Gewährung von unbesicherten Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt gegenüber einer GmbH & Co. KG, die ebenfalls Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt Projektgesellschaften gewährt, die ihrerseits in Photovoltaik-, Windenergie- und Biogasanlagen und Wärmenetze in Deutschland und dem EU-Ausland sowie energiesparende Immobilien in Deutschland investieren. Das Emissionsvolumen beläuft sich auf 15 Mio. €; die Mindestbeteiligung beträgt 5.000 € – ein separates Agio wird nicht erhoben.
Anbieter, Emittent und Darlehensnehmer: UDI Energie FESTZINS 11 GmbH & Co. KG (Kellerweg 12, 91154 Roth), Geschäftsanschrift: (Frankenstr. 148, 90329 Nürnberg). Komplementär: UDI Festzins Verwaltungs GmbH (gleiche Anschrift). Kommanditist: Georg Hetz (gleiche Anschrift).
Unsere Meinung: # Aus einer zusätzlich zum Prospekt herausgegebenen 52seitigen Werbebroschüre geht hervor, dass die UDI-Gruppe seit Gründung (1998) zunächst als Vertriebsgesellschaft im Bereich Erneuerbare Energien tätig war und seit 12 Jahren eigenständiger Initiator von Projekten im Bereich Ökokraftwerke ist. Als "Gesamtinvestition in die Energiewende" werden insgesamt 1,23 Mrd. € genannt, wobei aus der Broschüre nicht ersichtlich ist, wie hoch der Anteil an selbstinitiierten Kapitalanlagen ist. Vollkommen verwirrend ist die anschließende Aussage: "18.587.846 € bislang gezahlte Zinsen und Ausschüttungen" – dies wären ca. 1,5 % des Gesamtinvestitionsvolumens. Da nicht ersichtlich ist, mit welchem wirtschaftlichen Erfolg für die Anleger diese Projekte in der Vergangenheit realisiert wurden, kann die konkrete Leistungsfähigkeit der Gruppe nicht beurteilt werden # Verzinsliche Geldanlagen wurden von UDI seit 2007 emittiert. In der Werbebroschüre werden 20 selbst emittierte Investments mit einem Volumen von ca. 140 Mio. € aufgelistet, bei denen es auch schon zur plangemäßen Rückzahlung gekommen ist, bei denen jedoch auch teilweise die geplante Verzinsung um ca. 3 bis ca. 5 %-Punkte unterschritten wurde (auch bei neuen Angeboten mit erster Zinszahlung in 2014), wobei diese Abweichungen in den Unterlagen nicht begründet werden # Die Projektentwicklungsgesellschaften sollen in Photovoltaik-, Windenergie- und Biogasanlagen und Wärmenetze in Deutschland und dem EU-Ausland sowie energiesparende Immobilien in Deutschland investieren. Die einzelnen Investitionsgegenstände stehen sowohl was die einzelnen Projektgesellschaften als auch die einzelnen Anlageobjekte betrifft zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe (24.10.2016) noch nicht fest, so dass entsprechende Blind-Pool-Risiken bestehen. Da plangemäß 2,5 Mio. € Darlehenskapital von Anlegern in 2016 eingezahlt werden sollte und auch Investitionen in Projektgesellschaften in 2016 vorgesehen waren, sollte der Anbieter mit aussagefähigen Informationen nachbessern # Nach unserem Prospekt-Check des Vorgängerangebotes UDI Energie FESTZINS 10 (vgl. 'k-mi'-PC 09/16) wurden einige unserer Kritikpunkte im Prospekt verbessert, jedoch bleiben etliche Kritikpunkte bestehen bzw. sind weitere Kritikpunkte erwähnenswert: ++ Bei der "Vermögensanlage im Überblick" wird darauf hingewiesen, dass "in Deutschland und dem EU-Ausland" investiert werden soll bzw. bei energiesparenden Immobilien "in Deutschland", wobei sich eine derartige Beschränkung aus dem Gesellschaftsvertrag nicht ergibt ++ aus dem Prospekt geht hervor ("Anlageziele und Anlagepolitik"), dass der Emittent den Projektgesellschaften Nachrangdarlehen gewähren soll, während im offiziellen Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) auch von "gesellschaftliche Beteiligungen an Projektgesellschaften" geschrieben wird ++ Wenn dann unter "Investitionskriterien" kein einziges Kriterium für die Investition in "energiesparende Immobilien" aufgelistet wird und nicht ersichtlich ist, über welches konkrete Know-how die UDI-Gruppe in den einzelnen Anlageklassen verfügt, so fällt dies geringer ins Gewicht # Das "Gesamtkapital" in Höhe von 16.362.250 € kommt dadurch zustande, dass es sich aus der Summe des Emissionskapitals, dem vorhandenen Kommanditkapital von 1.000 € sowie einer von den Projektgesellschaften zu zahlenden "Bearbeitungsgebühr für Darlehensgewährung" in Höhe von 1.361.250 € ergibt. Aus dieser Bearbeitungsgebühr sollen die Provisionen für die Einwerbung des Darlehenskapitals bezahlt werden, so dass beim Emittenten letztendlich nur die Position "Konzeption und Prospekterstellung" mit 75.000 € anfällt und den Projektgesellschaften 14,925 Mio. € als Darlehen gewährt werden, was grundsätzlich positiv ist, da die Darlehensmittel auf Ebene der Emittentin ohne größere Kostenbelastung durchgeleitet werden. Gemäß Werbebroschüre werden die Nachrangdarlehen an die Projektgesellschaften "durch die Abtretung der zukünftigen Stromerlöse oder durch die Abtretung der Ansprüche auf die Nahwärmevergütung oder anderer vergleichbarer Sicherheiten besichert." Eine derartig klare Aussage gibt es im Prospekt nicht! Unseres Erachtens sind daran auch grundsätzliche Zweifel angebracht, da ++ die Projektgesellschaften ihrerseits Darlehen in Höhe von ca. 50 % der Investitionskosten aufnehmen sollen, so dass wir davon ausgehen, dass werthaltige Sicherheiten wie Stromerlöse an finanzierende Banken abgetreten werden müssen und ++ wir uns kaum vorstellen können, dass zum Beispiel ein fremder Dritter bei werthaltigen Sicherheiten gegebenenfalls bei kurzfristigen Projektfinanzierungen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von ca. 9 % des Darlehens zahlt und darüber hinaus noch einen so hohen Zins, dass daraus der Anbieter in der Lage ist, seinerseits seine Zinszahlungsverpflichtungen gegenüber den Anlegern zu erfüllen # Geschäftsführer des Emittenten ist Georg Hetz, der ebenfalls Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist und Kommanditist der KG. Außerdem ist er unmittelbar beteiligt an der UDI Bioenergie GmbH und an der UDI Projektgesellschaft mbH, die die Anlageobjekte auf Ebene der Projektgesellschaften in den Bereichen Biogas und Photovoltaik projektieren und entwickeln. Allein schon daraus sind zahlreiche Interessenskonflikte möglich, wobei es einen gravierenden Prospektmangel darstellt, dass eine Überschrift Interessenskonflikte bei den "Risikohinweisen" des Prospektes überhaupt nicht vorkommt, so dass u. E. ein Mitvertrieb haftungsrechtlich bedenklich sein könnte # Wir haben grundsätzlich erhebliche Bedenken, wenn neugegründete Gesellschaften, deren Bonität man nicht beurteilen kann und die keinen exakten Finanzplan prospektieren, aus dem ersichtlich ist, warum in welche konkreten Anlageobjekte investiert werden soll, ungesicherte Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt in zweistelliger Millionenhöhe von Anlegern aufnehmen möchten. Wir können uns nicht vorstellen, dass ein aufgeklärter und qualifizierter Anleger zum Beispiel einem Einzelhändler, den er seit Jahren kennt, ein Darlehen in Höhe von mehreren tausend Euro gewähren würde, ohne dass dieser ihm genau sagt, was er mit dem Geld machen will und ohne dass ihm dieser Sicherheiten stellt. Aufgrund des qualifizierten Rangrücktritts des Darlehens gegenüber den Emittenten und zusätzlich der Darlehen des Emittenten gegenüber den Projektgesellschaften halten wir das Totalverlustrisiko für immens, da Situationen eintreten können, wonach weder die Projektgesellschaften noch der Anbieter zur Zinszahlung und zur Rückzahlung der Darlehen befähigt sind # Ab Einzahlung des Anlagebetrages sollen Anleger bis zum 30.06.2022 einen Zins in Höhe von 4,0 % p. a. erhalten, bis 30.06.2026 Zinsen von 5,0 % p. a., bis 30.06.2028 von 6,0 % und zum 30.06.2029 (Laufzeitende) 6,5 % p. a. Bei einer Laufzeit von 12,5 Jahren entspricht dies nach Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag einer finanzmathematischen Renditekennziffer von 3,3 %, die u. E. für unternehmerische Engagements mit Totalverlustrisiko nicht sonderlich üppig ist. Dabei ist auch zu beachten, dass den Projektgesellschaften während der Laufzeit aus Reinvestitionen weitere 9 Mio. € an Darlehen zur Verfügung gestellt werden sollen, so dass dieses Anlegerergebnis Investitionen in Projektgesellschaften in Höhe von 25,925 Mio. € zzgl. Fremdkapital in nahezu gleicher Höhe voraussetzt # Eine konkrete Exit-Strategie wird nicht prospektiert. Überwiegend wird davon gesprochen, dass die Veräußerung der Anlageobjekte zum Laufzeitende erfolgen soll. Da den Anlegern zehn verschiedene Kündigungstermine eingeräumt werden, kann im Vorfeld jedoch nicht vernünftig geplant werden, wann und in welcher Höhe Kündigungen erfolgen, die bei nennenswertem Umfang den kurz- bzw. mittelfristigen Verkauf der Anlageobjekte gegebenenfalls mit Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung gegenüber der finanzierenden Bank erforderlich machen.
'k-mi'-Fazit: Unternehmerisches Investment mit Totalverlustrisiko, wobei der Prospekt Schwächen aufweist.