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Vorsicht beim Prinz Eugen Energiepark!

"Laut Bilanz 2017 befindet sich die Produktionsanlage auf einem Erbbaugrundstück. Mir erscheint die Offerte nicht ganz nachvollziehbar und schlüssig." Mit diesen Vorab-Infos reicht uns ein Abonnent und Steuerberater Unterlagen zur Prüfung ein. Konkret geht es um eine "Beteiligung mit Grundschuldbesicherung an der Prinz-Eugen-Energiepark GmbH", die im zugehörigen Flyer mit dem Slogan "Gutes Geld für eine gute Zukunft" sowie gleich zwei Albert-Einstein-Zitaten vertrieben wird. Nach eigenen Angaben "betreibt die Gesellschaft bereits seit 2012 im waldreichen Mittelhessen eines der modernsten Holzpelletwerke Europas". Genau genommen geht es nicht um eine "Beteiligung", sondern um ein "Grundschuldbesichertes Darlehen: Anspruch auf Rückzahlung zum Nominalwert nach fester Laufzeit, Laufzeit: 4, 7 oder 10 Jahre, Emissionsvolumen: 10,0 Mio. €, Mindestzeichnung: ab 10.000,- €". Einen ausführlichen BaFin-Prospekt für dieses öffentliche Angebot haben wir vergeblich gesucht: Auf der entsprechenden Homepage finden wir aktuell nur das VIB für eine (separate prospektfreie) Schwarmfinanzierung, die über die Plattform Blue Energy Consulting GmbH (www.öko-zinsen.de) vertrieben wird. Mit einem Emissionsvolumen von 10 Mio. € ist der Schwellenwert für ein prospektfreies Crowd-investment jedoch mit dem Vierfachen überschritten. 'k-mi' kann in der entsprechenden BaFin-VIB-Datenbank allerdings weder Anbieter, Emittent noch Internet-Plattform finden! Zudem erfüllt der Publikumsvertrieb von Darlehensverträgen (mit oder ohne Grundschuldbesicherung) u. E. normalerweise den Tatbestand eines Einlagengeschäftes. Dass der Anbieter eine entsprechende KWG-Lizenz hätte, ist uns nicht bekannt.

Aber auch inhaltliche Punkte sprechen gegen das Angebot: ++ Uns fehlen Informationen zur konkreten Verwendung des Darlehens. Hierzu enthält das 12seitige Vertriebs-Exposé lediglich folgende Aussage: "Eingeworbenes Kapital wird für die langfristige Refinanzierung des bestehenden Pelletwerks im Prinz-Eugen-Energiepark sowie bei Bedarf dessen weitere Optimierung (…) verwendet."  Da dieser Energiepark seit 2012 anscheinend existiert, muss dessen Finanzierung bereits erfolgt sein. Entsprechend müsste es heißen, dass das Darlehen zur Ablösung einer bestehenden Finanzierung verwendet wird. Hierzu würde uns interessieren, welche Art der Finanzierung dies ist und zu welchen Konditionen diese erfolgt ++ Wir erwarten bei derartigen Angeboten einen aussagefähigen Finanzplan (Prognose). Da man Darlehen mit vierjähriger, siebenjähriger und zehnjähriger Laufzeit anbietet, stellt sich insbesondere die Frage der Rückzahlung der Darlehensbeträge. Man ist wohl kaum in der Lage z. B. nach vier Jahren anteilig 40 % der baulichen bzw. technischen Anlagen zu veräußern.

'k-mi'-Fazit: Wir raten u. a. beim Mitvertrieb dieses Angebots zur Vorsicht, da die Vertriebsunterlagen u. E. hinsichtlich Risikohinweisen und Wirtschaftlichkeit zu dürftig sind, so dass sich Haftungsrisiken ergeben können. Ebenso besteht Unsicherheit hinsichtlich der genehmigungs- und aufsichtsrechtlichen Situation, weshalb wir das Angebot auch der BaFin vorgelegt haben.

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