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Zu spät oder in letzter Minute? – BMF erkennt den Taping-Wahnsinn

In dieser Woche haben sich bereits mehrere Ausschüsse des Bundesrates mit dem aktuellen Entwurf der Finanzanlagenvermittlungsverordnung/FinVermV befasst. Die FinVermV soll bereits am 20.09.2019 vom Bundesrat verabschiedet werden. Größter Knackpunkt sind weiterhin die Aufzeichnungspflichten für telefonische Beratungsgespräche (sog. 'Taping' vgl. 'k-mi' 47/18, 30/19). 'k-mi' hat daher in dieser Woche dem Wirtschaftsausschuss des Bundesrates noch einmal eine Stellungnahme vorgelegt und erneut auf den Widersinn der geplanten Regelungen hingewiesen:  ++ Die enormen einmaligen und laufenden Umstellungskosten zur Einrichtung von technischen Aufzeichnungssystemen, die besonders Kleinunternehmen und 'Einzelkämpfer' belasten  ++ Die Vorgaben der EU bzw. durch MiFID II sehen einen Mitschnitt von reinen Beratungsgesprächen gar nicht vor, sondern nur von Aufträgen. Finanzanlagenvermittler haben jedoch weder Zugriff auf Kundengelder noch die Erlaubnis zum Ausführungsgeschäft!  ++ Das BMF plant aktuell eine Abschaffung bzw. Lockerung der Taping-Regeln (vgl. 'k-mi' 35/19)!

Letzteres ist nun auch offiziell: Das BMF hat aktuell u. a. hierzu ein Positionspapier veröffentlicht und an die EU-Kommission geschickt. Darin heißt es (aus dem Englischen übersetzt): "Die Umsetzung der Aufzeichnungspflicht (Art. 16 (7) MiFID) verursacht hohe Kosten für Wertpapierfirmen, wirft Datenschutzbedenken für Kunden auf und kann die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Wertpapierfirma und Kunden beeinträchtigen. Das Bundesfinanzministerium befürwortet daher die Streichung der Bestimmung. Den Kunden sollte mindestens gestattet werden, auf die Anforderung der Telefonaufzeichnung zu verzichten, sofern ihnen Informationen über die Risiken zur Verfügung gestellt werden, die sich aus der Nichtverwendung einer Telefonaufzeichnung als Beweis für Streitigkeiten mit einem Berater ergeben."

'k-mi'-Fazit: Es wäre ein trauriger Treppenwitz der Geschichte, wenn der Bundesrat das Taping für Finanzanlagenvermittler beschließen würde, obwohl das BMF parallel die Abschaffung des Tapings fordert! Wir haben dem Bundesrat aktuell diesen Widersinn deutlich aufgezeigt. Ob dies beim Bundesrat noch einen Sinneswandel bewirkt, werden wir in den nächsten Tagen sehen! Wir meinen 'besser spät als nie' und bleiben für Sie am Ball!

 

Hier können Sie das Positionspapier als 'k-mi'-Service herunterladen

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