Aktuelle Themen

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Versicherer ärgert mit neuer Marotte Versicherungsmakler

Ein Versicherungsmakler hat vor Jahren aufgrund einer Maklervollmacht einen LV-Vertrag in seinen Bestand übernommen. Als er nun feststellt, dass er zu diesem Vertrag keine Informationen erhält, fordert er den aktuellen Vertragstand ab. Doch der Versicherer will keine Auskünfte geben. Es sei eine Betreuungsänderung zu diesem Vertrag aufgrund der Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Versicherungsmakler vorgenommen worden:

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Haftungsprobleme beim Vertrieb von Direktinvestments

Viele Finanzdienstleister kennen es noch: Bis Anfang 2015 hatte man ,Direktinvestments‘ im Gepäck, bspw. PC-Systeme, Lichtanlagen, Container, Edelmetalle oder Solarmodule. Das stärkste Verkaufsargument war der Sachwert, welcher dem Investment innewohne und die Investition absichern würde. Auch Direktinvestments können Schiffbruch erleiden. Im ‚Spezial Recht‘ beleuchtet RA Daniel Blazek daraus resultierende Haftungsprobleme für die Vermittler:

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In der aktuellen Finanztest (08/2017) ist ein Test zu Rechtsschutzversicherungen veröffentlicht. Der wirft einige Fragen hinsichtlich der Testkriterien und deren Gewichtung auf. „Lücken mit Tücken“ titelt Finanztest den Bericht. Lücken hinsichtlich Transparenz und Tücken für Verbraucher, die sich auf die Testergebnisse stützen und in einer Falschberatung landen, stellt ‚versicherungstip‘ bei seiner Recherche fest:

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Nürnberger Pensionsfonds mit hochriskant fehlender Diversifizierung

Wenn Geschäftsführer ihre Altersabsicherung einem Pensionsfonds mit Einmalzahlungen in teils sechsstelliger oder gar noch größerer Höhe anvertrauen, so besteht eine hohe Erwartungshaltung an das Fondsmanagement nicht nur hinsichtlich Rendite, sondern insbesondere auch Risikodiversifizierung. Bei der Nürnberger Pensionsfonds AG könnten Anleger damit Schiffbruch erleiden:

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Mit massiver Falschauslegung einer Maklervollmacht diskreditiert der Debeka Lebensversicherungsverein a. G. den vom Kunden mandatierten Versicherungsmakler. Das geschieht offenbar in der Hoffnung, dass der Versicherungsnehmer die Bevollmächtigung widerruft. So schützt die Debeka ihren Außendienst mit krummen Touren:

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Preis-Leistungsstarkes Rechtsschutz-Paket der DMB Rechtsschutz

Auf Basis der exklusiv auf den Vertrieb durch unabhängige Vermittler ausgerichteten Produktlinie EXPERT hat die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG/Köln das einfache und schnell über das DMB-Maklerportal abschließbare Rechtsschutz-Paket ‚Schnell & Sicher EXPERT’ auf den Markt gebracht. Was ‚drin steckt’, wie hoch die Prämie ist und welche Parameter dafür gelten hat ‚versicherungstip’ beleuchtet:

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DKM 2017 mit vielen Fachkongressen

Wenn vom 24. bis 26.10.2017 in den Westfalenhallen Dortmund mit der DKM 2017 die Leitmesse der Branche stattfindet, können Fachbesucher bei den voraussichtlich 17 Kongressen ein umfangreiches Weiterbildungsangebot nutzen. Folgende Kongressthemen und Top-Referenten u. a. der Polit-Szene stehen bereits fest:

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Bei MiFID II nimmt die Zielmarkt-Bestimmung Konturen an

Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat kürzlich ihren ‚Final Report’ zu den sog. ‚Guidelines on MIFID II product governance requirements’ veröffentlicht. Hiermit werden wichtige Vorgaben von MiFID II zur sog. ‚Zielmarktbestimmung’ im Detail umgesetzt, also zu der Frage, welche Produkte zukünftig an welche Kunden vertrieben werden können:

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Arbeitskreis Beratungsprozesse mit Risikoanalyse für bKV

„Die Zeit ist reif für die betriebliche Krankenversicherung“, sagt Versicherungsmakler Helge Kühl, der beim Arbeitskreis Beratungsprozesse die Expertengruppe Krankenversicherung leitet. „Die bKV punktet mit einem hohen Wirkungsgrad. Sie hilft Arbeitgebern, qualifizierte Mitarbeiter zu finden und vor allem zu halten.“ Der AK unterstützt Vermittler jetzt auch im Geschäftsfeld betriebliche Krankenversicherung:

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Geldwäschegesetz schafft Zusatzbürokratie

Am 26.06.2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten, der Gesetzgeber hat damit die 4. EU-Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die Vorgaben gelten für Versicherungsunternehmen und für Vermittler und betreffen Vorsorgeprodukte/Geldanlagen, hier sind folgende neue Identifizierungspflichten zu beachten:

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Die ,EU-Anreiz-Studie' offenbart Argumente gegen Provisionsverbot:

Wie Sie die Provisionsverbotsforderung der EU bewerten, können Sie uns in der Umfrage mitteilen.

Hier geht es zur vt-Umfrage.

 

Highlights der ‚vt‘-Berichterstattung mit Recherchen, Enthüllungen und Spezialthemen zu Personen, Sachthemen und Unternehmen, die über den Tag hinaus mit bleibendem Informationswert für Versicherungsmakler und unabhängige Vermittler sind. Diese einmalige Fundgrube erweitern wir für Sie fortlaufend.

 

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