Zu der am 10.03.2021 in Kraft getretenen EU-Transparenzverordnung (TVO) hatten AfW und VOTUM für Versicherungsvermittler (§ 34d GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) Hinweise und Formulierungsvorschläge zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten im Zuge der TVO-Umsetzung entwickelt (vgl. ‚vt‘ 07/21).
Die wurden „den neuen Vorgaben entsprechend aktualisiert“, teilen die Berufsverbände mit. Abrufbar sind die Hinweise und Formulierungsvorschläge unter https://tinyurl.com/38jdy7kz