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Üble Behauptung: „Fehlendes Provisionsverbot: 375 Mrd. € Schaden jährlich“

Das Team rund um Prof. Dr. Steffen Sebastian, Inhaber des Lehrstuhls für Immobilienfinanzierung und Direktor am Center for Finance der Universität Regensburg, lässt nicht locker. Das Forscherteam hatte die Auswirkungen von Provisionsverboten für Finanzberater auf die Vermögensbildung von privaten Haushalten untersucht und war auf Basis mehrerer methodischer Datenunfälle zu dem Ergebnis gekommen, dass „das Vermögen der Haushalte in Ländern mit Provisionsverbot signifikant stärker als in Ländern ohne Provisionsverbot“ gewachsen sei.

Die haarsträubenden experimentellen Schlussfolgerungen hatten wir als „Studien-­Flop mit Professoren-Stempel“ bezeichnet. Prof. Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund kritisiert die Studie als Vergleich „Provisions-Äpfel versus Honorar-Birnen“ (vgl. ‚vt‘ 17/23). Ein propagandistischer Taschenspielertrick, die Kosten von Beratung und Betreuung bei Provisionsprodukten zu berücksichtigen, bei Honorarprodukten aber das Honorar ‚zu übersehen‘.

Dessen ungeachtet haben Prof. Sebastian und Co. ein „Update der Studie“ durchgeführt und „schätzen“ nun „erstmals den Vermögensschaden für die betroffenen Länder“, heißt es in einer Pressemitteilung der Uni vom 25.05.2023. Beinhart behauptet Prof. Sebastian: „Europaweit entsteht ein Schaden von 375 Mrd. €. Allein für Deutschland sind dies 98 Mrd. € – und zwar Jahr für Jahr. Das entspricht pro Haushalt einem Verlust von etwa 2.400 € jährlich.“

Einen Tag zuvor hatte die EU-Kommission den Entwurf ihrer Kleinanlegerstrategie – ohne generelles Provisionsverbot für Finanz­anlagenvermittler – bekannt gegeben (vgl. ‚vt‘ 22/23). Mit der spektakulären Schadenschätzung verbinden die universitären Schätzer den Appell an das EU-Parlament, „ein Provisionsverbot umzusetzen“.

‚vt‘-Fazit: Dass das professorale Forscher- und Schätzerteam weniger wissenschaftlich-objektive Forschungsarbeit leistet, sondern eher einem ideologischen Provisionsverbot das Wort redet, entlarvt das Team am Ende seiner Presseinfo selbst: „Grundsätzlich kann der deutsche Gesetzgeber ein Provisionsverbot auch alleine beschließen. Das erscheint aufgrund des Widerstands innerhalb der Koalition aber unwahrscheinlich. Die Forscher aus Regensburg legen jetzt ihre Hoffnung auf das Parlament, denn die Kleinanlegerstrategie muss noch von Parlament und Europäischem Rat bestätigt werden.“ Das ist keine Forschungsarbeit, sondern Lobbyismus unter einem universitären Deckmäntelchen.

 

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