Dass Deloitte ein übermächtiger Player ist, dürfte hinlänglich bekannt sein. Dass Deloitte auch vom BVR bzw. dessen Sicherungseinrichtung als Sonderprüfer eingesetzt wird, wissen wir seit der Anordnung der BVR Sicherungseinrichtung vom 19.1.2021, persönlich unterzeichnet von Marija Kolak und Gerhard Hofmann. Von Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dieser Bestellung hatten wir berichtet. Als da wären ++ eine ungewöhnlich umfassende, allerdings eben auch unspezifische Eidesstattliche Versicherung eines BVR eigenen WP/StB. Die musste vor dem LG Berlin als Beweismittel herhalten, um die Einstweilige Verfügung stichhaltig zu machen. Die VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden hatte Bedenken, dass es sich hierbei um eine kostspielige Doppelprüfung handle, da zeitgleich der gesetzliche Prüfverband PDG/Erfurt im Rahmen seiner Prüfung bereits sämtliche Kreditengagements der Bank, geprüft hatte ++ Zumindest ein Mitarbeiter von Deloitte war bei der mündlichen Verhandlung vor besagtem Landgericht zugegen, was den Verdacht nährt, dass er aktiv mitwirkte, die Sonderprüfung gerichtlich durchzusetzen, während Deloitte gleichzeitig als Auftragnehmer hiervon profitiert (vgl. 'Bi' 26/2021).
Inzwischen liegt das Gutachten der Sonderprüfung vor – es ist für die Bank vernichtend. Darüber hat 'Bi' mit Vertretern der VR-Bank bzw. deren Anwälten gesprochen. Sie weisen uns auf nachfolgende Widersprüchlichkeit hin:
Deloitte stelle im Abschlussbericht u. a. fest, die VR-Bank erarbeite "zu den Kreditengagements regelmäßig eine Statusdokumentation, mit der eine Klassifizierung des jeweiligen Engagements zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse vorgenommen wird". Wobei Inhalt der Dokumentation u. a. die Angabe der Ratingklasse sowie die erfolgte Einordnung in die jeweilige Risikogruppe sei. Deloitte kommt vor diesem Hintergrund dann zu der Feststellung, "dass die Bank bei der Überleitung der Ratingklasse auf die Risikogruppe gemäß PrüfbV offensichtlich nicht die VR-Masterskala verwendet.“ Woraus Deloitte den schweren Vorwurf ableitet, "in der überwiegenden Zahl der durch uns geprüften Kreditengagements mit einer Ratingklasse 2a oder schlechter, die gemäß Masterskala der Risikogruppe II zuzuordnen wären" sei allerdings seitens der VR-Bank eine "Überleitung in die Risikogruppe I" erfolgt sei. Dem widerspricht die Bank vehement. Zum einen werde sehr wohl die VR-Masterskala angewendet und im Übrigen sehe diese für den in Rede stehenden Bereich 2a eine Eingruppierung in die Risikogruppe I vor – genauso sei die Bank auch verfahren. Es stelle sich daher die Frage, warum, wie Deloitte es verlange, bei einer ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeit von 0,5 % die Überleitung in eine andere, schlechtere Risikogruppe erfolgen solle.
Und es ergäbe sich, so die VR-Bank, noch ein weiterer Fragenkomplex. Deloitte kritisiere, dass man "den Inhalt der Erfassung im IT-System" anhand "der uns zur Verfügung gestellten Daten aus dem System weitgehend" habe überprüfen können. Allerdings sei, so Deloitte, "in Einzelfällen keine Risikogruppe erfasst worden". Dazu sagt die VR-Bank uns, im Anwendersystem der Fiducia & GAD IT 'agree21' würden keine Risikogruppen erfasst. Daher frage man sich, wie Deloitte auf die Idee komme, die VR-Bank hätte keine Risikogruppe erfasst. Sämtliche gesetzlichen Prüftestate der Bank würden sich bei der Überprüfung der Gesamtbanksteuerung auf die sich aus dem Rating ermittelbaren Ausfallwahrscheinlichkeiten stützen und würden darin eine verlässliche Grundlage für die Adressenrisikosteuerung sehen – nur eben Deloitte nicht.
'Bi'-Zwischenfazit: Die hier angesprochenen Themen sind auch für 'Bi' hochkompliziert, insofern verbietet es sich für uns, eine Wertung dazu abzugeben. Allerdings erscheint uns weiterhin sachdienlich, erneut darauf hinzuweisen, die Beteiligten sollten sich doch endlich einmal an einen Tisch setzen, um ihre Befindlichkeiten auszuräumen. Irgendwie steht im Raum, Deloitte versuche krampfhaft entgegen sämtlichen anderen Prüfergebnissen von PDG, KPMG oder dem Genossenschaftsverband (auch im Zusammenhang mit der Verschmelzung mit der RaiBa Borken Nordhessen), im Fall der VR-Bank das Haar in der Suppe zu finden. Dabei bleibt unbestritten, dass der BVR unbedingt verhindern muss, die VR-Bank zu einem Stützungsfall werden zu lassen. Aber ein ergebnisoffener Dialog, vielleicht unter Moderation von Uwe Fröhlich, würde weder Kolak/Hofmann noch Stefan Siebert einen Zacken aus der Krone brechen.