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Union schließt BMF-Trickkiste beim Provisionsdeckel-Gesetz – Jetzt Fokus auf RSV

Die Regulierung der Restschuldversicherung (RSV), sehr verehrte Leserin, sehr geehrter Leser, soll am Mittwoch 17.02.2021 durch das Bundeskabinett gewunken werden. Offenbar ist es der CDU/CSU gelungen, das grobe Foulspiel (vgl. ‚vt‘ 06/21) ihres GroKo-Partners SPD elegant mit beidseits konstruktiven Gesprächen zu ‚ahnden‘: Dem vom SPD-geführten Bundesfinanzministerium vorgelegten inoffiziellen Referentenentwurf „zur Deckelung von Abschlussprovisionen in der Restschuldversicherung“ haben wir unmissverständlich eine „irreführende Bezeichnung“ und dem BMF Trickserei konstatiert. Denn suggeriert wurde die RSV-Regulierung, inhaltlich waren aber auch maßgeblich LV und Schaden/Unfall betroffen.

Die von ‚versicherungstip‘ koordinierte Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) analysierte ++ Bürokratie und hohe Kosten für die Ermittlung und Darstellung bei der Vergütung sonstiger Leistungen, die zugleich durch den Unwirksamkeits-Vorbehalt eine Unsicherheit für die Vermittler darstellt und im Ergebnis es für Versicherer und Vermittler effizienter und sicherer ist, die sonstigen Leistungen künftig über höhere Bestandsprovisionen mit zu vergüten ++ die auch BP umfassende Definition der AP ++ die Folge, dass zukünftig in Vergütungs-Statistiken eine augenscheinlich gestiegene AP ausgewiesen wird, was Wasser auf den Mühlen populistischer ideologisch motivierter Forderungen eines LV-Provisionsdeckels ist ++ die Ausweitung des bürokratischen und kostenintensiven ‚arm‘s-length-Prinzips‘ auf Betreuungsprovisionen, auch im Kompositbereich. Entsprechend klar und deutlich fiel auch die Kritik aus.

Die gravierende LV-Regulierung durch die Hintertür war offenbar mit der CDU/CSU nicht zu machen, jedenfalls ist der kritisierte Referentenentwurf vom Tisch. Das BMF hat am 12.02.2021 einen „Formulierungsentwurf“ veröffentlicht, der zwar unter Beibehalt der Definitionen nun aber ausschließlich die RSV fokussiert. „Das ist das Ergebnis guter und konstruktiver Gespräche mit dem BMF“, sagt MdB Dr. Carsten Brodesser (CDU), Berichterstatter der AG Finanzen der Union, im Gespräch mit der ‚vt‘-Redaktion und bezieht da den Finanzpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, MdB Lothar Binding, mit ein. So wichtig es ist, dass das äußerst kritikwürdige Banken-Thema RSV vom Tisch kommt (vgl. ‚vt‘ 01/21): Der Provisionsdeckel bleibt ein ordnungspolitischer Eingriff und die Definitionen der AP sowie Anforderungen an Dienstleistungsvergütungen könnten zukünftig bei entsprechendem politischem Willen und Regierungszusammensetzung als Grundstein dienen, um die Regelungen dann doch noch auf LV und Schaden/Unfall zu erweitern.

Daran lässt das SPD-geführte BMF auch keinen Zweifel und teilt mit: „Um eine politische Einigung im Bereich der Restschuldversicherung zu ermöglichen, wurden die Regelungen hinsichtlich der Lebensversicherung zunächst zurückgestellt; aus Sicht des BMF besteht aber auch hier weiterhin Handlungsbedarf, um mögliche Fehlanreize durch überhöhte Provisionen zu vermeiden.“ Der FDP-Finanzexperte Frank Schäffler kritisiert und zeigt andere Eingriffsmöglichkeiten auf: „Ein Provisionsdeckel ist der falsche Weg. Hier sollte man den Anfängen wehren. Schon heute könnte die BaFin bei überhöhten Provisionen eingreifen. Sie tut es aber nicht. Wenn überhaupt halten wir eine Abkühlungsphase zwischen dem Abschluss des Kreditvertrages und der Restschuldversicherung für sinnvoll.“ (Der BMF-Formulierungsentwurf kann hier heruntergeladen werden.)

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