Wenig von olympischem Geist und fairem Wettbewerb geprägt, ist die auf Hochtouren laufende Auseinandersetzung um die Kapitalverwaltungsgesellschaft für die PI Pro Investor Immobilienfonds 3 und 4. Aktuell stehen für beide Fonds von den Gesellschaftern durchgesetzte außerordentliche Gesellschafterversammlungen in Präsenz für den 30.07. in Nürnberg an. Sie erinnern sich: Nach dem Ausscheiden von Klaus Wolfermann und Claus Burkhardt aus der PI-Gruppe gelang es dieser nicht, für die PI eigene KVG PI Fondsmanagement GmbH & Co KG einen zweiten Geschäftsführer zu bestellen, der die Anforderungen der BaFin erfüllte. Monatelang ging die Hängepartie, bis PI sich entschloss, die Fonds in die Obhut einer anderen KVG zu geben. Während der Spezial-AIF PI Spezial Wohnportfolio Deutschland mit Objekten in Wilhelmshaven und Höhr-Grenzhausen bei Koblenz direkt zur WIDe Wertimmobilien Deutschland Fondsmanagement GmbH wechselte (vgl. 'k-mi' 49/23), bewarb sich neben WIDe auch die Quadoro Investment GmbH als KVG um die Publikumsfonds PI 3, 4 und 5, die nach umstrittener Abstimmung am 25.10.2023 auch zunächst den Zuschlag erhielt (vgl. 'k-mi' 43/23).
Trotz angeblich umfangreicher Due Diligence und eitel Sonnenschein auf der Gesellschafterversammlung regnete es bald Hiobsbotschaften durch die Quadoro, die das Vertrauen zahlreicher Anleger in Quadoro zerstörten. So beschlossen die Anleger auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung des PI 3 vom 18.04.2024 mit über 90 %, die Quadoro zu entbinden und mit der sie betreuenden KVG zur WIDe zu wechseln. Doch Quadoro stellte sich bockig und behauptete u. a., der mit ihr geschlossene Verwaltungsvertrag sei nicht ordentlich kündbar. Beinahe müßig zu erwähnen, dass es mittlerweile Klagen gegen und für die Umsetzung der Gesellschafterbeschlüsse gibt. Doch unter einigen zusätzlichen Bedingungen habe sich Quadoro "grundsätzlich bereit erklärt, ihren Vertrag zum 30.09.2024 gegen eine Abstandszahlung von pauschal 550.000 EUR netto aufzuheben", informiert die PI Wohnfondsverwaltungs GmbH in der Einladung zur Gesellschafterversammlung.
Die abschreckende Abstandszahlung begründet Quadoro mit der ihr entgangenen Vergütung und rechnet dafür schon einmal zum eigenen Vorteil eine erst auf der Gesellschafterversammlung am 30.07.2024 zu beschließende Verlängerung der Fondslaufzeit um zwei Jahre bis zum 31.12.2026 mit ein. Dass beim Wechsel der PI zu Quadoro eine solche Abstandszahlung nicht erfolgt sein dürfte, scheint Quadoro nicht zu interessieren. Infolge empfiehlt die PI Fondsgeschäftsführung aus Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten "keinen Austausch der KVG vorzunehmen". – Trotz eines Gesellschafterbeschlusses für den Austausch, der mit über 90 % Zustimmung beschlossen wurde. So schafft weder die PI Fondsgeschäftsführung noch Quadoro Vertrauen bei den Anlegern. Kein Wunder, dass sich auch beim PI 4 Widerstand regt. Auf Aufforderung von Anlegern musste die Fondsgeschäftsführung eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen, die ebenfalls am 30.07. stattfindet. Dort soll u. a. über die Kündigung des Fondsverwaltungsvertrags mit der Quadoro Invest GmbH als KVG entschieden werden.
"Zusammenfassend ist daher wohl zu verstehen, warum aus meiner Sicht wenig dafür spricht, die Quadoro weiterhin das Fondsvermögen im PI 4 verwalten zu lassen. Mein Vertrauen ist jedenfalls völlig ruiniert (…) Ich bitte Sie daher, möglichst zahlreich mit mir zu stimmen und die Quadoro abzuberufen. Die Hürde ist hoch, denn dafür wird eine Mehrheit von 75 % der Stimmen benötigt", ruft Anleger Thomas Heckel in einem Anlegerrundschreiben dazu auf, die Quadoro abzulösen. Laut PI Wohnverwaltungs GmbH hat Quadoro bereits darauf hingewiesen, dass "ihres Erachtens (…) der Verwaltungsvertrag nicht ordentlich kündbar ist". Unter bestimmten Bedingungen habe sich Quadoro aber "bereit erklärt, ihren Vertrag gegen eine Abstandszahlung von pauschal 3,2 Mio. € aufzuheben". Und auch beim PI 5 liegt schon ein Einberufungsverlangen bei der Fondsgeschäftsführung vor. Übrigens: Beim von der WIDe verwalteten Spezial-AIF scheint alles ruhig zu verlaufen.