Aktuelle Themen

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Zügige Leistungserstattung durch schnelle Bearbeitung

Wie die Continentale Krankenversicherung a.G. berichtet, werden eingereichte Rechnungen – sofern keine Rückfragen bestehen – in nur drei Werktagen bearbeitet. So bekämen Kunden innerhalb kürzester Zeit auch ihr Geld:

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Stabilität der LV 1871

Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München berichtet über einen Ausbau ihrer Risikotragfähigkeit auch im Geschäftsjahr 2016. Zum 01.01.2016 konstatiert die LV 1871 (auch ohne die vorgesehenen Übergangsmaßnahmen) eine Solvenzquote von 334 % inkl. Volatility Adjustment. Nach vorläufigen Zahlen sei das Eigenkapital um fast 5 % auf 110 Mio. € (Vorjahr 105 Mio. €) gestiegen:

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Das ewige Widerspruchsrecht nach § 5a VVG a.F. (Teil 2)

Der Beitrag unseres Gastautors RA Christian Hindahl, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, liefert einen Überblick „Was geht? Was geht nicht? Wie sieht der Markt aus?“. In Teil 2 wird beleuchtet, wie die Marktsituation bei Ankaufsmodellen ist und ob es haftungsrelevant sein könnte, wenn ein Versicherungsmakler seinen Kunden auf die Möglichkeit zum Widerspruch nach § 5a VVG a.F. nicht hinweist:

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Der BGH hatte mit seinem Urteil vom 06.07.2016 (Az.: IV ZR 44/15) die Regelung eines Krankenversicherers über die Herabsetzung des Krankentagegeldes für intransparent und daher unwirksam erklärt. Wie die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V. (IGVM) aktuell informiert, konnte einer ihrer Mitgliedsbetriebe nun eine Nachforderung für seinen Mandanten durchsetzen. Der freue sich jetzt über rund 12.000 € mehr auf dem Konto:

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BFH zur Verlustverrechnung-Beschränkung

Mit der Einführung der Abgeltungsteuer wies der Gesetzgeber Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren den Einkünften aus Kapitalvermögen zu statt wie bis dahin den privaten Veräußerungsgeschäften. Maßgeblicher Stichtag war der 01.01.2009, wobei es seit der Systemumstellung auf das Datum der Anschaffung ankommt, so dass in ‚Altaktien’ und ‚Neuaktien’ zu unterscheiden ist. Zur Verlustverrechnung hat der BFH geurteilt:

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Jahrestagung mit Infos für Versicherungsmakler

Die Kanzlei Michaelis /Hamburg lädt ein zur Jahrestagung am 28.02.2017. Schwerpunktthemen sind „Online-Vertrieb und Bestandsverkauf“. Zunächst gibt RA Stephan Michaelis einen Überblick über „Wissenswerte Rechtsprechung zur Versicherungsmaklerhaftung“, dem RAin Kathrin Pagel die „Aktuelle BGH-Rechtsprechung aus dem Versicherungsrecht für Makler und alle Kunden“ folgen lässt:

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Befreiung von der Matratzen-Maut

Übernachten Sie und/oder Ihre Mitarbeiter öfter in deutschen Städten? Dann sollten Sie wissen, dass nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts betrieblich/beruflich bedingte Übernachtungen nicht mit einer Bettensteuer belegt werden. Leider machen es die einzelnen Städte Geschäftsreisenden nicht leicht, sich von der Abgabe, die 2009 vom damaligen Kämmerer in Köln und jetzigem NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) erfunden wurde,...

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prokundo mit Unfall-Police ‚Gleichgewicht’

Die prokundo GmbH, Tochter der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G., hat mit dem Produkt ‚Gleichgewicht’ eine neue Unfallversicherung auf den Markt gebracht. ‚Gleichgewicht’ soll den finanziellen Schaden, der durch einen Unfall entsteht, wieder ausgleichen. Dahinter steht eine Deckungssumme von 10 Mio. €. Vorraussetzung ist, dass der Unfall dauerhafte Folgen hat, egal, ob diese klein oder groß sind:

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Stuttgarter bringt BU mit AU-Klausel auf den Markt

‚BU PLUS premium’ heißt die neue Berufsunfähigkeitsversicherung der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mit AU-Klausel. Die Stuttgarter zahlt die vereinbarte Rente bei Arbeitsunfähigkeit ab sechs Monaten, rückwirkend vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und bis zu 18 Monate. Ob Berufsunfähigkeit vorliegt, spielt für diese Zahlung keine Rolle:

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Das ewige Widerspruchsrecht nach § 5a VVG a.F.

Der Beitrag unseres Gastautors RA Christian Hindahl, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, liefert einen Überblick „Was geht? Was geht nicht? Wie sieht der Markt aus?“. In Teil 1 wird das Widerspruchsrecht erläutert sowie beleuchtet, ob ein Widerspruchsrecht auch nach erfolgter Kündigung des Versicherungsvertrages möglich ist und ob es eine Beschränkung des Widerspruchsrechts gibt:

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Die ,EU-Anreiz-Studie' offenbart Argumente gegen Provisionsverbot:

Wie Sie die Provisionsverbotsforderung der EU bewerten, können Sie uns in der Umfrage mitteilen.

Hier geht es zur vt-Umfrage.

 

Highlights der ‚vt‘-Berichterstattung mit Recherchen, Enthüllungen und Spezialthemen zu Personen, Sachthemen und Unternehmen, die über den Tag hinaus mit bleibendem Informationswert für Versicherungsmakler und unabhängige Vermittler sind. Diese einmalige Fundgrube erweitern wir für Sie fortlaufend.

 

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zu unseren Produkten und Diensten? Senden Sie uns eine Nachricht! Gerne treten wir mit Ihnen in Kontakt!

 
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