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Klage läuft: Bringt die Allianz ihre Vertreter systematisch um Teile der Rente?

Droht der Allianz ein millionenschwerer Skandal, der demotivierend für die eigenen Verkäufer wirkt und die Frage nach korrekter Berechnung der Kunden-Renten aufwerfen würde? Eine der erfolgreichsten Vertreterinnen zerrt ihren Patron vor Gericht, weil zig-hundertfach von ihr vermittelte Verträge bei der Versorgungsberechnung nicht oder falsch berücksichtigt wurden. Die Auswirkungen auch auf Allianz-Kunden beleuchtet ‚versicherungstip‘:

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Von ‚vt‘ kritisierte Regelung: Generali akzeptiert Makler-Widerspruch folgenlos

Die Generali wollte sich per Nachtrag zur Courtagezusage hinsichtlich Markennutzung Kontrollrechte in Maklerbetrieben einräumen. ‚versicherungstip‘ hatte Vertriebsvorstand Bernd Felske umgehend darauf hingewiesen, dass dies einen unzumutbaren Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Versicherungsmakler darstellt und der ungehinderte Zugang zu den IT-Systemen gegen den Datenschutz verstößt. Die Generali lenkt nun ein:

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Die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V. veranstaltet vom 05.10. – 07.10.2017 in Espenau bei Kassel das 14. IGVM-Versicherungsmaklerforum. In diesem sowie dem im Frühjahr 2018 folgenden Seminar legt der Versicherungsmakler-Verband die Schwerpunkte auf die Versicherungen von Gewerbebetrieben und Freiberuflern. Am 05.10. beginnt der Einstieg mit dem betrieblichen Risikomanagement für gewerbliche Unternehmen und Freiberufler:

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Erste Versicherer akzeptieren allgemein gehaltene Untervollmacht nicht mehr

In Maklervollmachten ist häufig geregelt, dass der Versicherungsmakler selbst berechtigt ist, eigene Untervollmachten zu erteilen, bspw. gegenüber Kooperationsmaklern oder Maklerpools. Die bislang gängige Praxis, dass Versicherer eine allgemein gehaltene Untervollmacht akzeptierten, wird nach Beobachtung von Rechtsanwalt Stephan Michaelis, nicht mehr durchgängig gelebt. Was Michaelis rät:

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Worauf Versicherungsmakler bei der BU Wert legen

Wichtigstes Entscheidungskriterium, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung dem Kunden zu empfehlen, sind mit 59,2 % die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Die Erfahrungen, wie sich der Versicherer im Leistungsfall verhält, folgt mit 27,2 % auf Platz 2. Die Courtagehöhe war nur für 1,3 % der Versicherungsmakler das ausschlaggebende Kriterium:

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Wahlprüfstein zum LVRG

Im „Marktausblick 2017/2018 zur deutschen Versicherungswirtschaft“ prognostiziert die ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH: „Sofern die BaFin ihre Position beibehält, ist eine Nachregulierung durch den Gesetzgeber wahrscheinlich, mutmaßlich in der Form, dass ähnlich wie in der Krankenversicherung ein Provisionsdeckel eingeführt wird.“

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Zu unseren Fragen an Vertriebsvorstand Bernd Felske hat die Generali Versicherung AG eine ausführliche Stellungnahme abgegeben: ++ Worauf sich die Markennutzung konkret bezieht ++ Zu welcher Konsequenz dies für Versicherungsmaklerführt ++ Was Makler ohne Verletzung des Markenschutzes nutzen dürfen ++ Welche Folgen ein Widerspruch zum Nachtrag der Courtagezusage hat und was ein Widerspruch beinhalten sollte, berichtet ‚versicherungstip‘:

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60 Jahre Deutsche Bundesbank

Im heutigen ‚Spezial‘ beleuchten wir, ob der Währungsstabilisator mit großer Vergangenheit auch eine Zukunft hat. Die anhand der drei (provokanten) Fragen: ++ „Was kann die Deutsche Bundesbank heute noch zur Sicherheit des Euro beitragen?“ ++ „Sollte man die nationalen staatlichen Zentralbanken nicht aus Kostengründen abschaffen?“ ++ „Welche Aufgaben übernimmt die Bundesbank heute, die nicht auch von der EZB übernommen werden könnten?“

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neue leben berechtigt sich, bei Versicherungsmaklern „Maßnahmen zu ergreifen“

Die neue leben Lebensversicherungberechtigt sich gegenüber Versicherungsmaklern in aktuellen Nachträgen zu Courtagezusagen zur Ergreifung von „erforderlichen Maßnahmen“, die ggf. durch eine gesetzliche Regelung zu Weiterbildungspflichten notwendig würden. Bei den Maßnahmen bleibt die neue leben aber intransparent und verweigert Auskünfte. Warum das höchst bedenklich ist und was Versicherungsmakler tun sollten, berichtet ‚versicherungstip’:

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Regelmäßig beleuchten wir Informationen der Verbraucherzentralen und der Finanzmarktwächter und stellen fest, dass Meinungsmache auf Basis unbewiesener Thesen betrieben wird. Wie die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister (CDU) auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Susanna Karawanskij (DIE LINKE) zeigt, weis die Bundesregierung zwischen behauptetem und tatsächlichem Verbraucherschutz zu unterscheiden:

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Die ,EU-Anreiz-Studie' offenbart Argumente gegen Provisionsverbot:

Wie Sie die Provisionsverbotsforderung der EU bewerten, können Sie uns in der Umfrage mitteilen.

Hier geht es zur vt-Umfrage.

 

Highlights der ‚vt‘-Berichterstattung mit Recherchen, Enthüllungen und Spezialthemen zu Personen, Sachthemen und Unternehmen, die über den Tag hinaus mit bleibendem Informationswert für Versicherungsmakler und unabhängige Vermittler sind. Diese einmalige Fundgrube erweitern wir für Sie fortlaufend.

 

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