Aktuelles

„Versicherungsmakler kassieren üppige Provisionen“

Mit dieser Überschrift berichtet ‚Handelsblatt‘ aktuell über die BaFin-Pressemitteilung „Abschlussprovisionen: Aktuelle Abfrage der BaFin zu Zahlungen an Versicherungsvermittler“ vom 11.12.2019 und die dortige Anlage „Ausgewählte Ergebnisse der aktuellen BaFin-Abfrage zu Zahlungen an Versicherungsvermittler“.

Damit liegt Handelsblatt gleich mehrfach völlig daneben, was mit geringfügiger Sorgfalt nicht passiert wäre. Denn in den BaFin-Veröffentlichungen findet sich über 20 Mal das Wort ‚Vermittler‘, während ‚Versicherungsmakler‘ kein einziges Mal auftaucht. Grottenschlechte Arbeit oder sollen bewusst Versicherungsmakler an den Pranger gestellt werden? Kommen wir zu den Zahlen.

Die BaFin vergleicht die Daten aus der Erhebung für den LVRG-Evaluierungsbericht mit den Daten, die kürzlich bei den Versicherern abgefragt wurden: „Das 2018 erzielte Neugeschäft lag mit 108,4 Mrd. € Beitragssumme 3,6 % über dem Neugeschäft des Jahres 2017 von 104,6 Mrd. € Beitragssumme. Die von den Lebensversicherern gezahlten Abschlussprovisionen, also die Zahlungen an Vermittler zur Vergütung des Vermittlungserfolges, sind von 3,9 Mrd. € für das Neugeschäft im Jahr 2017 auf 4,1 Mrd. € im Jahr 2018 gestiegen. Der durchschnittliche Provisionssatz, also der Anteil der Abschlussprovisionen an der Beitragssumme, ist damit leicht von 3,77 % (2017) auf 3,82 % (2018) gestiegen.“

Aufmerksame und mit der Thematik vertraute Journalisten müssen da hellhörig werden. Sind die Zahlen überhaupt 1:1 vergleichbar? Darf insbesondere die resultierende Differenz von 0,05 %-Punkten so interpretiert werden, dass die Provisionen gestiegen sind? Nach unserer Auffassung nein! Denn die Zahlen für 2018 wurden im dritten Quartal 2019, also im Folgejahr, erhoben, die Zahlen für 2017 jedoch im vierten Quartal 2017, also im Berichtsjahr.

Demnach wurden für 2018 die tatsächlichen Beitragssummen und gezahlten Abschlussprovisionen ermittelt, während für 2017 zum Teil auf Schätzwerte zurückgegriffen wurde. „Schließt die BaFin aus, dass die geringe Veränderung von 0,05 %-Punkten auf Ungenauigkeiten der Schätzwerte beruhen können?“, lautet eine unserer vielen Fragen, die wir sorgfältig recherchierend der Aufsicht vorgelegt haben. Bereits am 04.12. hatten wir Dr. Jörg Kukies (SPD), Staatssekretär im BMF, mehrere Fragen zu seinen Äußerungen (vgl. ‚vt‘ 49/19) vorgelegt.

In der Antwort vom 13.12. wird auf die BaFin-Veröffentlichung vom 11.12. verwiesen mit der Ergänzung: „Zu Einzelheiten der abgefragten Zahlen nehmen wir nicht Stellung.“ Transparenz sieht anders aus.

‚vt‘-Fazit: ‚Trau! schau! wem?‘ sollte für investigative Journalisten gelten. Auch damit man sich nicht vor einen staatlichen Karren spannen lässt. Wir haben der BaFin zahlreiche Fragen gestellt. Es handele „sich um eine Datenabfrage zur Informationsgewinnung für aufsichtliche Zwecke. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich mich zu Details der Abfrage nicht äußere“, liefert auch die BaFin keine Antwort. Die Interpretation der von der BaFin veröffentlichten Zahlen bedarf großes Fachwissen, unkritische Übernahme einer Pressemeldung ist da fehl am Platz. Unser Anspruch bleibt, Sie Anfang 2020 aufzuklären.

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