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Swiss Life Vitalschutz: Weil Grundfähigkeiten schützenswert sind

Mit dem Produkt 'Swiss Life Vitalschutz' (www.swisslife.de) und der Absicherung von Grundfähigkeiten beschreitet Swiss Life Deutschland seit Herbst 2015 als Komplettanbieter in der Arbeitskraftabsicherung einen vielversprechenden Innovationsweg. Dass damit der Versicherer offene Türen sowohl bei Versicherungsnehmern als auch bei Vertriebspartnern einrennt, lag förmlich bei Produktstart schon auf der Hand (vgl. 'k-mi' 40/15). Keine drei Jahre später gehört der Schutz von Grundfähigkeiten inzwischen zu den unverzichtbaren Bausteinen des Versicherungswesens. Für Versicherungsmakler, die turnusmäßig den Versicherungsschutz ihrer Kunden überprüfen, stellen deshalb die drei zum 01.07.2018 eingeführten Tarif-Varianten mit bis zu 22 elementar wichtigen Leistungsauslösern bei 'Swiss Life Vitalschutz' einen Produkthöhepunkt zum Auftakt der 2. Jahreshälfte dar. Der eigentliche Mehrwert beim Kunden besteht darin, Zusatzleistungen ganz individuell und flexibel an dessen Bedürfnisse anzupassen, was es im Detail zu beleuchten gilt:

Das Tückische an Unfällen oder Krankheiten ist, dass sie in aller Regel ohne Vorankündigung über einen hereinbrechen. Bis dahin werden körperliche Grundfähigkeiten wie Gehen, Treppensteigen oder Sehen von den meisten Menschen als Selbstverständlichkeit wahrgenommen: "So wichtig diese geistigen und körperlichen Fähigkeiten für das tägliche Leben auch sind, vom Aufstehen bis zum Zubettgehen, so stark wird ihre Bedeutung für einen selbstbestimmten Alltag leider unterschätzt. Darum sichern wir mit unserem Swiss Life Vitalschutz auch genau diese grundlegenden Leistungsauslöser ab“, sagt Amar Banerjee, Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland und dort verantwortlich für die Versicherungsprodukte. Der Versicherungsschutz greift hier bereits bei Verlust von nur einer Grundfähigkeit. Sodann wird der Versicherte von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit und Swiss Life zahlt die Grundfähigkeitsrente bis zum Ende der Leistungsdauer bzw. so lange die Beeinträchtigung besteht. "Der wichtige Unterschied zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Leistung beim Vitalschutz fließt selbst dann, wenn man den Beruf noch ausüben kann. Damit wird der Swiss Life Vitalschutz auch für diejenigen Menschen besonders interessant, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus verschiedenen Gründen nicht infrage kommt“, hebt Banerjee eine Besonderheit des Produktes hervor. Dieses fächert sich in drei Tarifvarianten auf:

++ Der Power-Tarif beinhaltet 18 Leistungsauslöser (Sehen, Sprechen, Hören, Gleichgewicht, Gebrauch eines Armes, Gebrauch einer Hand, Heben/Tragen, Schreiben, Knien, Bücken, Stehen, Sitzen, Pflegefall, Demenz, Gehen, Treppensteigen, Nutzung ÖPNV sowie Autofahren) und sichert alle relevanten Grundfähigkeiten ab. Der Baustein 'Psyche' wird hier nicht mit abgesichert. Der Tarif ist damit für Kunden interessant, die auf diesbezügliche Antragsfragen verzichten möchten  ++ Die Spirit-Variante beinhaltet inklusive aller Komponenten aus dem Power-Tarif mit 'Geistige Leistungsfähigkeit' und 'Eigenverantwortliches Handeln' zusätzlich noch zwei psychische Leistungsauslöser  ++ Den umfangreichsten Schutz bietet die Complete-Variante. Zu allen 20 Leistungsauslösern der Spirit-Variante kommen hier noch 'Schizophrenie' und 'Schwere Depression' hinzu, womit sich die Leistungsauslöser auf insgesamt 22 summieren. Banerjee weist mit der Möglichkeit einer Teilkapitalisierung auf ein Highlight beim Swiss Life Vitalschutz hin. Denn beim Verlust von einer der vier Grundfähigkeiten Gehen, Treppensteigen, Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs oder Autofahren ist eine Einmalauszahlung bis zur zwölffachen monatlichen Grundfähigkeitsrente möglich. "Mit diesem Geld lassen sich bedarfsgerechte Umbaumaßnahmen finanzieren, wie zum Beispiel ein Treppenlift im Haus. Im Gegenzug wird die Grundfähigkeitsrente für den Zeitraum der versicherten Leistungsdauer anteilig gekürzt.“

Daneben gibt es sinnvolle Zusatzleistungen, die gemeinsam mit dem Swiss Life Vitalschutz versichert werden können, um die Absicherung genau auf die individuellen Bedürfnisse anzupassen:  

++ Garantierte Nachversicherung: Bis 20 Jahre vor Vertragsende gibt es viele Möglichkeiten, die monatliche Grundfähigkeitsrente im Rahmen der Nachversicherungsgarantie zu erhöhen  ++ Dauerhafte Dynamik-Option: Der Versicherte kann bis zum 55. Lebensjahr die Grundfähigkeitsabsicherung jährlich im Rahmen einer vorab vereinbarten Dynamik anpassen  ++ Mobilitätsbaustein 'Nutzung des ÖPNV': Anspruch auf Leistung aus diesem Baustein liegt vor, wenn der Versicherte aufgrund seiner motorischen Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, ohne fremde Hilfe in die Transportmittel des öffentlichen Nahverkehrs ein- oder auszusteigen  ++ Schwere-Krankheiten-Option: Schwere Krankheiten können das Leben schlagartig verändern. Swiss Life bietet eine einmalige Kapitalleistung in Höhe der 12-, 24-, oder 36fachen garantierten monatlichen Grundfähigkeitsrente im Falle von zehn schweren Krankheiten: Blindheit, Taubheit, Sprachverlust, schwere Kopfverletzung/Schädel-Hirn-Trauma, Koma, Querschnittslähmung, Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall und Multiple Sklerose ++ Drei Pflege-Optionen: Die 'care'-Option bzw. die 'care'-Option plus bieten zusätzliche Rentenleistungen bei Pflegebedürftigkeit. Mit der 'care'-Option erhält der Versicherte für den Fall, dass er zum Ablauf des Vertrages pflegebedürftig ist, die vereinbarte Grundfähigkeitsrente auch über das Ende der eigentlichen Leistungsdauer hinaus. Im doppelten Sinne abgesichert ist der Kunde mit der 'care'-Option plus. Hier greift die doppelte Rentenleistung, wenn er während der Vertragsdauer pflegebedürftig wird. Ist der Versicherte zum Ende der Leistungsdauer weiterhin pflegebedürftig, so erfolgt die einfache Leistung lebenslang. Die Anschluss-Option garantiert die Möglichkeit, zu bestimmten Terminen, spätestens jedoch zum Ende der Laufzeit, einen eigenständigen Pflegetarif abzuschließen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Zeitgleich zum neuen Swiss Life Vitalschutz bauen die zwei großen Versorgungswerke MetallRente und KlinikRente mit ihren mehr als 15 Mio. Beschäftigten ihr Angebot zur Arbeitskraftabsicherung unter der Konsortialführerschaft der Swiss Life weiter aus. Seit Juli 2018 nehmen die beiden Versorgungswerke die Grundfähigkeitslösungen KlinikRente.Vitalschutz und MetallRente.Vital ins Programm, um ihren Beschäftigen in risikoreicheren Berufen eine wirkungsvolle Arbeitskraftabsicherung anzubieten. Mit den Grundfähigkeitslösungen erweitert Swiss Life die Konsortialführerschaft bei MetallRente und KlinikRente beim Schutz gegen die finanziellen Folgen bei Berufsunfähigkeit oder Verlust einer Grundfähigkeit auf inzwischen sieben Produkte, was für die hohe Leistungsfähigkeit des Versicherers spricht: "Mit unserem neuen Swiss Life Vitalschutz inklusive der beiden Branchenlösungen haben wir unsere Vorreiterrolle im besonders wichtigen Marktsegment der Arbeitskraftabsicherung erneut deutlich ausgebaut. Das ist für uns Ansporn, unseren Qualitätsanspruch weiterhin zu erfüllen“, resümiert Swiss Life-Geschäftsführer Banerjee.

'k-mi'-Fazit: Mit dem Produkt 'Swiss Life Vitalschutz' unter Einbeziehung von bis zu 22 Leistungsauslösern bei der Absicherung von Grundfähigkeiten bietet der Versicherer ganz neue Optimierungsalternativen bei der Arbeitskraftabsicherung an, die weit mehr als ein übliches Produkt-Facelifting darstellen. Insbesondere als Ergänzung bzw. Alternative zu einer Berufsunfähigkeitspolice lassen sich existenzielle Gefahren ganz neu absichern, auf die der Markt bislang kein Auge geworfen hatte.

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