Pressemitteilungen 'k-mi'-Verlag

Auch ohne Corona: BaFin-Aufsicht killt 50.000 Arbeitsplätze!

Das öffentliche Leben kommt in Deutschland inzwischen durch Corona nahezu vollständig zum Erliegen. Besonders betroffen von den vielerorts existenzbedrohenden wirtschaftlichen Auswirkungen ist der Mittelstand, also Handel, Gastronomie, Handwerker und Dienstleister. Großunternehmen werden aller Voraussicht nach einen leichteren Zugang zu Finanzhilfen des Staates erhalten. Mit welchen 'Rettungsschirmen' Freiberufler und Finanzdienstleister bedacht werden, die ebenfalls erheblich auf Kundenkontakt angewiesen sind, ist noch offen.

Angesichts dieser ohnehin schon prekären Lage hat sich die regierende GroKo für (Honorar) Finanzanlagenvermittler eine 'Spezialbehandlung' ausgedacht, insbesondere was das Timing angeht: In der letzten Woche hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die BaFin verabschiedet (vgl. 'k-mi' 11/20). Zu diesem Zeitpunkt rollte die Corona-Welle schon mit voller Wucht über Europa hinweg. Man kann sich also schon fragen, ob Kanzlerin und Minister bei Kabinettssitzungen nichts Besseres zu tun haben, als die Existenz von Mittelständlern zu zerstören – z. B. dringende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung umzusetzen.

'k-mi' hat exklusiv aufgedeckt, dass der Kabinettsentwurf die Hälfte der Finanzanlagenvermittler den Job kosten wird – und das noch ganz ohne die Folgen von Co­rona. Aus von­-einander unabhängigen und verlässlichen Quel­len haben wir diese inoffizielle Information: Der Gesetz­entwurf zur Übertragung der Aufsicht auf die BaFin rechnet nur noch mit 19.000 zu beaufsichtigenden Finanzanla­gen­­­­ver­mittlern – also nur die Hälfte der aktuellen Zahl! Und dieser drastische Rückgang wird sich nicht mit dem Verfall einiger Schubladenerlaubnisse erklären lassen oder mit Versiche­-rungs­maklern, die ihr Beteiligungsgeschäft an den Nagel hängen. Rechnet man konservativ mit ca. 1,5 Voll­-zeitäquivalenten, die im Back-Office etc. betroffen sind, umfasst der Job-Kahlschlag durch das GroKo-Gesetz zur BaFin-Aufsicht knapp 50.000 Jobs! Verdienstausfälle durch Corona sind natürlich noch nicht berücksichtigt.

Dieser massive Job-Kahlschlag ist zudem überaus schädlich für den Anlegerschutz:  ++ Seit mehreren Jahren liegt die Zahl der Finanzanlagenvermittler relativ stabil bei etwa 38.000. Das bedeutet, es gibt einen echten Bedarf an Beratung und Vermittlung bzw. eine Nachfrage bei der Bevölkerung u. a. bei der Betreuung der Altersvorsorge. Welchen Sinn kann es also haben, diese Zahl einfach zu halbieren und weitere Erlaubnisinhaber von der Unabhängigkeit unter eine Produktanbieterplattform zu zwingen? Das Aussortieren der 'schwarzen Schafe' hat bekanntlich schon mit Installierung der jetzigen Aufsicht im Jahr 2013 stattgefunden  ++ Die bisherige Aufsicht ist eingespielt und effizient, Schwachstellen sind nicht bekannt. Bis die BaFin eine funktionierende Aufsicht eingerichtet hat, kann es aber Jahre dauern: Die BaFin will 275 Planstellen in diesem Jahr bzw. 300 insgesamt für die Finanzanlagenvermittler einrichten. Aber solche Spezialisten wachsen nun mal nicht auf den Bäumen. Der Nationale Normenkontrollrat, der die Notwendigkeit der Übertragung der Aufsicht auf die BaFin grundsätzlich in Frage stellt (vgl. 'k-mi' 11/20), geht sogar von 400 Stellen aus, die bei der BaFin zusätzlich geschaffen und besetzt werden müssten. Damit ist klar: Sollten die GroKo-Pläne umgesetzt werden, dürfte der Anlegerschutz in den nächsten Jahren erst recht leiden, da:  ++ Die Aufsicht löchrig und uneinheitlich wird  ++ Die BaFin ihren Apparat erst aufbauen muss ++ Die jährliche WP-Prüfung wegfällt und  ++ Die Marktkonzentration unter den Vermittler enorm zunimmt!

Wie geht es nun weiter: Am 11.03.2020 war die BaFin-Aufsicht nicht nur Thema im Kabinett, sondern auch im Finanzausschuss anlässlich eines Leitantrages der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr und Frank Schäffler (s. Kommentar im Kasten), von 'k-mi' ausgezeichneter Träger des 'Kustos des mittelständischen Unternehmertums', sowie der gesamten FDP-Fraktion zur Neuaufstellung der Altersvorsorge und Finanzpolitik l Darin fordert die FDP, "davon abzusehen", die Beaufsichtigung von Finanzanlagevermittlern und Honorar- Finanzanlagenberatern auf die BaFin zu übertragen l Die Union stimmt der FDP ins-besondere in diesem Punkt zu und geht damit immer weiter auf Distanz zur SPD: "Insbesondere die (...) Forderung, vom im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD enthaltenen Vorhaben abzusehen, die Beaufsichtigung der Finanzanlagevermittler von den Gewerbeämtern bzw. der IHK an die BaFin zu übertragen, sollte geprüft werden. Trotz der Rückmeldungen aus der Branche, den Ländern und der Fraktion der CDU/CSU werde das dazugehörige Gesetzesvorhaben aktuell im Bundeskabinett beraten. Auch der Nationale Normenkontrollrat habe massive Bedenken geäußert. Man hoffe, die wichtigsten Kritikpunkte im parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit dem Koalitionspartner ausräumen zu können", zitiert die offizielle Bundestagsdrucksache Nr. 19/17894 die Position der CDU/CSU-Fraktion.

Auch die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU/CSU sowie die gesamte Unionsfraktion im Bundestag haben sich in der letzten Woche per Pressemitteilung sehr kritisch bis ablehnend zu dem Vorhaben positioniert und schlagen als Alternative vor, "in Abstimmung mit den Ländern die Zuständigkeit für Ausbildung, Sachkundenachweis, Erlaubniserteilung und Beaufsichtigung bei den IHKs zu vereinheitlichen". Die BaFin soll als übergeordnete Aufsicht Qualitätsstandards und Verwaltungsvorschriften überwachen l Die SPD erinnerte dagegen aktuell "an den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD und äußerte die Erwartung, dass die dort vorgesehene Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagevermittler an die BaFin entsprechend umgesetzt werde" l Die Fraktion DIE LINKE. "betonte eine Überschneidung ihrer Auffassung mit den von der Fraktion der SPD vorgetragenen Argumenten" und bildet damit zusammen mit der SPD eine gemeinsame Linksfront!

'k-mi'-Fazit: Die geschilderte Parteien-Situation zeigt das verhängnisvolle GroKo-Paradoxon: Es droht per Nacht-und-Nebel-Kuhhandel im Koalitionsvertrag die Verabschiedung eines Gesetzes, das nicht nur die vom 'k-mi' koordinierte BMI, sondern nahezu alle Fachleute als verheerend eingestuft haben (vgl. 'k-mi' 03, 04, 05/20) und das als Einzelmaßnahme keine parlamentarische Mehrheit hat: Nur SPD und ggf. Linkspartei und Grüne wollen explizit eine Aufsichtsübertragung, stellen aber nur ca. 40 % der Sitze im Bundestag. Der Gesetzentwurf entpuppt sich somit immer mehr als sinnlose und gefährliche pseudo-verbraucherschutzpolitische Trophäe für linksextreme Ideologen, die das Gesetz als Karrieresprungbrett missbrauchen wollen und bereit sind, dafür 50.000 Arbeitsplätze zu opfern! Dies auch noch angesichts der sich durch Corona anbahnenden Mega-Wirtschaftskrise. 'k-mi' wird sich weiterhin dagegen stemmen, damit es nicht so weit kommt!  

Hier geht es zu unserer Info-Seite 'BaFin-Aufsicht'

 

 

 

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