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POC: BGH sagt nein zu Schadenersatz – was neue Fragen aufwirft

Die POC Management GmbH als neue Führungsriege von Proven Oil Canada (POC) freut sich darüber, dass der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 04.06.2019 (AZ.: II ZR 253/18) zwei Schadensersatz-Pilotklagen keine Aussicht auf Erfolg attestierte: "Wir hatten wiederholt darauf hingewiesen, dass sich mit Klagen gegen die POC Verwaltung’s GmbHs das eingesetzte Kapital nicht retten lässt (…) Festzuhalten bleibt, dass alleine die Anwälte von den erheblichen Gebührenaufkommen von insgesamt mehreren Millionen € zulasten der unterlegenen Kläger profitiert haben. Auch vor dieser Konsequenz haben wir mehrfach und schon früh gewarnt", so die beiden POC-Geschäftsführer Edmund Kockartz und Klaus Christochowitz, die nun einen Mio.-Rückfluss aus ihren verauslagten Verfahrenskosten in noch anhängigen Schadensersatzverfahren wohl vor Augen sehen. Zunächst zum BGH-Fall: Ein Anleger begehrte im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung seiner 2012 gezeichneten Beteiligung von 50.000 € an der POC Natural Gas GmbH & Co. KG. Verklagt wurden u. a. die POC Natural Gas Verwaltungs GmbH als Gründungsgesellschafterin und Komplementärin sowie deren damalige Geschäftsführerin Monika Galba. Der Fonds sollte sich als Limited-Partner an der Conserve Oil POC Natural Gas 1 (Objektgesellschaft) beteiligen. Generalpartner der Objektgesellschaft sollte eine 100 %ige Tochter der kanadischen Conserve Oil Corporation (COC) sein, an der wiederum Galba laut der Sachverhaltsdarstellung mit ca. 13,7 % beteiligt war. Strittig in diesem Verfahren ist die Frage, ob es sich um eine gesellschaftsrechtlich wesentliche Verflech-tung im COC-/POC-Konstrukt handelte, die offenlegungspflichtig war:

Der BGH sagt nein: "Der Emissionsprospekt klärt die Anleger darüber auf, dass die COC als Muttergesellschaft des Generalpartners der Objektgesellschaft zu 100 % an der Komplementärin der Fondsgesellschaft beteiligt war. Für die Anlageinteressenten war somit ersichtlich, dass die Komplementärin und damit auch die Fondsgesellschaft von der COC kontrolliert wurden und deshalb möglicherweise auch deren Interessen dienen könnten (...) Damit konnte für die Beitrittsentscheidung der Anleger nicht mehr bedeutsam sein, wer Gesellschafter der COC war, so dass sich aus der Beteiligung der Beklagten zu 3  (Anmerk. der Redaktion: Gemeint ist Monika Galba) an der COC kein zusätzliches, aufklärungsbedürftiges Interessenkonfliktpotential ergab, da die Gesellschafterversammlung der Komplementärin der Fondsgesellschaft ihr als Geschäftsführerin in allen Bereichen der Unternehmensleitung Weisungen bis hin zu einzelnen Maßnahmen des Tagesgeschäfts erteilen konnte." Die 13,7 % Anteilsbeteiligung der Ex-POC-Geschäftsführerin Galba (Zuteilungsstand: 10.01.2012) an der COC hält der BGH auch nicht für geeignet, um die Geschicke der COC zu beherrschen oder aber im Sinne einer Entscheidungsverhinderung durch eine Sperrminorität wenigstens zu bestimmen. Soweit d’accord, aber weshalb hat Galba im Jahr 2012 laut BGH-Beschluss eigentlich nur 13,7 % der Anteile an der COC gehalten? 

Gegenüber 'k-mi' legte POC im Januar 2012 die Hauptaktionäre der COC offen. Demnach hielt Galba direkte und indirekte Anteile an der COC in Höhe von 21,6 % (vgl. 'k-mi' 04/12). Laut damaliger Aussage besaß sie das größte Aktienpaket an der COC. Diese Aktionärsdaten stammen von der kanadischen Rechtsanwaltskanzlei Merani Reimer LLP/Calgary, die am 23.01.2012 Einsicht in die örtliche "Minute Books" nahm und sodann die Zahlen tags darauf an COC weitertrug. Bereits ein weiteres Jahr später erhöhte sich der Anteil von Galba an der COC auf 31 % laut einer damaligen Aufstellung der COC-Eigentumsverhältnisse durch den in Calgary ansässigen Notar David Steed. Demnach baute Galba ihre Großaktionärsposition vor Archie Timmermann (17 %) und den COC-Managern David Crombie (15 %) bzw. Yoshiki Nakamura (12 %) auf dem Papier noch weiter aus. Halten wir fest: COC bestätigte gegenüber 'k-mi' jeweils zu Jahresbeginn 2012 bzw. 2013, dass Galba 21,6 % bzw. 31 % der Aktienanteile (direkt oder indirekt) hielt. Im aktuell dem BGH zugrundeliegenden Verfahren heißt es dem widersprechend, dass dieser Anteil der Ex-POC-Geschäftsführerin im Januar 2012 bei 13,7% gelegen habe. Wie erklärt sich das? "Was Frau Galba 'k-mi' im Jahre 2012 oder 2013 mitgeteilt haben soll, ist uns nicht bekannt. Uns liegen schriftliche Auskünfte der Rechtsanwälte der COC (MLT Lawyers) aus dem Jahre 2015 vor, nach denen Frau Galba am 10.01.2012 zunächst 252.381 und 1.178.401 Anteile sowie am 17.09.2012 weitere 410.000 Anteile zugeteilt worden sind. Frau Galba waren damit im Januar 2012 Anteile von ca. 13,7 % und im September 2012 sodann von ca. 17,6 % an der COC zugeordnet. MLT Lawyers hat die Bücher der Gesellschaft geprüft und diese Auskunft erteilt. Danach sind andere Angaben zu angeblichen Beteiligungen von 21,6 % und 31 % aus den Jahren 2012 oder 2013 unzutreffend. Da die Recherche der Rechtsanwälte MLT Lawyers die zeitlich letzte ist und gerade auch deshalb erfolgt ist, um Angaben zu angeblichen Anteilen von 31 % zu überprüfen, ist diese maßgeblich und hat den Sachverhalt geklärt", antwortet der neue POC-CEO Kockartz.

Das heutige POC-Management kann sich keinen Reim über die damaligen Aussagen machen, also fragen wir die unmittelbar involvierte Ex-POC-Chefin Galba: "Zunächst möchte ich festhalten, dass die konkrete Höhe einer Beteiligung für den Beschluss des BGH vom 04.06.2019 (Az. II ZR 254/18) nicht relevant war (…) Aus heutiger Sicht muss leider festgehalten werden, dass die Auskünfte der COC über die angeblichen Beteiligungsverhältnisse in den Jahren 2012 und 2013, die ich an Sie weitergeleitet hatte, falsch waren (…) Dass sich die damaligen Mitteilungen der COC später als falsch herausgestellt haben und ich Ihnen daher – unwissentlich – fehlerhafte Daten übermittelt habe, ist tatsächlich bedauerlich, die Abweichungen spielen jedoch für die Gerichtsprozesse keine Rolle." So überraschend und unbefriedigend diese Statements für die involvierten Anleger bereits sind, setzt Galba noch einen Knaller oben drauf, der alles in Frage stellen dürfte: "Auch wenn dies für die Gerichtsverfahren ebenfalls keine Bedeutung hat, möchte ich vorsorglich darauf hinwiesen, dass ich heute sogar davon ausgehe, zu keinem Zeitpunkt überhaupt wirksam nach kanadischem Recht Anteile erworben zu haben." Mit unseren eigenen Worten gesprochen heißt dies: Über der deutschen POC schwebte eine kanadische Muttergesellschaft, an der sich die deutsche POC-Geschäftsführerin in damals noch guten POC-Zeiten der genannten Höhe und dem Grunde nach seinerzeit beteiligt fühlte, was sie auf Nachfrage auch anwaltlich bzw. notariell bestätigt mitgeteilt bekam. Doch in schlechten POC-Zeiten soll das alles plötzlich jeglicher Grundlage entbehrt haben? Man kann das alles glauben oder auch nicht! Einig ist sich die alte wie auch neue POC-Führung jedenfalls dahingehend, dass keine Prozesstäuschung im BGH-Verfahren vorliegt: "Alle Beklagten haben in gleicher Weise vorgetragen."

'k-mi'-Fazit: Zu einem ganz bestimmten Stichtag sollte sich – auch aus einem kanadischen Protokollbuch – die Aktionärsstruktur eines Unternehmens unzweifelhaft und eindeutig ermitteln lassen, ohne dass sich das Zahlenwerk zum gleichen Stichtag nachträglich ganz erheblich wieder verändert. Wieso sollen die Zahlen aus 2015 richtiger sein, als die in den Jahren 2012 bzw. 2013 ermittelten, die im Jahr 2019 nun allesamt von der Groß-oder vielleicht auch Nicht-Aktionärin Galba in Gänze und unverhofft in Zweifel gezogen werden? Ziehen etwa in Kanada noch ganz andere POC-Masterminds im Hintergrund die Fäden?

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