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Anwendung von PRIIPs um ein Jahr auf Anfang 2018 verschoben

Die EU-Kommission hat vergangene Woche die Anwendung der PRIIPs-Verordnung um ein Jahr auf den 01.01.2018 verschoben. Zur Stärkung des Kleinanlegerschutzes sollen für Finanzprodukte EU-weit einheitliche Basisinformationsblätter (Key Information Documents – KIDs) der PRIIPs-Produkte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) definiert werden und zur Anwendung kommen. Zu den PRIIPs-Produkten zählen auch Versicherungsprodukte mit Anlagecharakter, wie z. B. kapitalbildende und fondsgebundene Lebensversicherungen und Hybrid-Produkte. Wir hatten uns auf EU-Ebene für die Verschiebung eingesetzt, da das EU-Parlament im September die Level-2-Maßnahmen zu PRIIPs gestoppt hatte (vgl. ‚vt’ 38/16). Ich teile Ihre Einschätzung, dass ein Inkrafttreten der PRIIPs ohne Umsetzungsrechtsakte keinen Sinn macht. Im Gegenteil, die dadurch entstehende Verwirrung würde dem ursprünglichen Ziel der PRIIPs-Verordnung, nämlich eine bessere Kundeninformation sicherzustellen, sogar entgegenstehen. Insofern werde ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten selbstverständlich für eine ausreichend lange Verschiebung des Inkrafttretens der PRIIPs-Verordnung einsetzen. Das ist sowohl im Sinne der betroffenen Unternehmen als auch im Sinne der Verbraucher“, antwortete MdEP Markus Ferber (EEP/CSU) auf die Eingabe unserer Schwesterredaktion ‚kapital-markt intern’. MdEP Sven Giegold (Grüne) erklärte auf unsere Anfrage: „(...) Die vorgeschlagene Verschiebung von PRIIPs um ein Jahr erscheint angemessen. Die EU-Kommission sollte von ihrer gefährlichen Idee absehen, PRIIPs ohne verbindliche technische Standards in Kraft zur Anwendung zu bringen. Dadurch entstünden rechtliche Risiken für die Finanzwirtschaft (...)“.

vt’-Fazit: Die Forderung, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen muss, wurde erfüllt und das zum 31.12.2016 vorgesehene Eintrittsdatum um ein Jahr verschoben. Die europäischen Aufsichtsbehörden, also u. a. die ESMA, müssen innerhalb von sechs Wochen die überarbeiteten technischen Standards für Informationsblätter der Kommission vorlegen. Im Rahmen der noch laufenden Level-2-Maßnahmen werden wir uns intensiv für Belange der Branche und der Verbraucher einsetzen.

 

 

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