Pressemitteilungen 'k-mi'-Verlag

Versicherungsmakler: Offenlegung von Provisionen schadet – Ausweis einer Gesamtkostenquote nützt Verbrauchern

. Mit dem sogenannten Lebensversicherungsreformpaket will die Bundesregierung zugesagte Zinsgarantien trotz der anhaltenden Niedrigzinsphase langfristig sichern. Gleichzeitig möchte man bei der Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven einen Interessenausgleich zwischen den ausscheidenden und den im Versicherungskollektiv verbleibenden Versicherungsnehmern schaffen. Das ist richtig und zu begrüßen. Zudem sollen die Vermittlervergütungen offengelegt werden. Aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) führt das zu erheblichen Nachteilen für Verbraucher. Denn die Offenlegung der individuellen Vergütung als alleinige Richtschnur und Vergleichsgröße begünstigt Fehlentscheidungen der Kunden. „Es ist kein Verbrauchernutzen erkennbar, wenn das laut Vergütungsausweis scheinbar günstigere, aber in der Gesamtkostenbelastung teurere und renditeschwächere Produkt gekauft wird“, weist die BFV auf Probleme der geplanten Regelungen hin. 

Vermittler in den verschiedenen Beratungs- und Vertriebswegen erhalten aufgrund unterschiedlicher Tätigkeiten, die erbracht werden, unterschiedlich hohe Vergütungen. Häufig ist die Provision, die laut Gesetzentwurf zukünftig ausgewiesen werden soll, nicht der einzige Bestandteil der Vergütung. Beispielsweise erhalten Vertreter neben den Provisionen oft finanzielle Zuwendungen oder kostenfreie Unterstützung von ihrem Versicherer, andere Vertriebsformen Fixvergütungen etc. „Dagegen wäre eine Offenlegung der Gesamtkosten verbunden mit einer Gesamtkostenquote nützlich für den Verbraucher“, so die Bundesarbeitsgemeinschaft, die als Alternative vorschlägt: „Müsste bei den Sparprodukten der Lebensversicherer der Gesamtkostenanteil zusätzlich als Quote angegeben werden sowie die Renditeschmälerung durch diese Gesamtkosten, erhält der Verbraucher eine wichtige und einzig richtige Entscheidungshilfe.“

Auch die Vergütungsoffenlegung bei Sachversicherungen, wie beispielsweise Privathaftpflicht, Rechtsschutz oder Wohngebäudeversicherung, wertet die BFV als nicht zielführend für Verbraucher: „Auf der einen Seite stehen die Leistungen des Produktes, auf der anderen Seite die Prämie für dieses Produkt. Damit hat der Verbraucher bereits alle notwendigen Daten für eine Entscheidung auf Basis des Preis-Leistungs-Verhältnisses. Die geplante individuelle Vergütungsangabe ist verwirrend, wenn nicht gar irreführend.“ 

Versicherungsmakler haben einen breiten Zugriff auf die Produkte vieler Versicherer und sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern stehen als Sachwalter auf der Seite des Versicherungsnehmers. „Versicherungsmakler sind damit nur dem Interesse ihres Kunden verpflichtet und nicht gegenüber einer einzelnen Versicherungsgesellschaft”, betont die Bundesarbeitsgemeinschaft den wichtigen Unterschied zum Versicherungsvertrieb. „Denn aufgrund ihrer Rechtsstellung als Interessensverwalter der Kunden sind Versicherungsmakler verpflichtet, ihren Kunden ihrem Bedarf entsprechend das passende Produkt (Preis-/Leistungsverhältnis) und den passenden Versicherer (Leistungsstärke/Finanzstärke) zu empfehlen – das ist ein entscheidender Kundenvorteil.“ Bei gleicher Prämienhöhe ist das vom Makler angebotene Produkt daher tendenziell leistungsstärker oder passt individuell besser zum Kundenbedürfnis als das von anderen Vermittlern angebotene Produkt. „Wo ist da der Verbrauchernutzen, wenn der Kunde sich für ein durch den Außendienst eines Versicherers vertriebenes Produkt entscheidet, bloß weil dort die niedrigere direkte Vergütung ausgewiesen wird, die Gesamtkosten oder Leistungen aber völlig außer Acht bleiben?“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) vertritt mittelstandsorientierte Versicherer, deren Geschäftspartner überwiegend Versicherungsmakler sind. Die Bundesarbeitsgemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, die Tätigkeit und die Rechtsstellung des Versicherungsmaklers bekannter zu machen und zu fördern. Damit soll die Bedeutung und die Funktion des Berufsstandes der Versicherungsmakler einem breiteren Publikum zugänglicher gemacht werden, sowohl bei Kunden wie auch in der Politik. Die BFV setzt sich für die Interessen maklerorientierter Versicherer, Versicherungsmakler und Verbraucher unter Berücksichtigung des Doppelrechtsverhältnisses Versicherungsmakler-Versicherer und Versicherungsmakler-Kunde ein. Gründungsmitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft sind Alte Leipziger-Hallesche/Oberursel, die Bayerische/München, DMB Rechtsschutz-Versicherung AG/Köln, Haftpflichtkasse Darmstadt VVaG/Roßdorf, Lebensversicherung von 1871 a. G./München, Stuttgarter Lebensversicherung a. G./Stuttgart, Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. und Sachversicherung AG/Dortmund und der Brancheninformationsdienst versicherungstip (kapital-markt intern Verlag GmbH)/Düsseldorf

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