive Aussage für den Stellenwert der Versicherungsmakler in der Öffentlichkeit. Gleichwohl ist die Verwendung der Berufsbezeichnung Versicherungsmakler bei gebundenen Versicherungsvertretern als wettbewerbsrechtlicher Verstoß und Verbrauchertäuschung zu werten. Auch mit dem GDV-Verhaltenskodex lässt sich das nicht vereinbaren. Rätselhaft ist, wie ein einzelner Mitarbeiter so etwas anrichten kann und es bei der HUK-Coburg keinerlei Kontrollinstanz gab, die ihn stoppen konnte. Gut, dass Versicherungsmakler Michael Walter der Verbrauchertäuschung auf die Schliche gekommen ist.

 

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