vt – Aktuelle Themen

Am Aschermittwoch dominiert der GroKo-Kater. Die letzte Hoffnung …

… vieler CDU-Wähler ruht nun beim SPD-Mitgliederentscheid auf den Jusos, doch die könnten bis dahin Nahles-weichgeklopft sein. Während Merkel, Schulz und Co. zum ‚Umfaller des Jahres’ werden, bleibt ‚vt’ bei seiner klaren Linie: 

GDV-Präsident bekennt sich zur Unabhängigkeit der Versicherungsmakler

Nachdem der seit dem 27.09.2017 amtierende Präsident des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Dr. Wolfgang Weiler, sich mit einem klaren Bekenntnis schwer tat, die Interessen aller Versicherer zu vertreten, ungeachtet dessen, ob diese überwiegend mit Vertretern oder Versicherungsmaklern zusammenarbeiten, liegt nun auf wiederholte ‚versicherungstip’-Anfrage eine klare Positionierung vor:

Wird Basler-Aufsichtsrat wegen Reputations- und Absatzrisiko aktiv?

Unter der Leitung des Vorstandsvorsitzenden Dr. Jürg Schiltknecht verweigert die Basler Lebensversicherungs-AG Leistungen unter Bezugnahme auf teilweise unvollständige, teilweise falsche Informationen (vgl. zuletzt ‚vt’ 05/18). Dabei bemüht sie eine mit VVG 2008 vom Gesetzgeber abgeschaffte ‚spontane Anzeigepflicht’ und verweist auf ein Urteil, das nicht rechtskräftig ist, ohne dem VN wahrheitsgemäß und transparent die fehlende Rechtskraft darzulegen. Doch das ist nicht der erste von ‚versicherungstip’ aufgedeckte Skandal-Fall, bei der die Basler eine Schadenregulierung unter Verweis auf ein nicht rechtkräftiges Urteil ablehnt, ohne auf die fehlende Rechtskraft hinzuweisen:

CDU/CSU fällt um – SPD-dominierte Groko will das Aus für § 34f

Auf Basis unserer Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2017 (vgl. Beilage zu ‚vt’ 38/17) resümierten die Kollegen unserer Schwesterredaktion ‚kapital-markt intern’ mit Blick auf die Aufsichtszuständigkeit u. a.: „Nur die CDU/CSU bekennt sich ohne größere Einschränkungen zum Status Quo der gewerberechtlichen Beaufsichtigung von Finanzanlagevermittlern und Versicherungsvermittlern (…)“ Doch ausweislich S. 135 des Koalitionsvertrages ist die Union schon ganz am Groko-Anfang umgefallen und gibt den Rot-Rot-Grünen Forderungen einer wettbewerbsverzerrenden und existenzvernichtenden BaFin-Aufsicht der § 34f GewO-Vermittler nach: (…) ‚vt’-Fazit: Die Verhandlungsergebnisse und Ministeriumsbesetzungen lassen erahnen, dass in der GroKo auch für Versicherungsvermittler sowie die PKV böse Überraschungen drin stecken können, sollte Dr. Angela Merkel im Laufe der Legislaturperiode seitens SPD unter Druck geraten, und zum Erhalt ihrer Kanzlerschaft den Genossen weitere Unions-Positionen zum Fraß hinwerfen.

Reise- und Bewirtungskosten vom Fiskus zurückholen 

Egal, ob Sie Kunden zum Essen einladen, eine Messe besuchen, sich auf Seminaren weiterbilden oder eine Immobilie vor Beratung und Vermittlung einer Gebäudeversicherung vor Ort in Augenschein nehmen: Anlässe für die Berechnung und Abzug von Reise- oder Bewirtungskosten gibt es viele. Doch wenn sie nicht zeitnah erfasst werden oder Unsicherheit besteht, was wie abgesetzt werden kann, werden Reise- und Bewirtungskosten oft nur teilweise zum Ansatz gebracht oder sogar vergessen. Um diese Kosten jedoch nahtlos erfassen und geltend machen zu können, stellen wir Ihnen heute zu Ihrer Erleichterung einen Überblick über den aktuellen Stand für 2018 zur Verfügung sowie je ein Formular für Reisekosten/Inland und Bewirtungskosten, des Weiteren interaktive pdf-Formulare zum Download (und zum sofortigen Ausfüllen am Bildschirm):

Effiziente Beratung für jede Zielgruppe mit BCA-Tools

Die am 03.01.2018 in Kraft getretene Regulierung durch MiFID II bringt für Sie als Finanzvermittler neue Pflichten im Umgang mit Ihren Kunden. Dem können Sie durch weitere zusätzliche Arbeitsschritte hinterher hecheln oder die Gelegenheit nutzen, Ihre Prozesse zu prüfen und effizienter zu machen. Denn Sie müssen nicht jedem Kunden den vollständigen Beratungsumfang angedeihen lassen. Das hat der Oberurseler Maklerpool BCA AG unter Leitung von Vorstand Dr. Frank Ulbricht und seinem Investmentteam in den Fokus genommen:

Ist der Rechnungszinsfuß für Pensionsrückstellungen verfassungswidrig

Nach Ansicht des Finanzgerichts Köln ist der Rechnungszinsfuß von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG verfassungswidrig. Es hat deshalb per Beschluss einen Streitfall dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt:

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk