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AXA macht sich mit massiver Waffenungleichheit für Makler uninteressant

Dank unglaublichem Rabatt-Privileg der AXA Versicherung AG für ihre Vertreter wird ein Versicherungsmakler aus dem Rennen geschossen. Der hat beim Kunden und seiner Vergütung damit das Nachsehen. Einer Aufklärung der ‚Mondpreise’ für Verbraucher und Benachteiligung der Versicherungsmakler verweigert sich die AXA: Dirk Bermanseder vom Versicherungsmakler Dr. Nierhaus und Partner GmbH/München ist erstaunt und verärgert über das Geschäftsgebaren der AXA. Einer der Mandanten hat in Paderborn ein Haus gekauft.

Bermanseder prüft den Markt für das neue Risiko seines Kunden. Da tritt plötzlich die AXA-Agentur, die beim Altbesitzer für Versicherungsschutz sorgte, auf den Plan und unterbreitet dem Hausbesitzer ein Angebot. Dieser ‚BOXflex’-Vorschlag datiert vom 06.12.2018 und umfasst Wohngebäude, Hausrat, Glas und Privathaftpflicht. Einschließlich Nachlässe und Bündelrabatt beträgt der jährliche Gesamtbeitrag inklusive Versicherungssteuer 770,86 €.

Der Kunde ist mit der langjährig guten Betreuung seines Versicherungsmaklers sehr zufrieden und legt diesem das Angebot der AXA-Agentur vor. Dirk Bermanseder baut die gleichen AXA-Verträge mit identischem Inhalt und für das gleiche Risiko nach. Doch bei ihm resultiert trotz Bündelrabatt, der wie bei der AXA-Agentur 15 % Bonus je Vertrag beträgt, ein jährlicher Gesamtbeitrag inklusive Versicherungssteuer von 1.401,33 €.

Damit liegt das Angebot des Versicherungsmaklers um rund 82 % höher als das identische Angebot des AXA-Vertreters. Bermanseder hakt bei seiner Maklerbetreuerin nach. Die räumt ihm einmalige Nachlässe in Höhe von 20 % bei Wohngebäude und je 30 % bei Hausrat, Haftpflicht und Glas ein. Damit resultiert ein jährlicher Gesamtbeitrag inklusive Versicherungssteuer von 1.073,96 €, womit das Angebot des Versicherungsmaklers immer noch um 303,10 € bzw. um rund 40 % teurer ist als das des AXA-Agenten.

Natürlich hat Bermanseder weitere Versicherer gerechnet, so auch die Wohngebäudeversicherung bei einem Top-Anbieter unter den Maklerversicherern. Doch allein die Wohngebäudeversicherung ist trotz Deckungsrabatt um rund 150 € teurer als das vier Bausteine unfassende Gesamtpaket des AXA-Agenten. Zwar könnte sich im Detail noch mit besserem Service und kleinen Leistungsunterschieden argumentieren lassen. Aber wenn bei der Prämie mehrere hundert € Differenz liegen, dann gilt es, auch das zu berücksichtigen. So legt Dirk Bermanseder bei seinem Mandanten die Karten ehrlich auf den Tisch und der Vorgang landet bei der ‚vt’-Redaktion.

Den im Dezember noch zuständigen Vertriebsvorstand Dr. Thilo Schumacher baten wir umgehend um Aufklärung: ++ Worauf ist der gigantische Prämienunterschied zurückzuführen zwischen der regulären Prämie von 1.401,33 € und dem um 630,47 € niedrigeren Angebot des AXA-Vertreters?  ++ Ist die Vertreter-Prämie für die AXA auskömmlich kalkuliert oder wird diese mit Prämien anderer VN bezuschusst?  ++ Oder handelt es sich bei der regulären Prämie um einen sogenannten ‚Mondpreis’?  ++ Aus Sicht der Verbraucher, die auf eine seriöse Prämienkalkulation vertrauen müssen, schließt sich die Frage an, warum die AXA nicht allen Kunden gleich die günstige Prämie anbietet.

Aber auch unter dem Aspekt eines fairen Wettbewerbs haben wir den AXA-Vorstand um Stellungnahme gebeten:  ++ Warum erhält der Versicherungsmakler nicht die gleichen Nachlässe wie der AXA-Vertreter? ++ Wie vereinbart sich diese Nachlass-Politik in Abhängigkeit vom Vertriebsweg mit den Wettbewerbsrichtlinien?  ++ Und wie vereinbart sich diese Nachlass-Politik in Abhängigkeit vom Vertriebsweg mit einer ‚Waffengleichheit’ für die unterschiedlichen Beratungs- und Vertriebswege?

Unsere Anfrage an Dr. Thilo Schumacher bleibt nicht unbeantwortet, doch aus Köln heißt es: „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns schon allein aus Datenschutzgründen nicht zu einzelnen Verträgen äußern.“ Diese Antwort ist allein schon deshalb erstaunlich, da die AXA sich zu keinen konkreten Verträgen äußern muss, weil unsere Anfrage das Rabattierungsverhalten der AXA bei unterschiedlichen Vertriebswegen betrifft. Das teilen wir der AXA auch genau so mit und bieten dennoch an, von dem namentlich in der Anfrage genannten Herrn Bermanseder vom Versicherungsmakler Dr. Nierhaus und Partner GmbH eine Schweigepflichtentbindungserklärung zu besorgen. Dazu könne die ‚vt’-Redaktion ein vorhandenes Musterschreiben verwenden oder die AXA möge einen eigenen Text für eine Schweigepflichtenbindungserklärung bereitstellen.

Doch die AXA schlägt das Angebot der ‚vt’-Redaktion aus: „Nach interner Rücksprache haben wir uns dazu entschieden, uns unabhängig von der Datenschutzthematik, die hier natürlich weiterhin Bestand hat, nicht zu den hier gestellten Fragen zu äußern.“ Da eine etwaige Datenschutzproblematik hätte ausgeräumt werden können, die AXA dieses Angebot aber ausgeschlagen hat, drängt sich auf, dass die AXA schlichtweg die Aufklärung verweigert. Angesichts der hochbrisanten Fragen zum Kalkulationsverhalten der AXA und der massiven Waffenungleichheit zwischen den Beratungs- und Vertriebswegen, für die die AXA mit ihrer Rabattpolitik sorgt, ist nachvollziehbar, dass sich der Versicherer lieber einer Aufklärung entziehen möchte. Doch das hindert uns nicht daran, Verbraucher und Versicherungsmakler über das Geschäftsgebaren der AXA aufzuklären.

‚vt’-Fazit: ++ Wenn Verbraucher nicht auf eine seriöse Prämienkalkulation vertrauen dürfen, dann spricht das nicht für einen solchen Versicherer. Liegt die reguläre Prämie rund 82 % über der vom Vertreter angebotenen Prämie, dann lässt sich das mit den üblichen Rabatten nicht erklären. Bei einer möglichen Mondpreisgestaltung der AXA kann Verbrauchern nur empfohlen werden, das Angebot eines Vertreters gleich zu kontern mit der Bitte um 50 % Rabatt.

++ Laut aktueller Presseveröffentlichung der AXA wollen die Kölner Statthalter des französischen Konzerns „die Zusammenarbeit mit Maklern im Bereich der Schaden- und Unfallversicherung künftig noch weiter ausbauen“. Wie das angesichts der massiven Benachteiligung der Versicherungsmakler gegenüber den Vertretern bewerkstelligt werden soll, haben wir den seit 01.01.2019 amtierenden Vertriebsvorstand Kai Kuklinski und den ebenfalls zum Jahresbeginn zum Leiter Bereich Maklervertrieb berufenen Dr. Claus Hunold, befragt. Mehr dazu in der ‚vt’-Ausgabe der kommenden Woche.

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