Pressemitteilungen 'k-mi'-Verlag

Beim IDD-Umsetzungsgesetz sind deutliche Verbesserungen für Versicherungsmakler zu erwarten

Am 27.04.2017 fand ein internes Expertengespräch der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie und der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hinsichtlich der Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) im Deutschen Bundestag statt. Erwin Hausen, Chefredakteur ‚versicherungstip’ und  Koordinator der BFV – Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler, war als einer der acht Experten geladen und setzte sich für die Makler-Positionen der BFV ein. Die Gespräche verliefen sehr hoffnungsvoll, dass noch erhebliche Verbesserungen für Versicherungsmakler möglich sind.

Daher überraschen aktuelle Meldungen, wonach die IDD-Sachverständigenanhörung vom 31.05.2017 wohl zu keinen Änderungen am Gesetzentwurf mehr führen wird. Solange die gestrige Anhörung durch die Parlamentarier noch nicht ausgewertet wurde, halten wir solche Spekulationen für voreilig. Im Gespräch mit BFV-Koordinator und ‚vt’-Chefredakteur Hausen bestätigt Klaus-Peter Flosbach MdB (CDU), Berichterstatter AG Finanzen, im Nachgang der Anhörung zudem unsere hoffnungsvolle Einschätzung: „Bei den Maklerthemen, wie Doppelberatung nach § 6 VVG, sind mehrere Veränderungen notwendig. Wenn wir die nicht hinbekommen, ist das Gesetz nicht verabschiedbar.“

Demnach wird es kein Gesetz geben, das Versicherungsmaklern die Annahme von Vergütungen durch Verbraucher verbietet oder eine Doppelberatungspflicht in § 6 VVG einführt, die nachteilig für Versicherungsmakler ist.

Das Gesetz soll vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. Für die zweite und dritte Lesung im Bundestag verbleiben die Sitzungswochen in den Kalenderwochen 25 und 26, hier ist der 22. Juni im Gespräch. Am 07.07.2017 würde dann das Gesetz dem Bundesrat vorliegen.

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