Aktuelle Themen

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Allianz bleibt bei Überschussbeteiligungs-Höhe

Die Allianz Lebensversicherung hält die verbindliche laufende Verzinsung (Rechnungszins zzgl. Überschussbeteiligung) der Sparanteile für 2022 konstant bei 2,3 % für die klassische Lebens- und Rentenversicherung und bei 2,4 % für das Vorsorgekonzept ‚Perspektive‘. Inklusive den nicht garantierten Anteilen (Schlussgewinnanteil sowie Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven) wird die Gesamtverzinsung bei ‚Klassik‘ mit 2,9 % und bei...

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Hiscox erläutert Unterschied zwischen IT- und Cyber-Gefahren

Bei der Absicherung von Risiken der digitalen Welt ist es notwendig zu wissen und dem Kunden erläutern zu können, um was es geht. ‚IT- und Cyber-Gefahren sind das Gleiche‘, ist eine oftmals zu hörende falsche Meinung. Gisa Kimmerle, Head of Cyber beim Spezialversicherer Hiscox, erklärt:

„IT-Risiken entstehen in der Regel aus Fehlern und Komplikationen bei der Erbringung von IT-Dienstleistungen, wie z. B. durch Programmierfehler oder...

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Achten Sie auf das ‚Kleingedruckte‘: Zur Auslegung einer Klausel zum Eintritt der Berufsunfähigkeit

BGH, Urteil vom 14.07.2021 – IV ZR 153/20

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Maklerpool 2021 – Wer steht an Ihrer Seite? Benennen Sie Ihre Top- und Flop-Pools!

Das Votum der 'kapital-markt intern'- und 'versicherungstip'-Leser (Teil 6)

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„Ein Provisionsverbot wird nicht kommen“, prognostizierten wir bereits am 28.09.2021 direkt nach der BTW 2021 auf Basis des Wahlergebnisses und der Wahlprogramme der möglichen Koalitionsparteien (vgl. ‚vt‘ 39/21). So hat ein Provisionsverbot im jetzt von der Ampel vorgelegten 177seitigen Koalitionsvertrag erwartungsgemäß keinen Eingang gefunden. Nicht nur dort haben Sachargumente und Vernunft gesiegt. Auch die Bürgerversicherung, ein...

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Die Auskunftsanspruch-Folgen eines BGH-Urteils für Versicherungsmakler

Es gibt ein paar Versicherer, die die Arbeit der Versicherungsmakler im Aufrag der Mandanten mit Vorliebe torpedieren. Neben der rechtlich unsinnigen Behauptung, eine unbefristete und nicht widerrufene Vollmacht habe quasi ein Verfallsdatum und müsse in gewissen Zeitabständen erneuert werden, zählt die Auskunftsverweigerung, bspw. bei Anforderung einer Schadenaufstellung, zu einer beliebten Spielwiese dieser speziellen Versicherer. Die...

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Die Berechtigung zur Leistungsablehnung von Nässeschäden aufgrund einer undichten Silikonfuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand bei zugrundeliegendem VGB 2008 hat der BGH mit Urteil vom 20.10.2021 (Az. IV ZR 236/20) mit Erwartungen an den ‚durchschnittlichen VN‘ begründet, die nicht nur nach unserer Auffassung (vgl. ‚vt‘ 46/21) überzogen, sondern ebenso nach der Ansicht von Rechtsexperten realitätsfern ist (vgl. ‚vt‘ 47/21). ...

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Thema: Provisionsverbot beschert den meisten Verbrauchern gravierende Nachteile

Neueste Evaluierung im Vereinigten Königreich bestätigt Beratungslücke: Die Redaktion ‚versicherungstip‘ beobachtet seit Jahren regelmäßig die Entwicklung des Finanzdienstleistungsmarktes im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (UK). So wird UK von den sog. Verbraucherschützern nach der Einführung des Provisionsverbotes 2013 als das ‚gelobte Land‘ für Privatanleger und damit als Vorbild für Deutschland gepriesen.

Doch das...

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Bayerische erneut mit konstanter Überschussbeteiligung

Die Versicherungsgruppe die Bayerische hält bei ihrer operativen Leben-Tochter BL die Bayerische Lebensversicherung AG die verbindliche laufende Verzinsung (Rechnungszins zzgl. Überschussbeteiligung) der Sparanteile für 2022 konstant bei 2,5 %.

Inklusive der nicht garantierten Anteile (Schlussgewinnanteil 0,25 bis 0,4 % sowie Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven 0,15 %) wird die Gesamtverzinsung mit bis zu 3,05 % angegeben.

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Alte Leipziger reduziert Überschussbeteiligung

Die Alte Leipziger Lebensversicherung a. G. reduziert die verbindliche laufende Verzinsung (Rechnungszins zzgl. Überschussbeteiligung) für die AL_RENTEFlex und AL_RENTEKlassikPur von 2,35 % (2021) auf 2,10 %. Zuzüglich der nicht garantierten Anteile (Schlussgewinnanteil und Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven) wird eine Gesamtverzinsung von 2,4 % angegeben (2021: 2,65 %).

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Die ,EU-Anreiz-Studie' offenbart Argumente gegen Provisionsverbot:

Wie Sie die Provisionsverbotsforderung der EU bewerten, können Sie uns in der Umfrage mitteilen.

Hier geht es zur vt-Umfrage.

 

Highlights der ‚vt‘-Berichterstattung mit Recherchen, Enthüllungen und Spezialthemen zu Personen, Sachthemen und Unternehmen, die über den Tag hinaus mit bleibendem Informationswert für Versicherungsmakler und unabhängige Vermittler sind. Diese einmalige Fundgrube erweitern wir für Sie fortlaufend.

 

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Inhaltsverzeichnis 2021

Inhaltsverzeichnis 2020

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