Allgemeine Lizenzbestimmungen

Allgemeine Lizenzbestimmungen

der 'kapital-markt intern' Verlag GmbH, Bahnallee 3, 56410 Montabaur, nachstehend „'kapital-markt intern'“ oder „Lizenzgeber“ 

Die vorliegenden Bestimmungen regeln, unter welchen Bedingungen und inwieweit Dritte berechtigt sind, urheberrechtliche Nutzungsrechte an Verlagspublikationen von 'kapital-markt intern' sowie ggf. weitere, damit zusammenhängende Immaterialgüterrechte im unternehmerischen Verkehr zu nutzen.

1. Nutzungsrechte

'kapital-markt intern' ist Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an sämtlichen Verlagspublikationen, darunter auch Ratgebern, Praxis-Tipps und sonstigen Service- und Marketing-Hilfen. Darüber hinaus stehen 'kapital-markt intern' alle mit den Publikationen verbundenen Immaterialgüterrechte zu, insbesondere Markenrechte an Logos.

2. Umfang der Lizenzen

'kapital-markt intern' gewährt, wenn nicht anders vereinbart, nicht-ausschließliche und nicht-übertragbare Lizenzen zur einmaligen oder wiederholten Nutzung im Print-Bereich bzw. zur einmaligen oder wiederholten Einstellung im online-Bereich (je nach Vereinbarung) sowie für hausinterne Zwecke zur sonstigen Verbreitung bestimmter Texte oder Ausgaben, beispielsweise als pdf-Dokument. Die Lizenzen sind auf den individualvertraglich vereinbarten Umfang beschränkt. Eine weitergehende Vervielfältigung oder Verbreitung ist nicht gestattet.

Von der Lizenz umfasst ist die Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Inhalte und immaterialgüterrechtlich geschützter Zeichen in dem unter Ziffer 4 bestimmten Umfang und unter den dort geregelten Voraussetzungen.

3. Entgelt

Die Nutzung der Lizenzen erfolgt gegen ein im jeweiligen Einzelfall festgelegtes Entgelt. Mit dem Entgelt ist der jeweils vereinbarte Leistungsumfang abgegolten. Eine darüber hinaus angestrebte Nutzung ist zusätzlich zu vereinbaren bzw. zu vergüten. Dies gilt für wiederholte Nutzungen ebenso wie für Nutzungen in anderen als den vereinbarten Kanälen oder Medien sowie durch mehr als die vereinbarte Zahl der Nutzer bzw. Arbeitsplätze. 

4. Verpflichtungen des Lizenznehmers

Der Lizenznehmer ist nicht verpflichtet, die Lizenz zu nutzen (kein Benutzungszwang). Soweit eine Benutzung erfolgt, ist der Lizenznehmer verpflichtet, die lizenzierten Inhalte und Immaterialgüterrechte (besonders Logos) in exakt der von 'kapital-markt intern' angegebenen Form zu verwenden. Dies gilt auch für typografische und farbliche Gestaltungen, wenn nicht anders vereinbart. 

Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die lizenzierten Inhalte und Zeichen in Verbindung mit eigenen Textbeiträgen zu nutzen, soweit dies nicht speziell vereinbart ist oder der Lizenznehmer durch eine ausreichende grafische und räumliche Distanz deutlich macht, welche Textbeiträge oder Inhalte dem Lizenznehmer und welche 'kapital-markt intern' zuzurechnen sind.

5. Widerruf der Lizenz, Erstattung, Haftung

Die Lizenz ist widerruflich. Ein Widerruf durch 'kapital-markt intern' darf aber nur aus wichtigem Grund erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn 

a) der Lizenznehmer gegen seine Verpflichtungen aus Ziff. 4 verstößt, obwohl 'kapital-markt intern' ihn aufgefordert hat, den Verstoß abzustellen;

b) der lizenzierte Inhalt in einer Weise überholt ist, dass 'kapital-markt intern' diesen nach gewissenhafter Selbsteinschätzung, z.B. aus presserechtlichen Gründen, nicht mehr veröffentlichen würde. 

Der Widerruf hat zur Folge, dass die Lizenz ex nunc erlischt, so dass der Lizenznehmer online gestellte lizenzierte Inhalte unverzüglich zu entfernen hat. Bei Print-Lizenzen darf eine weitere Verbreitung der lizenzierten Inhalte nicht mehr vorgenommen werden.

Erfolgt der Widerruf aus einem Grund, den 'kapital-markt intern' zu vertreten hat, erstattet 'kapital-markt intern' den ggf. verbleibenden Lizenzrestwert. Als Lizenzrestwert gilt das für die Lizenz vereinbarte Entgelt abzüglich monatlich 10%. Eine Erstattung ist ausgeschlossen, wenn die Nutzungsdauer der Lizenz abgelaufen ist. 

Eine weitergehende Haftung von 'kapital-markt intern' ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden sowie im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten.

6. Schlussbestimmungen

Sollte/n eine oder mehrere der vorliegenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. An Stelle der ungültigen Bestimmung gilt diejenige, die dem von den Vertragsparteien wirtschaftlich gewünschten Zwecken am nächsten kommt. 

Für diese Bestimmungen gilt das deutsche Recht.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Lizenzvertrag ist Montabaur.