Aktuelle Themen

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Desaströser gesetzlicher Renten-Ausblick liefert Beratungsansätze für Altersvorsorge

Haltelinien spielen in der aktuellen Diskussion um die gesetzliche Rente eine große Rolle. Die Rentenbeiträge sollen nicht explodieren, das Rentenniveau soll nicht unterschritten und das Renteneintrittsalter nicht angehoben werden. Die sinnvolle Lösung liegt auf der Hand:

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Ertragschancen für Versicherungsvermittler

„Viele Vermittler stecken aktuell in der Klemme“, sagt Friedel Rohde vom Arbeitskreis Beratungsprozesse. „Ihr Neugeschäft mit Lebensversicherungen schrumpft. Insbesondere Verträge zur Altersvorsorge haben aus Verbrauchersicht an Attraktivität verloren. Schuld daran ist nicht zuletzt der kontinuierlich sinkende Zins. Zugleich geht als Reaktion auf das LVRG auch noch die Abschlussvergütung zurück.“ Kopf in den Sand stecken ist die falsche Reaktion:

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Tipp gegen ungewollte Rentenversicherungspflicht

Bei der Prüfung, ob ein Selbstständiger als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger mit Rentenversicherungspflicht (§ 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI) einzustufen ist, spielt die Frage, ob der Selbstständige versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt, eine zentrale Rolle. Ein Mini-Jobber bzw. 450 €-Kraft reicht für den Wegfall der Rentenversicherungspflicht nicht aus (vgl. Spezials in ‚vt’ 36, 38 und 40/16). Mehrere aber schon:

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Verbraucher-Freiheits-Weckruf gegen sog. Marktwächter zum Selbstzweck

„Die Bundesregierung geht im Verbraucherschutz neue Wege. Sie wendet sich zunehmend ab vom zuvor dominierenden Leitbild des mündigen Verbrauchers, der in der Lage ist, Angebote kritisch zu prüfen und selbständig brauchbare Entscheidungen zu treffen“, beschreibt Prof. Dr. Jan Schnellenbach die zunehmende Bevormundungs-Politik. Die profunde Kritik an „stark interventionistischer Verbraucherpolitik“ und der Etablierung „sogenannter Marktwächter“:

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Neue Fondslösungen präsentiert

Die LV 1871 hat für ihre fondsgebundenen Tarife mit dem ETF-Portfolio Plus eine neue Fondslösung auf den Markt gebracht. Die bietet die beiden Anlagestrategien ‚ausgewogen‘ und ‚dynamisch‘:

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§ 34i GewO: Honorare, Provisionen und Berufsbilder bei der Vermittlung von Immobilienkrediten

§ 34i GewO enthält die neue Erlaubnispflicht für die Vermittlung von Immobiliardarlehensverträgen. Der Gesetzgeber hat sich hierbei an den Regelungen für Versicherungsvermittler und Finanzanlagenvermittler orientiert, jedoch an entscheidenden Stellen abweichend formuliert. Das wirft Fragen auf:

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Ein unangemessener und unzulässiger Eingriff: Die EIOPA hat ein Konsultationspapier mit Ratschlägen veröffentlicht, die einzelne Punkte der IDD konkretisieren sollen. Die von ‚versicherungstip’ koordinierte Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) hat sich gegen weit über die Vorgaben der IDD hinausgehende und in einem faktischen Courtageverbot mündende Regulierungsakte ausgesprochen. Die BFV-Argumente für Makler:

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Explosiver NJW-Aufsatz zur Unzulässigkeit der aktuellen Bausparkündigungs-Praxis

Im Streit um die Zulässigkeit der Kündigung von höher verzinsten Bausparverträgen haben die House of Finance-Juristen Prof. Dr. Tobias Tröger und Thomas Kelm eine höchst aufschlussreiche Rechtsposition bezogen. „Kündigung von (Bau-)Sparverträgen im Niedrigzinsumfeld“ lautet der Aufsatz in der aktuellen Neuen Juristischen Wochenschrift. Während die Überschrift der juristischen Abhandlung unspektakulär ist, ist das Ergebnis umso explosiver:

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Ausbau Beratungsunterstützung beim BCA-Maklerpool

Für Partner der BCA AG ist die Informations-, Beratungs- und Abwicklungsplattform ‚BCA Business plus’ das Portal zum Produkt- und Dienstleistungsangebot des Maklerpools. Das hatten die Oberurseler vor rund einem Jahr um den ‚BCA Tipp’ erweitert. Aktuell erfolgt die Bereicherung des ‚BCA Tipp’ mit Morgen & Morgen für die Bereiche Lebens- und Krankenversicherung. Nicht nur das präsentiert die BCA auf der DKM 2016:

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Aktuelle Trends der Baufinanzierung

Der Trendindikator ‚Baufinanzierung’ der Dr. Klein & Co. AG konstatiert eine leichte Tendenz nach oben bei Zinsbindung, Standardrate und Tilgung: ++ Letztere steigt auf ein neues Rekordhoch von 3,14 % ++ Die durchschnittliche Darlehenssumme ist etwas rückläufig und liegt im August bei 196.000 € und damit 5.000 € unter dem Rekordwert des vergangenen Monats ++ Kunden setzten verstärkt auf eine möglichst langfristige Sicherung der günstigen Zinsen:

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Die ,EU-Anreiz-Studie' offenbart Argumente gegen Provisionsverbot:

Wie Sie die Provisionsverbotsforderung der EU bewerten, können Sie uns in der Umfrage mitteilen.

Hier geht es zur vt-Umfrage.

 

Highlights der ‚vt‘-Berichterstattung mit Recherchen, Enthüllungen und Spezialthemen zu Personen, Sachthemen und Unternehmen, die über den Tag hinaus mit bleibendem Informationswert für Versicherungsmakler und unabhängige Vermittler sind. Diese einmalige Fundgrube erweitern wir für Sie fortlaufend.

 

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