Pressemitteilungen 'k-mi'-Verlag

Investitionsgrenzen: Hamburg will Todesstoß für Vermögensanlagen!

Das Land bzw. die Freie und Hansestadt Hamburg hat aktuell einen Gesetzantrag in den Bundesrat eingebracht für einen "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vermögensanlagengesetzes", der dort heute auf der Tagesordnung zur Ausschussverweisung steht (BR-Drs. 428/22).

Kernelement des Antrags aus Hamburg ist die Einführung einer "generellen Deckelung der Anlagesummen je Investment entsprechend der individuellen Vermögenslage" von Anlegern: "Damit werden die heute schon für sogenannte 'Schwarmfinanzierungen' einschlägigen Investitionsgrenzen für alle im Vermögensanlagengesetz genannten Finanzanlagen verbindlich festgelegt", so die Begründung.

Konkret heißt dies, dass der Gesamtbetrag der Vermögensanlagen desselben Emittenten, die von einem Anleger erworben werden können, nicht 1.000 € übersteigen soll! Für höhere Beträge – gestaffelt auf 10.000 € und maximal 25.000 € – sind entsprechende Nachweise und Selbstauskünfte erforderlich. Vermögensanlagen werden also mit Crowdinvestments gleichgestellt! Ist das sinnvoll?

Gleich aus mehreren Gründen ist es das nicht: ++ Der Staat möchte hier mal wieder – wie beim Thema Nachhaltigkeit – Anlageberater spielen. Dies wirkt zunehmend übergriffig und bevormundend für Investoren ++ Vermögensanlagen haben gerade erst eine Regulierungswelle hinter sich (Blind-Pool-Verbot etc.). Deren Auswirkungen für die Praxis sollten erst einmal beurteilt werden ++ 'k-mi' hat in einer aufwendigen "Studie über das Angebot und die Konzeption von Vermögensanlagen und deren Ergebnisse für die Anleger" vom Mai 2020 u. a. ermittelt, dass Kleinanleger nicht zur klassischen Zielgruppe von Vermögensanlagen gehören, da das durchschnittliche Zeichnungsvolumen bei Publikumsangeboten über 28.800 € pro Anleger lag (vgl. 'k-mi' 22/20). Die Investitionsgrenze von 1.000 € wäre also ohnehin ohne Schutzfunktion! ++ Vermögensanlagen haben einen viel höheren Emissionsaufwand als Crowdinvestments, z. B. durch die Erstellung eines Prospektes. Sie nun mit den prospektfreien Crowdinvestments vertrieblich gleichzustellen, wäre der kostenmäßige Todesstoß für Vermögensanlagen!

'k-mi'-Fazit: Über die von 'k-mi' koordinierte BMI/Bundesarbeitsgemeinschaft mittelständischer Investmentpartner werden wir hier aktiv, um die Politik über die fatale Wirkung dieses Vorstoßes aufzuklären: Dessen Folge wäre eine weitere künstliche – u. E. aus Anlegerschutzgesichtspunkten – Verlagerung von prospektpflichtigen Angeboten hin zu Crowdinvestments, die nur ein minimales Schutzniveau bieten. Wie 'k-mi' zuletzt aufgezeigt hat, gibt es aber gerade bei Crowdinvestments in bestimmten Fällen Schutzlücken in der Vertriebspraxis, um die sich Politik und Aufsicht vordringlich kümmern sollten (vgl. 'k-mi' 34, 36/22).

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