Nachdem der BGH die Frage der Berechnung von Zinsen bei Prämiensparverträgen an das OLG Dresden (Az. 5 MK 2/19) zurückverwiesen hatte, wobei er die zugrundeliegende Berechnung der Sparkasse Leipzig als unrichtig bezeichnete, blickt naturgemäß die komplette Banken-Landschaft wie gebannt auf Dresden. In dieser Woche nun hat das Gericht einen Sachverständigen angehört, der zuvor ein schriftliches Gutachten zur Frage der Berechnung angefertigt hatte. Wie das OLG `Bi` auf Anfrage mitteilt, wird es in sechs Wochen (am 13. April 2022) eine Entscheidung verkünden, falls nicht die Parteien vorher einen Vergleich vereinbaren. Der Gutachter geht nach `Bi`-Recherchen von einer Ist-Kurve des Zinssatzes aus und lehnt damit einen gleitenden Zinssatz ab. Nach erster `Bi`-Einschätzung dürfte dieser Sachverständigen-Vorschlag die tatsächliche Lage richtig einordnen und den Verfahren (hoffentlich) zu einer sachgerechten Lösung verhelfen.
Düsseldorf, 11. März 2022
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