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Wohin führt Dr. Roman Glaser den BWGV?

Mit der Einschätzung, dass Dr. Roman Glaser innerhalb des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbandes schwere Fehler macht, steht 'Bi' offensichtlich nicht alleine da. Zahlreiche Hinweise aus der Leserschaft zeichnen ein Stimmungsbild, das uns Veranlassung gibt, uns weiterhin aufmerksam um diesen Themenkreis zu kümmern. So hat die 'Bi'-Berichterstattung über den Auftritt von BWGV-Vorstand Monika van Beek im Rahmen der Vertreterversammlung der Volksbank Staufen (vgl. u. a. die Beilage mit dem Dr. Edgar Steinle-Interview, 'Bi' 19/2019) eine Vielzahl von Leser-Reaktionen ausgelöst und weitere Themenfelder in die Redaktion gespült, die wir versuchen nach und nach abzuarbeiten.

So wird Glaser als "guter Politiker und Redner" bezeichnet, aber auch Mängel in seiner Art der Ausübung des Präsidentenamtes aufgezeigt. Angemerkt wird u. a., dass er in Fragen der strategischen Ausrichtung des Verbandes Schwächen zeige, bspw. ++ viel zu zögerlich sei bei der dringend gebotenen Umsetzung von IT-Projekten ++ Unternehmenssteuerung nicht genügend in seinem Fokus läge ++ er notwendige Planungen insgesamt nicht ausreichend auf dem Schirm hätte ++ vor allem auch im Personalbereich er kein glückliches Händchen habe. "Vieles geht hier drunter und drüber", heißt es ++ Namentlich wird die Einstellung des Generalbevollmächtigten Rüdiger Ströhm kurz nach Amtsantritt von Dr. Glaser genannt. Ströhm war kurzfristig für die Beratung der Genossenschaftsbanken im BWGV zuständig und wurde überraschend schnell wieder ausgegliedert (seine Spur verliert sich selbst Insidern nach dem Wechsel zum Krankenversicherer der SDK Unternehmensgruppe gänzlich) ++ Durch die aktuelle strategische Neuausrichtung der Bankenberatung sei der BWGV "wohl mehr mit sich selbst beschäftigt als mit seinen Mitgliedsbanken" ++ Nach dem altersbedingten Ausscheiden von Vorstand Gerhard Schorr stünden mit Prof. Dr. Ralf Kühn und Michael Fritz zwei weitere Führungskräfte auf dem Sprungbrett. Kühn ist aktuell noch Geschäftsführer der Audit GmbH, die über Personalgestellung mit BWGV-Mitarbeitern Prüfungs- und Beratungsleistungen erbringt. Fritz ist als Bereichsleiter für Grundsatzfragen im Bankaufsichtsrecht zuständig. Insider sprechen davon, dass der Prüfungsdienst aktuell Probleme haben soll, die gesetzliche Frist für das Ende der Prüfungssaison bei den Mitgliedsbanken bis zum 30. Mai einzuhalten ++ Erinnert werden wir auch an den Fall der zwischenzeitlich fusionierten VR-Bank Ehningen-Nufringen und den dortigen Auftritt von Monika van Beek bei einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung, in der van Beek sich zum damaligen Fusionsthema ins Spiel brachte (mit diesem Aspekt befassen wir uns in Kürze).  Interessant ist auch die Rückäußerung des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums:

Dort hatte 'Bi' angefragt, welche Rechte eine (Volks-)Bank hat, deren Vorstand öffentlich innerhalb einer Vertreterversammlung den Eindruck äußert, das Gebaren der Prüfungseinrichtung (hier: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband) sei "fremdgesteuert", womit angedeutet werde, dass die Prüfung hinsichtlich Intensität, Umfang und Inhalt eher dem Ziel diene, die Bank zu maßregeln (vgl. 'Bi'  18/2019). Dazu heißt es in der Antwort: "Genossenschaftlich organisierte Banken müssen Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfverband sein, der dann zur Durchführung der nach dem Genossenschaftsgesetz vorgesehenen Pflichtprüfungen berufen ist. Dieser Prüfverband ist durch die genossenschaftlich organisierte Bank frei wählbar und kann bei entsprechender Meinungsbildung der genossenschaftlich organisierten Bank selbstverständlich auch gewechselt werden." Und weiter: "Eine Volksbank, die der Auffassung ist, der genossenschaftliche Prüfungsverband habe bei seinen Prüfungen gegen Vorgaben des Genossenschaftsgesetzes verstoßen, kann sich auch an die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde wenden. " ++ Ob das Wirtschaftsministerium in einem solchen Fall Anlass hat, sich mit dem Prüfungsverband ins Benehmen zu setzen und in welcher Weise dies geschieht, beantworten die Ministerialbeamten folgendermaßen: "Zu beiden Fragen: Dies hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalles ab. Sollte beispielsweise die Möglichkeit von Beschwerden über eventuelle Verstöße gegen das Genossenschaftsgesetz im Raum stehen, würde das Wirtschaftsministerium zur weiteren Abklärung definitiv auch auf den genossenschaftlichen Prüfverband zugehen. Auf dieser Basis wäre über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Im Falle bankfachlich gelagerter Beschwerden (interne Bankensteuerung etc.) würde die Beurteilung des Sachverhalts ein Fall für die Bankenaufsicht und nicht für die Rechtsaufsicht nach dem Genossenschaftsgesetz."

Da wir weniger unter juristischen Gesichtspunkten, wohl aber unter dem Aspekt eines krassen Verstoßes gegen den Grundsatz kollegialen Miteinanders zwischen Verband und Kreditinstitut die 'Causa Volksbank Staufen' für so schwerwiegend halten, haben wir auch die Landespolitik in Baden-Württemberg auf den Fall aufmerksam gemacht. – Dazu in Kürze mehr.

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