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'Marktwächter': Alibi-Verbraucherschutz beim A380!

Die 'Verbraucherschützer' und 'Marktwächter' haben das Thema A380 für sich entdeckt. Offenbar vermuten die selbsternannten 'Experten' hier einen Jumbo-Skandal, ausgelöst von vermeintlich provisionsgierigen Vermittlern und angeblich zwielichtigen Produktanbietern aus dem bösen 'Grauen Kapitalmarkt': Die 'Marktwächter' haben dazu eine eigene Internet-Seite mit einem Fragebogen unter dem Titel "Probleme mit Flugzeugfonds?" eingerichtet, auf der es u. a. heißt: "Die Verbraucherzentrale Hessen, im Marktwächter-Team zuständig für den Schwerpunkt Grauer Kapitalmarkt, möchte von Ihnen wissen, welche Erfahrungen Sie mit Flugzeugfonds beim Kauf (Beratung/Vertrieb) oder der Kommunikation mit dem Anbieter gemacht haben." Das ist natürlich ausgesprochen löblich, abgesehen davon, dass wir immer noch auf die 'Marktwächter'-Internetseite warten, auf der Verbraucher ihre Erfahrungen mit der Beratung durch (insolvente) Verbraucherzentralen (vgl. 'k-mi' 08/19) schildern können.

Beim Thema A380 sind wir aber gespannt, was die 'Marktwächter' herausfinden wollen: A380-Fonds waren gerade kein exotisches Nischen-Produkt, sondern wurden von zahlreichen Anbietern aufgelegt, wie z. B. Dr. Peters, Lloyd, WealthCap, Doric, Hansa Treuhand, die teilweise langjährige Asset-Erfahrung in diesem Bereich haben. Wie zudem die aktuellen Turbulenzen um Boeing zeigen, unterliegen neue Flugzeugtypen spezifischen Markteinführungsrisiken, auf die im Fall der A380-Fonds jedoch in den Prospekten regelmäßig hingewiesen wurde.  Auch jeder herkömmliche Aktien- und Anleiheinvestor trägt normalerweise immer das Risiko, dass nicht nachgefragte Produkte bzw. Ladenhüter oder Rechtsstreitigkeiten 'seines' Unternehmens dessen Kurs in die Tiefe reißen. Auch hier warten wir darauf, wann die 'Marktwächter'-Internetseite zur Bayer-Monsanto-Übernahme an den Start geht, um sich der Sorgen der Bayer-Anleger anzunehmen.

In einer parallelen PR-Meldung äußern die Marktwächter aktuell auch schon einen 'Experten'-Verdacht, was bei den A380-Fonds schiefgelaufen ist: "Gerät zum Beispiel ein geschlossener Fonds in finanzielle Schieflage, wird die Gesellschaft selbst zwar in der Regel keine Rückzahlung der Ausschüttungen fordern. Aber Insolvenzverwalter verlangen das Geld von Anlegern zurück. Dies betrifft Anlageformen des Grauen Kapitalmarktes wie Kommanditgesellschaften. Auch bei aktuell diskutierten Flugzeugfonds, die den Airbus A380 finanziert haben, ist die Rückforderung von Ausschüttungen laut Prospekt grundsätzlich möglich (...) Um das Thema insbesondere zu den womöglich in Schwierigkeiten geratenen A380-Flugzeugfonds weiter zu verfolgen, benötigen die Marktwächter-Experten die Hilfe von Verbrauchern, die solche Fondsanteile besitzen. Hinweise und Beschwerden rund um das Thema Rückforderungen von Ausschüttungen und die Aufklärung darüber können diese Verbraucher online bei den Marktwächtern melden." Was die 'Marktwächter' allerdings nicht erwähnen: Bei den A380-Fonds beträgt die für die Außenhaftung relevante Hafteinlage (anders als bei Schiffsfonds) i. d. R. nur 1–10 %, so dass eine Rückforderung kein konkretes Risiko ist.

Einen 'Tipp' haben die 'Marktwächter' trotzdem parat: "Für geschlossene alternative Investmentfonds (AIF) hat der Gesetzgeber 2013 eine weitergehende Verpflichtung eingeführt, über das Risiko einer Rückzahlung aufzuklären. Diese Regelung gilt jedoch nicht für ältere, noch bestehende Fonds oder für Beteiligungen nach dem Vermögensanlagengesetz. Nach Ansicht der Marktwächter-Experten sollte die Informationspflicht auch auf ältere, noch laufende Fonds und andere Anlageformen des Grauen Kapitalmarkts wie zum Beispiel Beteiligungen ausgedehnt werden." Wolf Brandes, 'Teamleiter Grauer Kapitalmarkt' beim 'Marktwächter Finanzen' der Verbraucherzentrale Hessen, wird dort wie folgt zitiert: "Aus den Schreiben zu Ausschüttungen sollte immer deutlich hervorgehen, dass Anleger gegebenenfalls zur Rückzahlung verpflichtet sind", so Brandes. "Sie könnten dann noch rechtzeitig vor einer Verjährung prüfen, ob sie Schadensersatzansprüche geltend machen können."

Auch hierbei handelt es sich bestenfalls um Halbwissen: Die von den 'Marktwächtern' angeführte neue Hinweispflicht bei Auszahlungen (§ 152 KAGB) kommt bei Unterschreiten der Hafteinlage und nicht der Pflichteinlage zum Tragen! Bei vielen in den letzten Jahren aufgelegten Fonds und AIF beträgt die Hafteinlage jedoch oft nur 1 % der Pflichteinlage. Und was soll darüber hinaus die Marktwächter-Empfehlung den Investoren älterer Fonds (mit hohen Hafteinlagen) eigentlich nutzen: Sollen sie Anbieter und Berater auf blauen Dunst hin verklagen, nur weil sie planmäßig Ausschüttungen erhalten? Derartige 'Marktwächter'-Tipps auf Steuerzahlerkosten sind förmlich unbezahlbar!

'k-mi'-Fazit: Nachher ist man immer schlauer! Auch aus diesem Grund sind A380-Fonds nun umstritten. Allerdings dient es nicht dem Verbraucherschutz, sondern ist nutzloser Alibi-Verbraucherschutz, nun jedes unterplanmäßige Sachwert-Investment äußert selektiv mittels Halbwahrheiten und Halbwissen nachträglich zu skandalisieren, um der subventionierenden Politik gegenüber eine Daseinsberechtigung für den Marktwächter zu simulieren!

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