Aktuelle Themen

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Der selbsternannte Maschmeyer-Rufkiller

Stefan Schabirosky mutiert vom Finanzberater zum Buchautor. Die Story: Er hat quasi im Alleingang dem AWD und dessen Ex-Boss Maschmeyer den Image-Blattschuss verpasst. Das Buch liest sich letztlich als Reinwaschung für den ehemaligen AWD-Hauptsanteilseigner Carsten Maschmeyer. Ob Schabirosky nun mit seinem Buch den erträumten Jackpot knackt und sich über großzügige Zahlungen eines unbekannten Sponsors freuen darf?

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Wo ist die angebotene jährliche Steigerung geblieben?

Im von einer Sparkasse unterbreiteten Angebot für eine aufgeschobene Rentenversicherung werden zwei Rentenvarianten angeboten, dabei werden für die (unter dem Vorbehalt der Überschussanteile stehenden) unterschiedlich hohen Renten zwei unterschiedliche Dynamiken von 1 % und 3,1 % ausgewiesen:

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Dauerbrenner Verjährung: BGH zu Risikohinweisen in Zeichnungsscheinen

Der Finanzdienstleister schuldet als Vermittler und Berater eine ordnungsgemäße vorvertragliche Aufklärung über das Anlageobjekt. Dabei muss er sich auf die Qualität des Aufklärungsmaterials verlassen. Denn überwiegend verpflichtet ihn der Geschäftspartnervertrag zur exklusiven Verwendung des Materials. Die Frage der Verjährung und neuerliche Entscheidung des BGH zu Risikohinweisen im Zeichnungsschein beleuchtet Gastautor RA Daniel Blazek:

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Bei der Signal Iduna Gruppe gibt es nachhaltige Veränderungen. Insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Versicherungsmaklern hat sich der Konzern neu aufgestellt. Die operativen Krankenversicherer Signal Krankenversicherung a. G. und Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a. G. wurden fusioniert, wobei beide Marken erhalten bleiben. Das hat Vorteile für Kunden und Vermittler, wie ‚vt’ recherchiert:

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Als Versicherungsmakler Matthias Helberg/Osnabrück feststellt, dass er von der R+V Lebensversicherung AG zu Verträgen, die er vor Jahren aufgrund von Vollmachten in seinen Bestand übernommen hat, keine Informationen mehr erhält, bittet er um Mitteilung der aktuellen Vertragsstände und erhält erstaunliche Ablehnungen. Wie die ‚versicherungstip’-Recherche zeigt, scheint die R+V zu glauben, den Willen der VN ignorieren zu dürfen:

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Ist der Ausstieg der neue leben aus dem Maklermarkt nur eine Frage des Zeitpunkts?

Wie wir informierten, berechtigt sich die neue leben per Courtagezusage-Nachtrag bei Versicherungsmaklern zur Ergreifung von „erforderlichen Maßnahmen“, die ggf. durch eine gesetzliche Regelung zu Weiterbildungspflichten notwendig würden. Das löst bei Maklern Irritationen aus. Daher hat ‚versicherungstip’ die Vorstandsvorsitzende Iris Kremers nochmals mit der Problematik konfrontiert. Womit Versicherungsmakler rechnen und was sie tun sollten:

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Die Versicherungsvermittlungs-Verordnung lässt noch auf sich warten

Bei der Umsetzung der IDD in Deutsches Recht konnte u. a. die von ‚vt’ koordinierte BFV – Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler für Versicherungsmakler kritischen Regelungen abwenden. Die Details zu verschiedenen anderen Punkten, wie Ausgestaltung der Weiterbildung, werden in der Neufassung der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) geregelt. Zum aktuellen Stand und wie es weitergeht:

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Geht bei der DKV/Ergo das schaurig-unwürdige Verhalten weiter?

Erst drohte die DKV einem Kunden vertragswidrig mit der Einstellung der Krankentagegeld-Leistungen. Dann ruderte sie nach ‚vt’-Intervention zurück und zahlte das KTG aus. Doch das Schicksal meint es momentan nicht gut mit Versicherungsmakler Manfred Lenninghausen. Der nach einem Schlaganfall auf dem Weg der Besserung befindliche, aber immer noch arbeitsunfähige Burscheider wartet nun erneut auf die Auszahlung des inzwischen fällig gewordenen KTG:

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Verstößt gonetto gegen das neue Provisionsabgabeverbot?

Das Geschäftmodell der als Versicherungsmaklerin registrierten gonetto GmbH/Bensheim sieht vor, dass Kunden, die per Maklerauftrag die Policen auf gonetto übertragen lassen, abzüglich einer Gebühr von 1 € je Monat je Versicherungspolice, 100 % der Bestandsprovisionen erhalten. Ist das eine nach dem am 28.07.2017 in Kraft getretenen § 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) verbotene Provisionsabgabe oder zulässig da gedankliche Prämienreduzierung?

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Wertpapiere: Die neue Prospektverordnung – Erleichterungen für KMU, Daueremittenten und Folgeemissionen

Die neue Prospektverordnung ist Teil der bis Ende 2019 von der EU-Kommission geplanten Kapitalmarktunion und ersetzt die bisher geltende Prospektrichtlinie 2003/71/EG. Ziel der Überarbeitung des europäischen Prospektrechts ist es, den Zugang zu den Kapitalmärkten insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu erleichtern. Den Balanceakt erläutern Rechtsanwältin Christina Gündel, Rechtsanwalt Dr. Matthias Gündel:

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Die ,EU-Anreiz-Studie' offenbart Argumente gegen Provisionsverbot:

Wie Sie die Provisionsverbotsforderung der EU bewerten, können Sie uns in der Umfrage mitteilen.

Hier geht es zur vt-Umfrage.

 

Highlights der ‚vt‘-Berichterstattung mit Recherchen, Enthüllungen und Spezialthemen zu Personen, Sachthemen und Unternehmen, die über den Tag hinaus mit bleibendem Informationswert für Versicherungsmakler und unabhängige Vermittler sind. Diese einmalige Fundgrube erweitern wir für Sie fortlaufend.

 

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zu unseren Produkten und Diensten? Senden Sie uns eine Nachricht! Gerne treten wir mit Ihnen in Kontakt!

 
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