Pressemitteilungen 'k-mi'-Verlag

EIOPA-Konsultation: Leitlinien zur Berücksichtigung VN-Nachhaltigkeitspräferenzen

Die nächste bürokratieerhöhende Regulierungsumsetzung steht an. Zusätzlich zu der durch die IDD vorgegebenen Eignungsprüfung und der Bewertung der Anforderungen und Bedürfnisse des Kunden müssen Versicherungsvermittler und Versicherer (VU), die über versicherungsbasierte Anlageprodukte (IBIPs) beraten, ‚dank‘ der mit der Delegierten Verordnung (EU) 2021/12573 der Europäischen Kommission ab dem 02.08.2022 greifenden Änderungen die Nachhaltigkeitspräferenzen des einzelnen Kunden bei der Eignungsprüfung berücksichtigen.

Damit solle sichergestellt werden, „dass Kleinanleger nachhaltig investieren und sparen können und ihre Beteiligung am Übergang zu einer kohlenstoffarmen, nachhaltigeren, ressourceneffizienten und kreislauforientierten Wirtschaft im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung erleichtern“, heißt es in einem am 13.04.2022 veröffentlichten Konsultationspapier der Europäischen Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA (https://www.eiopa.europa.eu/sites/default/files/publications/consultations/consultation-paper-eiopa-guidelines-on-customer-sustainability-preferences-under-the-idd.pdf).

Mit der Erörterung will die Aufsicht Meinungen der Interessengruppen zu ihren Leitlinien-Vorschlägen für die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden bei der Eignungsprüfung nach IDD einholen. Abgabefrist für eine Stellungnahme ist bereits am 13.05. Zuvor findet am 06.05. eine öffentliche Anhörung u. a. mit Finanzmarktteilnehmern, Verbänden und Verbraucherschutzorganisationen statt.

Die von ‚versicherungstip‘ koordinierte BFV Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler wird an der Anhörung teilnehmen und sich im Rahmen dieser Konsultation für die Interessen der Versicherungsmakler und Verbraucher einsetzen. Relevante Fragestellungen sind u. a. ++ die Erhebung von Informationen über Nachhaltigkeitspräferenzen beim Kunden und deren regelmäßige Bewertung 

++ wie Versicherungsvermittler, die über IBIPs beraten, die Kundenpräferenzen mit den Produkten abgleichen sollen, basierend auf den Produktoffenlegungsvorlagen der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR++ welche Kenntnisse und Fähigkeiten über nachhaltige Finanzen von Vermittlern und VU erwartet werden. Hierzu stellt EIOPA klar, dass alle Vermittler und VU, die zu IBIPs beraten, über grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der nachhaltigen Finanzwirtschaft verfügen sollten, um die Top-up-Eignungsprüfung durchführen zu können.

‚vt‘-Fazit: Die BFV wird an der öffentlichen Anhörung sowie der Konsultation teilnehmen und sich für eine gleichermaßen praxisnahe wie Verbrauchern einen Mehrwert bringende Einbeziehung der Kunden-Nachhaltigkeitspräferenzen einsetzen. Gerne können Sie uns bis Ende April Ihre Vorschläge für eine praktikable Umsetzung der Leitlinien zusenden, die wir in die Stellungnahme einfließen lassen.

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