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Manufaktur Augsburg saniert nach erstem Schadenfall mit kurzer Fristsetzung

Die Wohngebäudeversicherung steht unter Druck. Alles kennt nur eine Richtung, die nach oben: Die Zahl der Schadenereignisse steigt, die Inflation geht hoch, höhere Kosten für Material und Lohn treiben die Hand­werkerkosten nach oben. Dadurch kommt es zu gewaltigen Prämienerhöhungen. Aber nicht nur das, auch Sanierungsmaßnahmen oder Kündigungen nach (mehreren) Schadenfällen nach § 92 VVG greifen verstärkt um sich.

Doch es gibt auch Sanierungsmaßnahmen nach dem ersten Schadenfall. Das durfte Versicherungsmakler Dirk Brüggenthies, Brüggenthies Versicherungsmakler GmbH & Co. KG/Bad Salzuflen, kürzlich beim Augsburger Assekuradeur Manufaktur Augsburg GmbH erleben. Für Erstaunen und Verärgerung sorgt dabei auch die Vorgehensweise und die kurze Fristsetzung – Monate nach der Schadenregulierung: Bei dem versicherten Wohngebäude trat 2023 ein Leitungswasserschaden ein, der im Juni 2024 abschließend reguliert wurde. Es war der erste Schadenfall, so dass Versicherungsmakler Brüggenthies nicht mit einer Sanierungsmaßnahme oder gar Kündigung rechnete. Bekanntlich ist die Kündigung nach dem Eintritt des Versicherungsfalles nach § 92 VVG für jede Vertragspartei möglich, wobei die Kündigung nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig ist und der Versicherer eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten hat.

Demnach wäre noch im Juli 2024 eine Kündigung, ggf. mit einem alternativen Sanierungsangebot, möglich gewesen. Die Erwartung von Brüggenthies, dass nach dem ersten Schadenfall keine Sanierung oder gar Kündigung erfolgt, bestätigte sich, die Augsburger meldeten sich nicht. Doch Monate später, mit E-Mail vom 21.02.2025, teilte die Manufaktur Augsburg dem Versicherungsmakler mit, dass eine Sanierungsmaßnahme notwendig ist. Die Jahresprämie soll demnach um rund 30 % auf 961,29 € erhöht und ein SB von 1.000 € je Schadenfall vereinbart werden.

Das soll während der laufenden Versicherungsperiode, die bis zum 28.01.2026 läuft, bereits ab dem 07.04.2025 greifen. Doch die Zustimmung dazu soll bis spätestens 10.03. vorliegen. Erst hat die Manufaktur fast 8 Monate verstreichen lassen, jetzt ist die Sache so eilbedürftig, dass binnen 11 Arbeitstagen eine Entscheidung gefordert wird. Dabei gilt es abzuwägen, ob die Vertragsfortführung mit höherer Prämie und SB schon ab Anfang April oder Beibehalt der besseren Konditionen für die knapp nächsten 10 Monate und Neueindeckung für Ende Januar die bessere Lösung ist. Wir haben Manufaktur-Geschäftsführer Armin Christofori den Fall vorgelegt und um Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten:

++ Ist es bei der Manufaktur Augsburg oder dem Risikoträger üblich, nach dem ersten Schadenfall eine Sanierungsmaßnahme durchzuführen? Wenn nein, warum wird in diesem Fall nach dem ersten Schadenfall eine Sanierungsmaßnahme durchgeführt? 

++ Der VN ist nicht auffällig hinsichtlich der Meldung mehrerer Kleinschäden in den letzten Jahren, dem ein SB u. a. bei der Schadenrentabilität entgegenwirken könnte. Welche Erwartungen verbindet die Manufaktur Augsburg oder der Risikoträger mit der Vereinbarung des SB nach dem ersten Schadenfall? 

++ Bei Zustimmung zur Sanierungsmaßnahme soll diese mit Wirkung zum 07.04.2025 als vereinbart gelten, ohne Zustimmung soll der Vertrag mit Ablauf zum 28.01.2026 enden. Warum soll unterjährig die Prämie erhöht und der SB vereinbart werden? Warum genügt es nicht, die Sanierung ab dem nächsten Versicherungsbeginn greifen zu lassen?

++ Warum hat die Manufaktur Augsburg nicht die Möglichkeit der Kündigung nach § 92 VVG und Angebot einer Vertragsfortführung mit Sanierungsmaßnahme nach Abschluss der Schadenregulierung 2024 genutzt? 

++ Aus welchem Grund setzt die Manufaktur Augsburg diese kurze Frist zur Zustimmung und die zeitnahe Wirkung der Sanierungs­maßnahme zum 07.04.? Ein Interesse an einer Aufklärung scheint die Manufaktur nicht zu haben, jedenfalls können wir auch mehr als drei Wochen nach unserer Anfrage keine Antwort von Christofori verzeichnen.

‚vt‘-Fazit: Rechtlich ist die Vorgehensweise der Manufaktur Augsburg nicht zu beanstanden. Erstaunlich, dass erst über ein halbes Jahr vergeht, dann aber seitens Manufaktur mit einer kurzen Fristsetzung gearbeitet wird. Versicherungsmakler sollten wissen, dass beim Augsburger Assekuradeur bereits beim ersten Schadenfall eine Sanierungsmaßnahme droht.

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