Pressemitteilungen 'k-mi'-Verlag

EU-Verbraucherverband: Mit Steuergeldern unqualifizierte Hetze gegen Vermittler

„Heute erhalten die Verbraucher in der EU nicht den Rat, den sie wirklich brauchen, wenn sie nach Hypotheken oder Versicherungen suchen oder ihre Ersparnisse besser anlegen wollen. (…) Schlechte Finanzberatung kann verheerende Folgen für die Menschen haben. Dies ist eine Kampagne für echte Veränderungen“, heißt es (übersetzt) auf dem von der BEUC (Bureau Européen des Unions de Consommateurs = Europäischer Verbraucherverband/Brüssel) betriebenen Internet-Portal www.thepriceofbadadvice.eu. Zu den BEUC-Mitgliedern zählen 43 nationale Verbraucherorganisationen aus 32 europäischen Ländern. Dass BEUC jährlich mit 1,4 Mio. € aus dem EU-Haushalt subventioniert wird, sollten Sie wissen, bevor wir weitere Details der unqualifizierten Analyse und Hetzte gegen Vermittler beleuchten: Mit schlechter Versicherungs- und Finanzberatung, die so verheerend ist, ist natürlich die mit Provisionen vergütete Beratung gemeint. Honorarberatung wird von BEUC nicht kritisch hinterfragt. Vielmehr verbreitet BEUC ideologische Thesen: „Provisionen oder Verkaufsanreize, die Vertriebsmitarbeiter für den Verkauf eines bestimmten Produkts erhalten, neigen dazu, die Verbraucher zu übermäßig komplexen und teuren Investitionsoptionen zu bewegen, die oft nicht den Bedürfnissen und dem Risikoniveau entsprechen, das die Menschen bereit sind zu übernehmen.“ Dem folgt die pauschale und daher unqualifizierte Folgerung: „Provisionen sind der Grund, warum Finanzberater Interessenkonflikte haben. Sie verhindern, dass der Berater im Interesse des Verbrauchers handelt. Stattdessen lösen Provisionen Ratschläge für die Produkte aus, die dem Verkäufer den größten Nutzen bringen.“ Dass Versicherungsmakler bei einer solchen Arbeitsweise in der Haftung stehen, ist den BEUC-Lobbyisten entweder nicht bekannt oder es wird vorsätzlich ignoriert.

Natürlich präsentieren die sogenannten Verbraucherschützer auch eine ‚Lösung‘. Verwiesen wird auf das in Großbritannien und den Niederlanden eingeführte Provisionsverbot, allerdings mit der angesichts der Realität nicht nachvollziehbaren Behauptung, das Provisionsverbot sei hinsichtlich seiner „Ergebnisse ermutigend“! Die verheerenden Schattenseiten eines Provisionsverbotes, wie das sogenannte ‚Advice gap‘ (vgl. ‚vt‘ 12/16, 18, 22 und 31/17: „Nach Provisionsverbot: Beratungslücke im Vereinigten Königreich bei 94 %!“) mit riesigen Versorgungslücken werden einmal mehr von den sogenannten Verbraucherschützern völlig ausgeblendet. Als weitere ‚Lösungen‘ werden schärfere Regulierungen und eine Vereinheitlichung der Aufsichtsbehörden propagiert, als hätte man von IMD, IDD, MiFID II & Co. noch nie etwas gehört.

Dass bei der BEUC, ebenso wie bei den sogenannten Verbraucherschützern in Deutschland, ewig Gestrige, Beratungsresistente und Unqualifizierte arbeiten, zeigen auch die für Deutschland herangezogenen „großen Fehlverkaufsskandale“. Denn zu den europaweiten Beispielen für verheerende Beratung durch Provisionsberatung in Deutschland listet BEUC aktuell den Vertrieb von Lehman-Zertifikaten auf. Doch das schändliche Treiben im Bankenbereich fand 2008 statt und löste massive Regulierungswellen aus – Western von gestern also! Das zweite Beispiel für üble Fehlberatung durch Provisionsvergütung ist das Fehlverhalten der Neue Leben Lebensversicherung AG, die Kunden die vorzeitige Auszahlung des Policenwertes in Anschreiben schmackhaft machte, wohl um Verträge insbesondere aus der Zeit mit hohen Rechnungszinsen, wie 4%er, loszuwerden. Darüber hatten wir seinerzeit berichtet (vgl. ‚vt‘ 51/16) und die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gelobt, die die Neue Leben abgemahnt und diese daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte. Die Schweinerei der Neue Leben hatten wir u. a. deutlich kommentiert als „erneute Bestätigung, dass der GDV-Verhaltenskodex für manche Versicherer nur ein Feigenblatt ist und nicht davon abhält, schamlos gegen die Interessen der Kunden zu agieren“. Ein übler Fall, den ausschließlich der Versicherer Neue Leben mit seinen Schreiben an die VN zu verantworten hatte. Doch wo ist da die provisionsinduzierte Fehlberatung durch Versicherungsvermittler? Uns ist kein Versicherungsmakler bekannt, der seinem Kunden die Kündigung eines 4 %ers geraten hat. Im Gegenteil, soweit betroffene VN Maklerkunden waren, dürften die Versicherungsmakler abgeraten und der Neue Leben einen Strich durch die Rechnung gemacht haben. Wenn BEUC in dem Fehlverhalten der Neue Leben einen provisionsbasierten Fehlberatungsskandal durch Vermittler macht, dann zeigt das, dass diese sogenannten Verbraucherschützer hoffentlich Ahnung von Waschmaschinen und Sonnencremes haben, nicht aber von der qualifizierten Beratung und Vermittlung durch Versicherungsmakler.

‚vt‘-Fazit:  ++ Wer ein Problem lösen will, muss zunächst eine zutreffende Analyse machen. Wenn das, möglicherweise aus ideologischen Gründen, nicht möglich ist, dann folgt zwangsweise, dass die Lösungsvorschläge schlichtweg für die Tonne sind. So ist auch jeder Steuercent aus dem Fenster geworfen, was u. E. der Politik die Erkenntnis liefert, dass die bis 2019 laufende Förderung aus dem EU-Haushalt nicht verlängert wird  ++ Den sogenannten Verbraucherschützern mit Zwangsbeglückungs-Syndrom, die oftmals zu 100 % staatlich alimentiert sind, fehlen empirische Belege für solche Behauptungen und insbesondere die Einsicht, dass die Koexistenz von Provisionsberatung und Honorarberatung, die dem Verbraucher die freie Wahl lässt, das viel klügere Modell ist  ++ Nutzen Sie unsere Recherche und legen Sie den Bericht Ihren Wahlkreisabgeordneten des Deutschen Bundestags vor. Dass mit Ihren Steuern als mittelständischer Unternehmer und Arbeitgeber Ihre qualifizierte Arbeit pauschal und unqualifiziert herabgewürdigt wird, ist nicht hinnehmbar.

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk