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LG Bielefeld geht mit Sparkasse Gütersloh-Rietberg und BaFin hart ins Gericht

Der Rechtsstreit zwischen der Sparkasse Gütersloh-Rietberg und dem zum 1.10.2014 wirksam berufenen und bereits vor Dienstantritt mit Schreiben vom 28.8.2014 wieder gekündigten Vorstand Christoph Bender hat sich zum Dauerbrenner katapultiert. Inzwischen haben die Gerichte (Landgericht Bielefeld, OLG Hamm, BGH) bereits 23 Beschlüsse verkündet – jedes Mal zugunsten von Bender. Und dennoch scheint die Sparkasse noch immer nicht einsehen zu wollen, dass es an der Zeit ist, diesen Fall gütlich zu beenden. Wobei, und das muss klar hervorgehoben werden, Prozesstreiber ist nicht der Vorstand (VV Kay Klingsieck, Torsten Lothar und Frank Ehlebracht), sondern der Verwaltungsrat mit Markus Kottmann, selbst Anwalt, an der Spitze. Ihn scheinen nicht einmal die gigantischen Prozesskosten daran zu hindern, seine irrige Rechtsauffassung endlich aufzugeben und zu versuchen, im Verhandlungswege einen Kompromiss zu finden.

Die einzige, nach Auffassung der Gerichte allerdings stumpfe  Pfeilspitze, die die Sparkasse besitzt, ist ein Schreiben der BaFin vom 31.7.2014. Auf dieses Schreiben hat sie sowohl ihre Kündigung gestützt wie sie es auch gebetsmühlenartig einsetzt, das Leistungsvermögen von Bender in Zweifel zu ziehen, um seinen monatlichen Gehaltsansprüchen zu widersprechen. Mal ganz abgesehen davon, dass inzwischen jedes mit der Sache befasste Gericht bereits diese Doppel-Instrumentalisierung für unzulässig hält, hat sich jetzt das LG Bielefeld – wie zuvor bereits das OLG Hamm – auch grundsätzlich mit diesem Schreiben der BaFin auseinandergesetzt (Az. 15 O 78/15). Dieses Schreiben der BaFin gibt nach Auffassung des Gerichts allerdings "nur die diesbezügliche Rechtsauffassung der BaFin – zur mangelnden Eignung des Klägers" wider. "Dass die beschriebenen Gründe auch tatsächlich vorliegen und der Eignung entgegenstehen, steht hingegen nicht fest." Insofern ist es nur konsequent, dass das Gericht sich mit diesem Schreiben auch inhaltlich auseinandersetzt. Umso vernichtender die gerichtliche Feststellung, diesem Schreiben "keinen Bedeutungsgehalt" beimessen zu können. Das Schreiben setze sich gerade nicht "mit harten Fakten auseinander, die die Tatsachenvoraussetzungen des § 25c KWG ausfüllen könnten". Stattdessen würden lediglich "bruchstückhaft Voraussetzungen des § 25c KWG zitiert". Dem Schreiben fehle "jeglicher Subsumtionsvorgang von Tatsachen unter die Norm". Und weiter heißt es, dass diesem Schreiben "keine rechtliche Regelung" zu entnehmen sei. Weder lasse sich daraus ein "gesetzliches Beschäftigungsverbot ableiten"  noch "enthalte es ein behördliches Beschäftigungsverbot".   

An diese vernichtende Bewertung des BaFin-Schreibens, nach Auffassung des Gerichts, wie gesagt,  einzige Pfeilspitze im Köcher der Sparkasse, knüpft das Gericht eine weitere vernichtende Bewertung, jetzt in Richtung Sparkasse: Sich auf dieses Schreiben zu stützen, qualifiziert das Gericht als "voreilig". Nach Auffassung des Gerichts hätte die Sparkasse sich vielmehr auf die Seite von Bender schlagen müssen. Aufgrund ihrer "vertraglichen Treuepflicht" hätte sie Bender "verteidigen" müssen, etwa indem sie einen "rechtsmittelfähigen und einer Prüfung zugänglichen Bescheid der BaFin" hätte abwarten müssen. Zudem, und darauf hat die BaFin die Sparkasse seinerzeit ausdrücklich hingewiesen, hätte sie Bender "eine weitere Qualifizierung ermöglichen" können. Aber möglicherweise war dies gar nicht im Interesse der Sparkasse. Jedenfalls äußert Justitia den starken Verdacht, die Sparkasse habe mit der "mehr oder weniger unterschwelligen Unterstellung", Bender habe sich "mit falschen Angaben den Dienstvertrag erschlichen" , möglicherweise nachträglich die Tatsache beseitigen wollen, dass sie es war, die Bender "aus rund 50 Mitbewerbern" ausgesucht hatte, da Bender "dem gestellten Anforderungsprofil" entsprach.

Klar, dass 'Bi' sich an Kottmann gewandt hat, um erneut zu hinterfragen, welchen Schluss der Verwaltungsrat nach dem 23. Richterspruch zieht. Seine über den Pressesprecher der Sparkasse verschickte Antwort ist allerdings völlig vage: "Zum derzeitigen Zeitpunkt geben wir keine Stellungnahme ab. Nachdem unsere Gremien endgültig getagt haben, werden wir uns öffentlich äußern."

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