Aktuelles

"Wachstum der Honorarberatung braucht keine weitere Regulierung"

Diese wichtige und richtige Auffassung vertritt Heiko Reddmann, Geschäftsführer der HonorarKonzept GmbH. In seiner Begründung verweist Reddmann zwar darauf, dass als einer der Faktoren für den Wachstumstrend in der Honorarvermittlung „nach wie vor die Unsicherheit bezüglich der regulatorischen Entwicklung eine wichtige Rolle“ spiele. An dieser Situation habe auch die neue Regierungskonstellation in Deutschland nichts geändert.

Die Themen Provisionsdeckel und Provisionsverbot würden dort zwar nicht ganz oben auf der Agenda stehen, sie seien aber umgekehrt wohl auch nicht ganz vom Tisch. „Wir hegen daher im Hinblick auf weiteren regulatorischen Rückenwind keine besonderen Erwartungen an die neue Regierung“, sagt der HonorarKonzept-GF und betont: „Das ist unserer Ansicht nach aber auch gar nicht notwendig.“ Das weiß Reddmann auch gut zu begründen:

„Mit der IDD-Gesetzgebung wurden bereits im Jahr 2018 ausreichende Voraussetzungen geschaffen, die jedem Makler den Aufbau eines langfristig profitablen und von regulatorischen Veränderungen unabhängiges Geschäftsmodell ermöglichen.“ Wie der Göttinger Honorarspezialist mitteilt, blickt man auf ein erfolgreiches Jahr 2021 zurück und liefert dazu folgende Zahlen:

++ Mit rund 15 Mio. € wurden im Vergleich zum Vorjahr rund 35 % mehr Honorare für die mehr als 2.000 kooperierenden Makler eingezogen  ++ Die Zahl der Berater ist in der zweiten Jahreshälfte 2021 um über 400 Berater gestiegen  ++ Mit über 5.400 teilnehmenden Maklern an den Fachseminaren und Online-Webinaren zur Honorarberatung wurde ein gestiegenes Interesse verzeichnet.

„Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sprechen dafür, dass die Honorarberatung in Deutschland weiter wachsen wird“, betont Reddmann und kann auf erste Entwicklungen im neuen Jahr verweisen, die diese Auffassung bestätigen dürften:

Der Zuspruch zur Honorarberatung komme aus der ganzen Breite der Branche, sowohl bei Einzelmaklern als auch bei kleinen und mittleren Vertrieben werde ein gesteigertes Interesse an den Honorar-, Service- und Coachingleistungen verzeichnet. Auch größere Vertriebsorganisationen und Verbände zeigten ihr Interesse an möglichen Kooperationen. Reddmann ermuntert Makler, sich mit dem Einstieg in die Honorarberatung zu befassen.

Diese würden „unternehmerisch vorausschauend handeln, indem sie ihr Geschäftsmodell um die Beratung und Vermittlung auf Honorarbasis erweitern“. Das begründet Reddmann so: „Dieser Prozess lässt sich in verantwortlicher Weise Schritt für Schritt gestalten, da er keine Entweder-Oder-Entscheidung erfordert. Vielmehr erlaubt die IDD-Gesetzgebung explizit ein hybrides Geschäftsmodell, das Beratern und ihren Kunden je nach Bedarf und Produkt die Freiheit lässt, sich für eine honorar- oder eine provisionsbasierte Lösung zu entscheiden.

Im Kundeninteresse eingesetzt haben beide Formen der Vergütung ihre Daseinsberechtigung. Gerade dieses Nebeneinander von Honorar- und Provisionswelt findet aus unserer Beobachtung heraus das wachsende Interesse der Maklerschaft.“

‚vt‘-Fazit: ++ Wir halten die Auffassung, dass sich Versicherungsmakler neben der courtagebasierten Beratung und Vermittlung auch mit den Möglichkeiten der Honorarvermittlung beschäftigen, um sich peu à peu ein zweites Standbein aufzubauen, für richtig und weisen darauf auch bereits seit vielen Jahren hin. Wenn wir hier ein Plädoyer der HonorarKonzept ausführlicher aufgreifen, wollen wir nicht versäumen, auf andere Anbieter, wie die con.fee AG und die nettowelt GmbH & Co. KG, hinzuweisen. Über Statements zur Honorarvermittlung von nettowelt-GF Karoline Viktoria Mielken und con.fee-Vorstand Thomas Meinhardt informierten wir Sie in der ‚vt‘-Ausgabe vom 11.01.2022 (vgl. ‚vt‘ 02/22) 

++ Beratern und insbesondere den Kunden die Freiheit lassen, je nach Bedarf und Produkt sich für eine honorar- oder eine provisionsbasierte Lösung zu entscheiden, ist u. E. eine zentrale Aussage und Erkenntnis zugleich, die leider so mancher sogenannter Verbraucherschützer verkennt.

Dem Verbraucher muss das Honorar schmecken, nicht vermeintlichen Experten in den Verbraucherzentralen oder ideologischen Politikern. Wir haben über Jahre immer wieder u. a. in Berlin auf weitere wichtige Punkte hingewiesen (vgl. zuletzt ‚vt‘ 50/21): ++ Beratungsqualität hängt nicht vom Vergütungssystem ab  ++ Beratung und Vermittlung gegen Honorar bietet interessante Perspektiven, allerdings ist ein Provisionsverbot kein geeignetes Mittel zur Förderung und Etablierung der Honorarberatung. Für diese Erkenntnis bei politisch Verantwortlichen setzen wir uns auch weiterhin ein.

Dieser Beitrag ist frei lesbar. Wenn Sie den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem ‚versicherungstip‘-Chefredakteur nutzen, umfassend und zeitnah informiert und vollen Zugriff auf alle Print- und Digital-Leistungen von ‚versicherungstip‘ haben möchten: Sichern Sie sich umgehend die volle Leistungspalette  mit einem

'versicherungstip'-Abonnement.

Damit erhalten Sie

• wöchentlich die 'versicherungstip'-Ausgabe per Post

• dazu Spezial-Beilagen aus den Bereichen Beratung, Recht und Steuern

• vollen digitalen Zugriff auf alle Berichte in versicherungstip ab dem Erscheinungstag

• vollen digitalen Zugriff auf alle Service-Unterlagen (Urteile, Verordnungen, Gesetzentwürfe, Anwendungschreiben etc.)

• vollen digitalen Zugriff auf unsere Volltext-Suche in allen 'vt'-Veröffentlichungen seit 2002 für Ihre Recherche und

•  Sie können den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem Chefredakteur nutzen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum 'versicherungstip' und zur Leistungspalette.

 

 

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk