Am 02.08.2022, sehr verehrte Leserin, sehr geehrter Leser, treten für Versicherungsvermittler neue Pflichten zur Erforschung der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden beim Beratungsprozess in Kraft. Rechtstechnisch werden die neuen Pflichten auf EU-Ebene u. a. durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1257 (IDD-Änderungs-VO) umgesetzt.
Eigentlich sollten für die Fragepflicht zu den Nachhaltigkeitspräferenzen bereits verbindliche technische Regulierungs-Standards, was als nachhaltig gilt, festgelegt sein. Doch die lassen auf sich warten. Kürzlich hat die Europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA sieben Leitlinien-Vorschläge für die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden bei der Eignungsprüfung nach IDD zur Erörterung gestellt (vgl. ‚vt‘ 16/22), u. a.
++ Kundenaufklärung zu Eignungsprüfung und Nachhaltigkeit ++ Kundenbefragung zu Nachhaltigkeitspräferenzen ++ Regelmäßige Aktualisierung ++ Eignungsprüfung allgemein sowie hinsichtlich Nachhaltigkeitspräferenzen ++ Dokumentationspflicht ++ Qualifizierungspflicht.
Wie bewerten Sie diese Regulatorik, wie schätzen Sie Ihre Vorbereitung für die ab 02.08.2022 geltenden Abfrage- und Beratungspflichten ein, für wie wichtig halten Sie Nachhaltigkeit bei Versicherungsanlageprodukten?
‚vt‘-Fazit: Nehmen Sie an unserer Blitzumfrage unter https://www.kapital-markt-intern.de/versicherungstip/umfragen/nachhaltigkeitspraeferenzen/ oder https://tinyurl.com/57hp6m5p teil. Gemeinsam mit der von ‚versicherungstip‘ koordinierten BFV Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler setzen wir uns bei der EIOPA-Konsultation für die Interessen der Versicherungsmakler und Verbraucher ein.
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